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Gegenstand der Beschaffung sind sämtliche Baumeisterarbeiten im bestehenden Bau 1898 «Schlosserei» und teilweise an angrenzenden Bauten im Fernheizkraftwerk Volta (FKW) für das Projekt Speicher Volta.
Schriftliche Fragen sind bis am 02.10.2026 über das Fragenformular (Anhang A7) an submissionen@iwb.ch zu stellen. Zu spät eintreffende Fragen werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt bis 09.10.2026 per E-Mail. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Die Fragen und Antworten sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Das Angebot bleibt während 6 Monaten verbindlich, gerechnet ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ablauf Einreichefrist). Die Gültigkeit des Angebots verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens sowie 60 Tage über dessen rechtskräftigen Abschluss hinaus. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Details der Begehung sind den weiteren Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Angebote müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (30.10.2026 / 09:00 Uhr) in elektronischer Form im Ausschreibungstool Decision Advisor hochgeladen sein. Das Nicht-Einhalten der Einreichungsfrist oder das Einreichen eines unvollständigen Angebots (z.B. fehlende Unterzeichnung) führt in der Regel zu einem Ausschluss des entsprechenden Angebots ohne weitere Prüfung (Art. 37 resp. Art. 38 IVöB). Angebote die nur in Papierform eingereicht werden, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
ZK 1: Angebotspreis
50 %max. 5000 PunktePreiskriterium
Details sind den weiteren Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
ZK 2: Referenzen Anbieter
30 %max. 3000 Punkte
Details sind den weiteren Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
ZK 3: Nachhaltigkeit
20 %max. 2000 Punkte
Details sind den weiteren Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften handelt es sich um einfache Gesellschaften gemäss Art. 530 OR ff. Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, so haben die erfolgreichen Bieter gemäss ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemässen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Sie müssen jedoch den federführenden Anbieter bestimmen.
Der Beizug von Subunternehmern ist nach vorgängiger Zustimmung von IWB zulässig. Die zum Beizug vorgesehenen Subunternehmen und die gesamte Subunternehmerkette sind soweit als möglich in der Selbstdeklaration vollständig anzugeben. Der Anbieter stellt sicher, dass die Subunternehmen sowie die weiteren Unternehmen in der Subunternehmerkette die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (z.B. die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen) ebenfalls vollständig einhält. Bei einem Wechsel des Subunternehmens gelten dieselben Anforderungen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Akzeptanz der Geheimhaltungserklärung
- Akzeptanz Werkvertrag
- Einhaltung der wirtschaftlichen Anforderungen
- Nachweis der MwSt. Registrierung
- Unterstützung von E-Invoicing
- Bestätigung Einhaltung IWB Lieferantenkodex
- Bestätigung der Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Bestätigung Registrierung im IWB Lieferantenportal
- Bestätigung Frei von Sanktionen
- Vorlage Organigramm Subunternehmen
- Bestätigung Kontrollen Subunternehmen
- Bestätigung kein Eintrag in SECO-Listen
- Bestätigung Vorlage Konzept nach neuer Bauarbeiterverordnung (BauAV)
Details der allgemeinen Teilnahmebedingungen sind den weiteren Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Besonderer Einreichungsweg
Die Angebote sind vollständig und rechtsgültig unterzeichnet mit allen im Ausschreibungstool Decision Advisor verlangten Nachweisen und Dokumenten in ausschliesslich elektronischer Form
einzureichen. Die Einreichung von Nachweisen oder Dokumenten in Papierform ist nicht zulässig. Als rechtsgültige Unterzeichnung gilt entweder ein Scan der handschriftlich zu unterzeichnenden Dokumente oder eine mittels elektronischer Signatur (einfach, fortgeschritten oder qualifiziert) unterzeichnete PDF-Version dieser Dokumente.
Für die Erstellung des Angebots sind die von IWB zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen zu verwenden. Diese sind vollständig ausgefüllt im Ausschreibungstool Decision Advisor hochzuladen.
Die Angebote müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (30.10.2026 / 09:00 Uhr) in elektronischer Form im Ausschreibungstool Decision Advisor hochgeladen sein.
Das Nicht-Einhalten der Einreichungsfrist oder das Einreichen eines unvollständigen Angebots (z.B. fehlende Unterzeichnung) führt in der Regel zu einem Ausschluss des entsprechenden Angebots ohne weitere Prüfung (Art.37 resp. Art. 38 IVöB). Angebote die nur in Papierform eingereicht werden, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Zustellung der unterzeichneten Geheimhaltungserklärung abgegeben. Die unterzeichnete Geheimhaltungserklärung muss bis spätestens am 24.09.2026 um 12:00 Uhr an submissionen@iwb.ch eingereicht werden.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Eröffnung auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, dessen Begründung sowie eine genaue Bezeichnung der Beweismittel enthalten. Die angefochtene Verfügung und, soweit möglich, die genannten Beweismittel sind beizulegen.