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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Der Regionalplanungsverband Brugg Regio lanciert zusammen mit dem Kanton Aargau ein Pilotprojekt zur Entwicklung, Umsetzung und Einführung einer Versorgungsregion Brugg im Bereich der Alters- und Langzeitversorgung. Ziel ist der Aufbau einer koordinierten, regional abgestimmten Versorgungsstruktur in Zusammenarbeit mit der bestehenden Koordinationsstelle Alter, den Gemeinden sowie weiteren lokalen Akteuren, gestützt auf das Konzept für die Pilotphase und die Gesundheitspolitische Gesamtplanung des Kantons Aargau.
Die Leistungserbringung wird als Mandat ausgeschrieben.
Das Pilotprojekt dauert 3 1/2 Jahre.
Zentrale Punkte in der Ausschreibung
A. Leistungsbeschreibung
B. Projektziele & Meilensteine
C. Governance
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot, Wahl durch den Vorstand von Brugg Regio
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Das Pilotprojekt umfasst 3 1/2 Jahre, über eine allfällige Weiterführung entscheiden die Gemeinden und der Vorstand von Brugg Regio
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.