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Geändert laut simap: Einreichungsfrist, Angebotsöffnung, Weitere Termine
Infolge der Komplexität der Beschaffung wird der Termin für die Einreichung der Angebote verlängert. Die neue Frist endet am 08.10.2026 um 15.00 Uhr, und für die vorbefassten Teilnehmer am 28.09.2026 um 15.00 Uhr.
Um den Fahrkomfort des FV-Dosto für die Reisenden weiter zu erhöhen werden die Drehgestelle, ohne Wankkompensation, aufgewertet.
Dazu werden Gusskonsolen benötigt, welche die SBB in der Schweiz einbauen wird. Der Einbau erfolgt im Rahmen der ordentlich anstehenden Revisionen an den Drehgestellen.
Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch «Fragen» schriftlich eingepflegt werden. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 02.09.2026 im Register «Fragen & Antworten» zur Verfügung gestellt und können dort im «Holprinzip» eingesehen werden. Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
Details siehe "Sonstige Angaben" - "Vorbefasste, zum Verfahren zugelassene Anbieter".
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Das Angebot muss durch den allfällig späteren Vertragspartner in SAP Ariba eingereicht werden.
Für die vorliegende Ausschreibung sind sämtliche von der Anbieterin geforderten Angaben bzw. Nachweise in SAP Ariba in den entsprechenden Abschnitten zu erfassen.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Anbieter d.h. der allfällig spätere Vertragspartner, auf SAP Ariba für die SBB registriert sein.
Zusätzlich ist die Einreichung eines Angebots in einer anderen Amtssprache als der des Verfahrens zwei Wochen vor Abgabetermin per E-Mail an reto.scherer@sbb.ch anzukündigen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 Lieferantenqualifizierungsfragebogen
Die Anbieterin muss in SAP Ariba in der für diese Beschaffung massgeblichen Warengruppe qualifiziert sein. Die Anforderungen, die zu einer Qualifikation führen, sind im Dokument Beilage zu den Ausschreibungsunterlagen / EK 1" aufgeführt.
Erläuterung:
EK 2 Fachkompetenz / Termineinhaltung und Auftragserfüllung
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben
3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
EK 3 Problemanalyse / Termineinhaltung und Auftragserfüllung
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
EK 4 Organisation / Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
Organisationsstruktur des Unternehmens.
EK 5 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Handelsregisterauszug
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
EK 6 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Insolvenzverfahren
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
EK 7 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz der Unternehmung
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
EK 8 Erfolgsrechnung / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Erfolgsrechnung
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
EK 9 Bankerklärung / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank.
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation «Kapitel Allgemeine Bedingungen», Titel «Kautionen / Sicherheiten» sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
EK 10 Versicherung / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Betriebshaftplicht
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. CHF
Die Eignung der Anbieter wird aufgrund der nachfolgend definierten Kriterien sowie der eingereichten Nachweise beurteilt.
ZK 1 Terminplanung und Methodik
5 %
Vorliegen eines detaillierten Terminplans (mit Bezug auf die Meilensteine im Lastenheft) mit kritischem Pfad, Methodik zur Terminsteuerung, Plausibilitätsnachweis der Plauslibilität der Zeitansätze (Zeitkalkulation, Arbeitspakete).
ZK 2 Kapazität- und Ressourcenplanung
5 %
Nachweis ausreichender Personal- und Materialressourcen für kritische Phasen (Ressourcenpläne, Einsatzpläne), Verfügbarkeitsnachweise für Schlüsselpersonen bzw. Subunternehmern (Verträge, CVs Fixzusagen) Back-Up Strategien bei Ausfall von Schlüsselressourcen.
ZK 3 Umgang mit Verzögerungen: Eskalation, Puffer, Ersatzmassnahmen
5 %
Konkrete Massnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Verzögerungen (Zeitpuffer, Parallelisierung, Nachschichten=Eskalations- und Entscheidungswege bei Terminrisiken.
ZK 4 Berichterstattung und Monitoring der Termine
5 %
Regelmässiges Terminreporting intern und mit Auftraggeber, Frühwarnindikatoren und KPI's zur Terminüberwachung.
ZK 5 EcoVadis (Corporate Social Responsibility, CSR)
5 %
EcoVadis Score:
Kann die Anbieterin den Nachweis erbringen, dass sie sich vor Angebotsfrist bei EcoVadis angemeldet hat, aber noch kein Score vorliegt, erhält sie 2 Punkte.
ZK 6 Wirtschaftlichkeit Produkt (Total Cost, Einkaufskosten)
75 %Preiskriterium
Ausgefüllte Preistabelle Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen.
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Sub-Subunternehmen sind jedoch nicht zulässig. Der Anbieter bleibt im Falle des Beizugs von Subunternehmen gegenüber der SBB uneingeschränkt verantwortlich.
Sofern der Anbieter zur Leistungserbringung Subunternehmen beizieht, sind sämtliche vorgesehenen Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen und den von ihnen konkret auszuführenden Teilleistungen aufzuführen.
Die SBB behält sich das Recht vor, bestimmte Subunternehmen zurückzuweisen.
Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass die von ihm beigezogenen Subunternehmen die nötigen Voraussetzungen erfüllen (vgl. insbesondere Art. 12 Abs. 4 BöB).
Für das Angebot (Bid Bond): Keine.
Für den Vertragsabschluss: Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Gewährleistungsgarantie einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur «Standard & Poors» und A2 bei»„Moody’s»). Zahlungsverpflichtungen der Garantin nach SBB–Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte die vorgesehene Garantin mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.
Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.
Weitere Rahmenbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss den Kommerziellen Unterlagen.
Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendungen zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zur erwartenden Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).
Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.
Die MWST ist separat auszuweisen.
Weitere Details gemäss Vertragsentwurf der SBB (Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen), sowie «Sonstige Angaben» der vorliegenden Publikation betreffend «ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG».
AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss «Einreichen des Angebots» der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss «Sprache(n) des Verfahren» durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
BEREINIGUNGSVORSCHLÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Mit Einreichung des Angebots akzeptiert die Anbieterin den Vertragsentwurf (vgl. Teil 2, Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen) inkl. seiner Bestandteile als Grundlage für einen allfälligen Vertragsabschluss. Allfällige Bereinigungsvorschläge zum Vertragsentwurf inkl. dessen Bestandteilen werden, vorbehältlich einer ausdrücklichen Anerkennung seitens SBB mittels entsprechender Ausformulierung in einem bereinigten Vertragsentwurf, nicht berücksichtigt.
MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.
Die Firma Alstom Schweiz AG in 8050 Zürich (Schweiz) hat die Gusskonsolen entwickelt und bereits erfolgreich Versuchsfahrten mit umgebauten Fahrzeugen durchgeführt.
Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind vollumfänglich beigefügt.
Ebenfalls vorbefasst ist die Firma Kovis d.o.o. in 8250 Brezice (Slowenien), welche für das vorliegende Projekt die Gusskonsolen im Auftrag der SBB Division Produktion Personenverkehr hergestellt hat und über Vorkenntnisse dieser Gusskonsolen verfügt.
Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firmen endet am 21.09.2026. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss «Einreichen des Angebots» verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.
Gestützt auf diese Massnahmen werden die genannten Firmen im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 14 BÖB).
Kriterium 1
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Unterschriebenes Dokument «Selbstdeklaration zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen».
Besonderer Einreichungsweg
Das Angebot ist ausschliesslich in SAP Ariba einzureichen.
Für die Angebotseingabe beantragt der Anbieter den Zugang zum Beschaffungsereignis auf SAP Ariba mit dem Formular "Teilnahme an öffentlicher Ausschreibung ( SIMAP)"
( https://url.sbb.ch/simapformular_de )
Insbesondere sind folgende Angaben relevant:
- Doc-ID: Doc2868720111
- Projekttitel SIMAP: Gusskonsolen
Wichtiger Hinweis:
Die Freischaltung für den SAP-Ariba-Zugang zur Angebotsabgabe kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es gilt zu beachten, dass die geforderten Angaben sowie die verlangten Nachweise in den entsprechenden Abschnitten in SAP Ariba hochzuladen beziehungsweise zu beantworten sind. Die Beschaffungsstelle der SBB empfiehlt, genügend Vorlauf dazu einzuplanen.
Idealerweise beantragen Sie daher den Zugang zur Angebotsabgabe in Beschaffungsereignis mindestens zehn Arbeitstage vor Ablauf der Frist zum Einreichen des Angebots.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Ariba Support oder den SBB Support unter einkauf.services@sbb.ch
Die Anleitungen zur Nutzung von Ariba stehen dem Anbieter unter https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/digitaler-einkauf/ausschreibungsmanagement.html
zur Verfügung.
Quelle: simap-Angaben
VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 31281-1 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.
3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation «Kapitel Allgemeine Bedingungen», Titel «Kautionen / Sicherheiten» sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. CHF
Unterschriebenes Dokument «Selbstdeklaration zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen».
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.