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Geändert laut simap: Varianten, Teilangebote, Optionen oder Verlängerung
Die Ausschreibungsbestimmung betreffend Varianten wird angepasst. Neben Aggregaten mit höherer Leistung sind auch technische Varianten hinsichtlich des Anlagenaufbaus zulässig, sofern sämtliche
Mindestanforderungen und Eignungskriterien eingehalten werden.
Die Minimalfrist für die Einreichung des Angebots ab Publikationsdatum dieser Änderung ist weiterhin eingehalten. Die Angebotsfrist wird nicht verlängert.
Herstellung, Prüfung und Lieferung einer mobilen Netzersatzanlage (Notstromaggregat) inklusive Schulung des Bedienpersonals vor Ort, gemäss technischer Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen sowie der dort aufgeführten Konformitätsanforderungen.
1 Stück Netzersatzanlage (NEA) im Leistungsbereich min. 600kVA bis max. 700kVA
Die neue Netzersatzanlage ist auf einem Anhänger montiert und vom Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau geprüft, abgenommen und eingelöst. Es ist ein modernstes Antriebsaggregat mit Lastbank gemäss aktuellen Vorschriften und Normen, mit motorisierten Kabeltrommeln und Kabel mit Multi-Contact Steckern. Steuerung für Parallelbetrieb mit Auf- und Rücksynchronisation, Inselbetrieb und Schwarzstartfähigkeit. Die Netzersatzanlage muss nach der Parkierung am Einsatzort innert 20 Minuten mit voller Leistung am Netz sein. Nach der Einrichtung muss das Aggregat von einer Person einfach bedient und überwacht werden können.
Zieltermin: 10 Monate nach Auftragserteilung.
Der verbindliche Liefertermin ist in Anhang A: Preisblatt und Liefertermin anzugeben
Varianten sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Einzig Aggregate mit höherer Leistung und
Folgen aus einer höheren Leistung sowie technische Varianten hinsichtlich des Anlagenaufbaus und deren Einhausung sind zulässig, sofern alle anderen Kriterien dieser Ausschreibung eingehalten werden.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen können bis 18. September 2026, gegen eine Gebühr von CHF 1'000.00, inkl. MWST (Überweisung auf IBAN CH60 0078 4112 0001 0050 8, Thurgauer Kantonalbank (BIC KBTGCH22), CH-8570 Weinfelden), mit einer Kopie der Zahlungsanweisung, bei Regio Energie Amriswil (REA), Egelmoosstrasse 1, CH-8580 Amriswil oder via Mail an info@rea.swiss bezogen werden. Die Unterlagen werden elektronisch (als pdf-Dateien) zur Verfügung gestellt.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.