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Lieferung und Installation von Audio-Video-Technik in Seminarräumen, Hörsälen und Audimax am Campus der Universität St.Gallen (HSG). Die Lieferungs- und Installationszeiträume sind in den Jahren 2027, 2028 und 2029 geplant. Der Auftrag unterteilt sich in zwei Teilprojekte. Teilprojekt 1 (TP1) betrifft die Erneuerung der Technik in bestehenden Räumen der Universität (Auftraggeberin Universität St.Gallen). Das Teilprojekt 2 (TP2) betrifft den Neubau des Lehrraumprovisoriums A21, wo das Hochbauamt Bauherrin und Auftraggeberin ist. Die Koordination der Ausschreibung erfolgt durch die Universität St.Gallen.
Die geplanten Installationen umfassen 74 Seminarräumen, 4 Hörsälen und 1 Plenarraum.
Das Angebot muss ab Auftragsvergabe des jeweiligen Teilprojekts mindestens sechs (6) Monate gültig sein.
Bestellung der Hardware muss auf die oben angegebenen Liefer- und Installationszeiträume erfolgen.
Besichtigungstermin vor Ort: 12.10.2026
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.