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Ständerwände mit einfachem und doppeltem Ständerwerk, Vorsatzschalen, Schachtwände und Wandbekleidungen. Beplankungen mehrheitlich mit 2 Lagen hartgipsplatten. Schachtdämmungen. Innere Verglasungen. In medizinisch genutzten Räumen, wo notwendig, mit Strahlenschutz. Abgehängte Gipsplatte-/Akustikdecken.
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.1, EGöB), die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen(sGS 841.11, VöB), die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; IVöB) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge Anwenden .
Weder die Anbeterin noch die beigezogenen Subunternehmerinnen und Lieferantinnen weisen einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinn von Art. 29cder Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, "Verordnung") auf. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine entsprechende Selbstdeklaration bei Anbieterinnen und Anbietern einzuholen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - Fachliche, Technische Leistungsfähigkeit (Nachhaltigkeit)
für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, Angebot und nachweise für Vergabeverfahren für
Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) zu verwenden.
EK 2 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
ZK 1 - Preis
60 %Preiskriterium
Offerierter Werkpreis netto inkl. MWST gemäss durch den Bauherren (Auftraggeber) kontrollierter und bereinigter Angebotsübersicht (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13)
ZK 2 - Referenzen Unternehmung
25 %
Referenzen der Unternehmung über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekten (insbesondere bezüglich....) in den letzten 5 Jahren . Für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) zu verwenden.
Bewertet werden die Kriterien Qualität, Erfüllung der Vorgaben, Organisation, Kompetenz der Mitarbeiter, Ausführung mit Subunternehmern, Einhaltung der Terminvorgaben, Kostenmanagement, Empfehlung Referent sowie Gesamtbeurteilung.
ZK 3 - Projektqualitätsmanagement
5 %
Konzept eines wirkungsvollen, dem Projektangepassten Projektbezogenes Qualitätsmanagementsystems (PQM) sowie Umschreibung der Risiken und möglicher Massnahmen und Chancen (Auftragsanalyse)
Dieses ist als Beilage zu Formular 5 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBPB-Dokument Nr. 13) einzureichen.
ZK 4 - Nachtaltigkeit
5 %
die Nachweise zur Nachhaltigkeit sind als Beilage zu Formular 6 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBPB-Dokument Nr. 13) einzureichen.
ZK 5 - Technischer Bericht
5 %
als Beilagen gemäss Formular 7 (Teil B, Angebot und nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) einzureichen
Z5.1 Vertragsbezogenes Organigramm des Unternehmers mit Nennung der für die Vertragserfüllung
vorgesehenen Personen und deren Funktion.
Z5.2 Darstellung der Serviceorganisation bzw. der Servicestellen.
Z5.3 Termingewährleistung für die gesamten ausgeschriebenen Arbeitern. Gewicht wird die Zusicherung der Terminvorgaben, wobei allfällige Einwände Resp. keine Angaben schlechter bewertet werden.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.