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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Geändert laut simap: Einreichungsfrist, Angebotsöffnung
Folgende Daten wurden angepasst:
Einreichen des Angebots
Offertöffnung
Für den Werkhof Thal (N01/Abschnitt 56, Kanton St. Gallen) wird die Elektrifizierungsinfrastruktur in
einer einzigen Realisierungsphase und als geschlossenes Gesamtkonzept so ausgebaut, dass alle
zukünftigen Fahrzeuge (PW, Lieferwagen 3,5 t, LKW, Winterdienst) elektrisch betrieben werden können.
Ausgelöst durch die Weisung Energiestrategie des Bundes (ASTRA 76006) und das Klimapaket reicht
die heute noch funktionsfähige, aber weitgehend aus den 1970er-Jahren stammende elektrische
Bestandsversorgung für den vollständigen E-Mobilitätsausbau kapazitiv nicht mehr aus; eine weitere
Optimierung via Lastmanagement ist nicht mehr möglich. Der Standort eignet sich als Musterlösung, da
er langfristig nicht vollständig umgebaut werden muss, räumliche Freiheiten bietet, baulich in
annehmbarem Zustand ist und sich gut mit einer neuen Transformatorenstation erschliessen lässt.
Kernmassnahmen sind der Neubau einer leistungsstärkeren Transformatorenstation auf ASTRAParzelle
(ESTI-Verfahren durch Ingenieurbüro, später Eigentum/Betrieb ASTRA/GEVI), die
Erschliessung des Areals mit neuen Niederspannungs-Tiefbauleitungen und Gebäudeinstallationen,
Normal- und Schnellladestationen, ein Batteriespeicher für Lastspitzen (Winterdienst), PVA-Einspeisung
und Netzstabilisierung, ein Anbau der Einstellhalle für Transportfahrzeuge in Längsrichtung (Dachhöhe
unverändert, vereinfachtes Bewilligungsverfahren) sowie die Entflechtung vom kantonalen
Niederspannungsnetz (KaPo-Gebäude, alte TS 54 auf Kantonsparzelle im Baurecht Netzbetreiber). Die
neue Infrastruktur wird in das GEVI-Energiemanagement (GridVis) und das BSA-Leitsystem
eingebunden.
Der Auftrag umfasst die vollständige Projektierungsleistung Fachbereich BSA des Detailprojektes+ (DP+). Eine vorherige Projektphase gibt es nicht (bis auf das Projektkompendium), sodass z.B. Grundlagenleistungen welche in den planmässig vorherigen Projektphasen erstellt werden müssten, im DP+ zu erstellen sind. Weiter sind die Projektierungsphasen «Ausschreibung», «Unterlagen für die Ausführung», «Bau», «Inbetriebnahme, Abschluss» und die «Bauleitung» Bestandteil dieses Auftrages.
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 12.09.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.09.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Stundenansätze (nach Honorarkategorie) müssen zwingend dem folgenden Muster entsprechen: A > B > C > D > E > F> G etc.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1
Technische Leistungsfähigkeit (Referenz der Unternehmung)
Für den Anbieter: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich zu den ASTRA-Phasen Detailprojekt (DP), Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung bis und mit Inbetriebnahme (IBN) oder gleichwertig. Es dürfen nur Referenzen des Anbieter selbst angeführt werden (keine Konzern oder Holding Referenzen).
Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen kann bei Bedarf ein zweites Referenzprojekt beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlende Projektphase berücksichtigt.
Werden in einem Referenzprojekt alle vorgesehenen Projektphasen abgehandelt ist kein zweites Referenzprojekt einzureichen.
EK 2
Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter Projektverfasser BSA (PL PV BSA)
Für die Schlüsselperson: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion zu den ASTRA-Phasen Detailprojekt (DP), Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung bis und mit Inbetriebnahme (IBN) oder gleichwertig.
Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen kann bei Bedarf ein zweites Referenzprojekt beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlende Projektphase berücksichtigt.
Werden in einem Referenzprojekt alle vorgesehenen Projektphasen abgehandelt ist kein zweites Referenzprojekt einzureichen.
Die Referenz soll im Wesentlichen die Aufgabenschwerpunkte, die Funktion und die Erfahrung aufzeigen.
Zudem ist dem Angebot ein CV der Schlüsselperson beizulegen.
EK 3
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Lediglich für PL PV BSA u. PL BL BSA nachzuweisen.
Geforderte Mindestverfügbarkeit:
- PL PV BSA 15%
- PL BL BSA 20% (ab Q4/2027)
EK 4
Nachweis der wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
EK 5
Nachweis zum Leistungsanteil Unterakkordanten / Subplaner (Subunternehmer)
Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil).
Als charakteristische Leistung werden die Leistungen definiert, welche von den Schlüsselpersonen gem. ZK (PL PV BSA, PL BL BSA) zu erbringen sind. Die Schlüsselpersonen müssen zwingend vom Hauptanbieter gestellt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 Qualität des Anbieters
40 %
Die Bewertung der zwei Schlüsselpersonen (PL PV BSA, PL BL BSA) erfolgt auf Basis der Referenzprojekte sowie der CVs, Hauptaugenmerk liegt auf den Referenzprojekten.
unterteilt in:
ZK1.1 Projektleiter Projektverfasser BSA (PL PV BSA)
Gewichtung: 25%
Beschreibung:
Für die Schlüsselperson: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion zu den ASTRA-Phasen Detailprojekt (DP), Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung bis und mit Inbetriebnahme (IBN) oder gleichwertig.
Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen kann bei Bedarf ein zweites Referenzprojekt beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlende Projektphase berücksichtigt.
Werden in einem Referenzprojekt alle vorgesehenen Projektphasen abgehandelt ist kein zweites Referenzprojekt einzureichen.
Die Referenz soll im Wesentlichen die Aufgabenschwerpunkte, die Funktion und die Erfahrung aufzeigen.
Zudem ist dem Angebot ein CV der Schlüsselperson beizulegen.
Z1.2 Projektleiter Bauleiter BSA (PL BL BSA)
Gewichtung:15%
Beschreibung:
Für den Anbieter: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität aus dem gleichen Fachbereich.
Die Referenz soll im Wesentlichen die Aufgabenschwerpunkte, die Funktion und die Erfahrung aufzeigen.
Zudem ist dem Angebot ein CV der Schlüsselperson beizulegen.
ZK 2 Qualität des Angebots
30 %
Die Qualität des Angebots wird durch die zwei Subkriterien «Aufgabenanalyse/Vorgehensvorschlag mit Projektorganisation» und «Plausibilität des Angebots» bewertet.
unterteilt in:
ZK2.1 Aufgabenanalyse / Vorgehensvorschlag mit Projektorganisation
Gewichtung: 20%
Beschreibung:
In der Aufgabenanalyse ist insbesondere auf die folgenden Themen einzugehen:
a) Ausgangslage und Zielsetzung
b) Besondere technische Herausforderungen des Projekts
c) Besondere organisatorische Herausforderungen des Projekts
d) Beurteilung der vom Auftraggeber vorgegebenen Honorarstunden und -Verteilung (Honorartabelle)
Im Vorgehensvorschlag ist insbesondere auf folgende Themen einzugehen:
a) Strukturierter Vorgehensplan mit den Schwerpunkten in der Projektbearbeitung
b) Besondere Risiken aus Sicht des Anbieters und Massnahmen zur Beherrschung dieser Risiken
c) Projektbezogenes Organigramm und Detailprogramm Phase DP bis zur IBN mit Einbezug Spezialisten und Dritter inkl. Angabe geplante Mitarbeiter pro Funktion und Koordination der Projektbeteiligten
ZK2.2 Plausibilität des Angebots
Gewichtung: 10%
Beschreibung:
Die Plausibilität des Angebots wird wie folgt bewertet: Mit der Plausibilisierung des Angebots wird geprüft, ob die einzelnen Angebotsbestandteile aufeinander abgestimmt und nachvollziehbar sind. Es wird insbesondere geprüft, ob das Organigramm mit dem eingesetzten Personal und der Stundenaufteilung zusammenpasst und ob es sich mit dem Terminplan deckt. Weiter wird auch geprüft, ob die Stundenaufteilung auf die einzelnen Funktionen (z.B. PL-Stunden, Ingenieursstunden, Zeichnerstunden etc.) plausibel ist.
ZK 3 Preis
30 %Preiskriterium
Preis
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfällige Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der erbrachten Leistungen.
Gemäss der vorgesehenen Vertragsurkunde.
Abt. I: 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Übrige Abt.: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. . (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2029) Angebote der Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern oder Angebote, an welchen sich die Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Keine.
Keine.
Kriterium 1
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA - Filiale WinterthurMP-260021 N01-56 Ausbau Ladeinfrastruktur WH Thal PV BSA DP+IBN BL - Nicht öffnen - OffertunterlagenGrüzefeldstrasse 418404 WinterthurQuelle: simap-Angaben
Für den Anbieter: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich zu den ASTRA-Phasen Detailprojekt (DP), Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung bis und mit Inbetriebnahme (IBN) oder gleichwertig. Es dürfen nur Referenzen des Anbieter selbst angeführt werden (keine Konzern oder Holding Referenzen).
Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen kann bei Bedarf ein zweites Referenzprojekt beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlende Projektphase berücksichtigt.
Werden in einem Referenzprojekt alle vorgesehenen Projektphasen abgehandelt ist kein zweites Referenzprojekt einzureichen.
Für die Schlüsselperson: Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion zu den ASTRA-Phasen Detailprojekt (DP), Ausschreibung, Unterlagen für die Ausführung bis und mit Inbetriebnahme (IBN) oder gleichwertig.
Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen kann bei Bedarf ein zweites Referenzprojekt beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlende Projektphase berücksichtigt.
Werden in einem Referenzprojekt alle vorgesehenen Projektphasen abgehandelt ist kein zweites Referenzprojekt einzureichen.
Die Referenz soll im Wesentlichen die Aufgabenschwerpunkte, die Funktion und die Erfahrung aufzeigen.
Zudem ist dem Angebot ein CV der Schlüsselperson beizulegen.
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Lediglich für PL PV BSA u. PL BL BSA nachzuweisen.
Geforderte Mindestverfügbarkeit:
- PL PV BSA 15%
- PL BL BSA 20% (ab Q4/2027)
Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil).
Als charakteristische Leistung werden die Leistungen definiert, welche von den Schlüsselpersonen gem. ZK (PL PV BSA, PL BL BSA) zu erbringen sind. Die Schlüsselpersonen müssen zwingend vom Hauptanbieter gestellt werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.