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Geändert laut simap: Vertrags- und Ausführungszeitraum, Varianten, Teilangebote, Optionen oder Verlängerung, Einreichungsfrist
Anpassung zum Pflichtenheft Kapitel 9.1 Verfahrensablauf Termin:
Einreichung des Angebotes: 16.09.2026
Assessments: 11.01.2027 - 15.01.2027
Vertragsverhandlung: 01.03.2027 - 12.03.2027
Publikation: 19.03.2027
Vertragsabschluss: April 2027
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Auftraggeberin eine Anbieterin, welche den Betrieb, die Wartung, den Support und die Weiterentwicklung des – IT-Systems Langzeitspeicherlösung als externe Leistungserbringerin sicherstellen kann. Die Anbieterin stellt sämtliche für den Betrieb der angebotenen Langzeitspeicherlösung erforderlichen Applikations- und Softwarekomponenten bereit bzw. weist diese vollständig aus. Die Anbieterin übernimmt alle notwendigen Umsetzungsaufgaben für technische und fachliche Anforderungen und arbeitet mit den Fachspezialistinnen der Auftraggeberin und der Infrastruktur-Providerin der Auftraggeberin zusammen.
Allfällige Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung des Angebotes sind ausschliesslich im SIMAP-Forum in Deutsch, Französisch oder Italienisch zu stellen und werden dort beantwortet.
Die eingegangenen Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen werden laufend beantwortet (grundsätzlich innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen). Fragen im SIMAP-Forum können ab dem Montag, 31. August 2026gestellt werden. Letzter Eingabetermin für Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen ist der Donnerstag, 24. September 2026. Die abschliessende Beantwortung der eingegangenen Fragen erfolgt bis am Mittwoch, 30. September 2026. Nicht rechtzeitig eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Gültigkeitsdauer des Angebots beträgt mindestens 180 Tage ab Termin für die Einreichung des Angebots.
01.05.2027 – 31.12.2031 für den Grundauftrag
01.01.2032 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung
Das vollständige Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) eingereicht werden (eine Einreichung des Angebots per Fax oder E-Mail ist NICHT fristwahrend). Für das Einreichen des Angebots gelten folgende Formvorschriften:
a) Einreichung des Angebotes auf dem Postweg (vorzugsweise per Einschreiben): Massgebend ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel);
b) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin (Laupenstrasse 27, 3003 Bern) bis am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten von Montag – Freitag 08:00 – 17:00 Uhr; oder
c) Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieterinnen können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbelegs einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin per E-Mail an contracts@finma.ch zu senden.
Die Anbieterin hat den Beweis für die fristgerechte Einreichung des Angebots zu erbringen. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Vermerk Digitale Langzeitspeicherlösung, Projekt 5120 einzureichen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.
LP02 - LP05 gemäss Pflichtenheft optionaler Leistungsbezug.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Zugelassen. Zieht die Anbieterin zur Leistungserfüllung Subunternehmerinnen bei, übernimmt sie die Gesamtverantwortung. Sie führt alle beteiligten Subunternehmerinnen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die Generalunternehmerin verantwortet die vollumfängliche Leistungserbringung inkl. den Leistungen, welche durch allfällig eingesetzte Subunternehmerinnen erbracht werden. Die Auftraggeberin bevorzugt, dass nur wo absolut sinnvoll (Best-of-Breed-Ansatz) Subunternehmerinnen eingesetzt werden. Wir erlauben der Anbieterin maximal 2 Subunternehmerinnen für die Umsetzung des Einführungsprojektes einzusetzen. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von der Anbieterin zu erbringen.
01.05.2027 – 31.12.2031 für den Grundauftrag
01.01.2032 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Besonderer Einreichungsweg
Das Angebot und sämtliche Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Allfällige ergänzende Beilagen (z.B. Geschäftsberichte, technische Spezifikationsblätter) können auch in den Sprachen Französisch oder Englisch abgegeben werden.
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind in den Sprachen Deutsch und Französisch erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.