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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Das Neubauprojekt Malerva umfasst ein Schulhaus mit Turnhalle, einem 3-fach Kindergarten
und einem Aussensportplatz inkl. Umgebung.
Zudem wird parallel dazu die Bachöffnung des Töbelibachs umgesetzt.
TO 1 – Kindergarten
TO 2 – Schulhaus
TO 3 – Sportplatz
TO 4 – Töbelibach
In dieser Ausschreibung wird nur das Teilobjekt TO 2 - Schulhaus berücksichtigt.
Es werden keine mündlichen bzw. telefonischen Auskünfte erteilt. Fragen zu den
Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich über simap.ch bis zum Termin gemäss Ziffer
2.6 entgegengenommen.
Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht beantwortet werden. Die anonymisierten Fragen
und deren Antworten werden allen Bewerbern über simap.ch zur Verfügung gestellt.
Das Angebot hat ab dem Eingabedatum eine Gültigkeit von mindestens 12 Monaten.
Start der Arbeit: Herbst 2027
Es werden keine Begehungen durchgeführt.
Varianten sind in der Ausschreibung zugelassen. Allfällige Varianten nach Vorschlag der
Unternehmung (Bauprogramm, Angebot, Material, Technische Ausführung etc.) sind als
besondere Beilage einzureichen und als solche klar zu kennzeichnen. Sie müssen soweit
bearbeitet und dokumentiert sein, dass anhand der eingereichten Unterlagen eine Beurteilung
abschliessend möglich ist.
Ausführungsvarianten / Unternehmervorschläge werden nur berücksichtigt, sofern sie keine
zwingenden Anforderungen der Bauherrschaft verletzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Varianten ohne die Angabe von Gründen vom Verfahren
auszuschliessen.
Das originale Leistungsverzeichnis ist auch unabhängig der Unternehmervariante vollständig
ausgefüllt einzureichen und darf nicht verändert werden.
Teilangebote sind nicht zulässig.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Subunternehmer sind zugelassen: Der Anbieter kann für einzelne Teilangebote Subunternehmer
zuziehen. Diese sind durch den Anbieter zu beauftragen. Allfällige
Subunternehmer sind im Angebot zu bezeichnen und erst nach der Zustimmung des
Auftraggebers zugelassen. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sicherzustellen, dass
die vom Auftraggeber geforderten Verfahrensgrundsätze und Bestimmungen gemäss
Selbstdeklaration auch dessen Subunternehmer eingehalten werden. Diese Verpflichtung ist
in die Vereinbarungen zwischen Anbieter und den Subunternehmern aufzunehmen. Die
Verantwortung für die erbrachten Leistungen der Subunternehmer liegt vollumfänglich beim
Anbieter. Die Kommunikation zwischen Subunternehmer und dem Auftraggeber erfolgt
ausschliesslich via den Anbieter. Eine spätere Beauftragung von weiteren Subunternehmern
darf erst nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, mit allfälligen Subunternehmern vertraglich zu regeln, dass
diese ihrerseits keine weiteren Subunternehmer beauftragen dürfen (kein Sub-Sub-
Unternehmer-Verhältnis).
Der Bauherr behält sich vor, bei Zahlungsausständen des Hauptunternehmers den
Subunternehmer direkt und mit befreiender Wirkung zu bezahlen und die in diesem Umfang
auf ihn übergegangenen Forderungen mit ausstehenden Werklohnforderungen des
Unternehmers zu verrechnen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Politische Gemeinde SargansGemeinderatStädtchenstrasse 457320 SargansQuelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.