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Die bestehenden Werkleitungen in der Panoramastrasse befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Dies betrifft insbesondere die Leitungen fürs Wasser sowie Elektrizität. Gleichzeitig weist die Strasse und die bestehenden Randabschlüsse verschiedene Schadensstellen auf.
Die horizontale und vertikale Linienführung der Strasse bleibt mit dem Projekt unverändert. Aufgrund des Alters des bestehenden Deckbelags sowie der vorhandenen Rissbildungen entlang der Randabschlüsse ist im Zuge der Werkleitungssanierung eine Gesamterneuerung des Belags vorgesehen. Dabei werden sowohl die Tragschicht als auch die Deckschicht erneuert. In den Abschnitten 1 und 3 wird zusätzlich die bestehende Fundationsschicht ersetzt.
Gemäss den besonderen Bestimmungen.
keine
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Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
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1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.