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Die Neubauten des Spitals in Grabs bestehen aus den beiden Häusern S und O. Das Haus S wird in drei Etappen realisiert, das Haus O zusammen mit der Etappe 2 des Hauses S. Die erste Etappe des Hauses S wurde im September 2020 in Betrieb genommen. Die zweite Etappe und das Haus O sollen bis ende 2027 fertig erstellt sein. Danach erfolgt die dritte und letzte Etappe des Hauses S welche ca. im 2032 dem Betrieb übergeben werden soll. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten oder Etappen nicht auszuführen.
Die nachstehend umschriebenen Arbeiten betreffen die Umgebungsarbeiten von Haus O, Onkologiegarten und Innenhof
Die Gültigkeit der Angebote verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Beschwerdeverfahrens bis um einen Monat nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens. Mit dem Einreichen eines Angebots bestätigen die Anbietenden ihr Einverständnis damit.
Pflanzarbeiten je nach Witterung Ende 2027, andernfalls im Frühjahr 2028
Eine Begehung vor Ort findet am 07.10.2026 um 09.30 Uhr statt. Treffpunkt: Baustellenzufahrt Spital Grabs.
Die Teilnahme wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Baustellenlogistik empfohlen.
auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.1. EGöB), die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 81.11, VöB) die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; IVöB) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Bauaufträge Anwendung.
Weder die Anbieterin noch die beigezogenen Subunternehmerinnen und Lieferantinnen weisen einen Bezug zur Russischen Föderation im Sin von Ar. 29c der Verordnung über Massnahmen i Zusammenhang mit der Ukraine (SR 946.231.176.72, "Verordnung") auf. Die Auftraggeberin behält sich vor.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - fachliche, technische Leistungsfähigkeit (Nachhaltigkeit)
EK 2 - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
ZK 1 - Preis
50 %
offerierter Werkpreis netto inkl. MWST gemäss durch die Bauherrschaft (Auftraggeber) kontrollierter und bereinigter Angebotsübersicht (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KOBO-Dokument Nr. 13)
ZK 2 - Referenz Unternehmung und Schlüsselperson
30 %Preiskriterium
Referenzen der Unternehmung über erfolgreich abgeschlossene, vergleichbare Garten- und Landschaftsbau-Projekte der letzten 3 Jahre. für die Angaben ist das Formular 3 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) zu verwenden. Bewertet werden die Kriterien Qualität, Erfüllung der Vorgaben, Organisation, Kompetenz der Mitarbeiter, Ausführung mit Subunternehmern (insbesondere Metallbau). Einhaltung der Terminvorgaben, Kostenmanagement, Empfehlung Referent sowie Gesamtbeurteilung.
Referenzen der Schlüsselperson über die Ausführung von 2 mit dervorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Garten- und LandschaftsbauProjekten in den letzten 3 Jahren. Es können auch Referenzobjekteangegeben werden, welche durch die Schlüsselperson bei einem früherenArbeitgeber massgebend bearbeitet wurden oder aber bereits in denReferenzen der Unternehmung aufgeführt sind.Als Schlüsselperson gilt die Person, welche bei der Vertragsabwicklungfolgende Funktion ausüben soll:1. BauführerEigene Erfahrungen mit dem Anbieter werden ebenfalls berücksichtigt.Für die Angaben ist das Formular 4 (Teil B) zu verwenden.
ZK 3 - Nachhaltigkeit
5 %
Bewertet werden regionale Pflanzgutbeschaffung, kurze Transportwege,wassersparende Bewässerungssysteme sowie emissionsarme Maschinen.Die Nachweise zur Nachhaltigkeit sind als Beilage zu Formular 6 (Teil B,Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen;KBOB-Dokument Nr. 13) einzureichen.
ZK 4 - Qualität
5 %
Bewertet werden die fachliche Plausibilität der Ausführung sowie diegestalterische und handwerkliche Qualität.Das projektbezogene Qualitätsmanagementsystem (PQM) sowie dieUmschreibung der Risiken, möglicher Massnahmen und Chancen(Auftragsanalyse) sind als Beilage zu Formular 5 (Teil B, Angebot undNachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-DokumentNr. 13) einzureichen
ZK 5 - Organisation
5 %
Vertragsbezogenes Organigramm des Unternehmers mit Nennung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen und deren Funktion. Konzept der Baustelleninstallation (inkl. Plan).Ausführungskonzept mit Angaben zur Baustellenlogistik, zur erschwerten Zufahrt sowie zu entsprechenden Lösungsansätzen. Als Beilagen gemäss Formular 7 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13)einzureichen
ZK 6 - Service und Pflege
3 %
Angebot für die anschliessende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dieses ist als Beilage zum Formular 7 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) einzureichen.
ZK 7 - Terminplanung
2 %
Realistische und verlässliche Bauzeitenplanung sowie Koordination vor Ort.
Der vom Anbieter zu erstellende Terminplan ist als Beilage zum Formular 7(Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren fürWerkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) einzureichen
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.