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Die Innovationserhebung (Bericht (DE), Webseite (DE)) liefert Informationen über
Die Erhebung bildet damit eine wesentliche Grundlage für evidenzbasierte Innovationspolitik in der Schweiz. Die Daten werden an Eurostat, die OECD und UNCTAD zwecks internationalen Vergleichs weitergeleitet. Sie dienen diversen Forschungsgruppen als Grundlage ihrer eigenen Statistiken. Darüber hinaus liefert der IKT-Teil der Erhebung Indikatoren zur Digitalisierung in der Privatwirtschaft in Erfüllung des Auftrags des Bundesrats im Rahmen der „Strategie für eine Informationsgesellschaft“ (BBl 2006 1877).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Fortsetzung der Innovationserhebung um zwei weitere Erhebungen im bisherigen Umfang (2027-2030).
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
01.01.2027 – 31.12.2030 für den Grundauftrag
01.01.2031 – 31.12.2032 für die optionale Verlängerung
Verlängerung um eine weitere Erhebung im gleichen Leistungsumfang: Referenzjahr 2030, Durchführung der Erhebung 2031, Publikation 2032.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in realisierten Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens einer Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene Kontaktperson zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen).
Hinweis bezüglich Referenzen einer Konzerngesellschaft:
Will sich ein Anbieter bei diesem EK auf Referenzprojekte einer Konzerngesellschaft stützen, muss er dieses Unternehmen als Konsortialpartner oder als Subunternehmer in sein Angebot einbinden. Ansonsten sind Referenzprojekte von Konzerngesellschaften nicht zugelassen.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2 mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechperson
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (single point of contact, SPOC), inklusive Stellvertretung, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC.
EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten allgemeinen Bestimmungen.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2.
EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
ZK 01
max. 400 PunktePreiskriterium
Preis
ZK 02
max. 200 Punkte
Konzept über Unternehmenspanel
ZK 03
max. 200 Punkte
Rücklaufquote
ZK 04
max. 200 Punkte
Konzept über Erhebungs- und Mahnprozess
ZK 05
max. 300 Punkte
Konzept über die Analysen und Analyseprozess
ZK 06
max. 100 Punkte
Konzept über Berichterstellung
ZK 07
max. 200 Punkte
Konzept über Weiterführung der Zeitreihen
ZK 08
max. 200 Punkte
Konzept für den internationalen Vergleich
ZK 09
max. 200 Punkte
Konzept zur Datenlieferung von und an Eurostat
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Keine
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundes
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Keine
Die in Anhang 2 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Der Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in französischer Sprache wurde mittels Vorankündigung (simap-Publikation vom 03.07.26) abgefragt. Es wurde kein Bedarf angemeldet.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene Kontaktperson zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen).
Hinweis bezüglich Referenzen einer Konzerngesellschaft:
Will sich ein Anbieter bei diesem EK auf Referenzprojekte einer Konzerngesellschaft stützen, muss er dieses Unternehmen als Konsortialpartner oder als Subunternehmer in sein Angebot einbinden. Ansonsten sind Referenzprojekte von Konzerngesellschaften nicht zugelassen.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2 mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPOC.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2.
Schriftliche Bestätigung im Anhang 2.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.