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Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL hat die Gesamtsanierung des Gebäudes Monbijoustrasse 40 in Bern beauftragt. Der markante Bau besteht aus zwei Baukörpern, einem Kopfbau und einem Flügelbau.
Während der Sanierung des Gebäudes werden die Arbeitsplätze in ein Rochadeobjekt ausgelagert. Das Gebäude steht während den Bauarbeiten leer. Das Gebäude wird in Zukunft von der Verwaltung des Bundes und von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildende EHB (vorwiegend im Kopfbau) genutzt.
Das Verwaltungsgebäude (ehem. Oberzolldirektion) an der Monbijoustrasse 40 ist einer der exemplarischen und qualitätvollsten Bauten der Nachkriegsmoderne der 1950er-Jahre in Bern. Das Objekt ist im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingestuft, Teil eines ISOS-Gebiets von nationaler Bedeutung (A) sowie im Kulturgüterschutzinventar als Objekt von nationaler Bedeutung geführt. Entsprechend gelten erhöhte denkmalpflegerische Anforderungen und die Gesamtsanierung erfolgt in Absprache mit der Denkmalpflege der Stadt Bern.
Das 3. Obergeschoss des Flügelbaus hat besonders hohe Vorgaben seitens Denkmalpflege zu erfüllen aufgrund der Auflage, es in seinem historischen ursprünglichen Zustand als Direktionsebene zu belassen.
Im 4. Quartal 2026 sollen «vorgezogene Arbeiten 2026» ausgeführt werden.
Mit dieser Ausschreibung werden die Stark- / Schwachstrominstallationen inkl. Notlichtanlage, Unterverteilungen, Hauptverteilung, Bodenkanäle, KNX-Programmierung und technische Leuchten beschafft.
Inkl. Gesamtverantwortung (Handling) von Lieferungen und Montagen der Sub-Unternehmer folgender Leistungsverzeichnisse / Leistungsteile:
Für allfällige Rückfragen bezüglich der vorliegenden Ausschreibung besteht die Möglichkeit, diese anonym im Frageforum der Ausschreibung (www.simap.ch) bis zum obenstehenden Termin zu stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Gemäss Ziffer 6 des vorgesehenen Werkvertrags.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1.1 Referenzobjekt Nr. 1 Unternehmung
Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem realisierten Projekt (insbesondere in Bezug auf die vorgesehene Aufgabe, Komplexität und Grösse) mit einer Elektrobausumme von mindestens CHF 1 Mio. in den letzten 5 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
EK 1.2 Referenzobjekt Nr. 2 Unternehmung
Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem realisierten Projekt (insbesondere in Bezug auf die vorgesehene Aufgabenstellung an/in einem Gebäude unter kantonalem oder eidgenössischem Denkmalschutz) in den letzten 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Es ist zulässig für EK 1.1 und EK 1.2 die gleiche Referenz zu verwenden.
Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.
EK 1.3 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Die Unternehmung verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.
EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
ZK 1
50 %max. 250 PunktePreiskriterium
Preis
ZK 2
10 %max. 50 Punkte
Referenzauskunft zur Unternehmung
ZK 3.1
10 %max. 50 Punkte
Referenzen Schlüsselperson: Gesamtprojektleiter/in
ZK 3.2
10 %max. 50 Punkte
Referenzen Schlüsselperson: Gesamtbauleiter/in
ZK 4.1
10 %max. 50 Punkte
Auftragsanalyse
ZK 4.2
10 %max. 50 Punkte
Organisation des Anbieters
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) aufzuführen. Die Subunternehmer sind vor Beauftragung der Bauherrschaft zur Genehmigung vorzulegen.
Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen.
Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrags.
Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags.
Die Angebotspreise müssen sämtliche Kostenelemente wie Transport-, Versicherungs- und Inspektionskosten, Steuern sowie Zölle und andere Einfuhrabgaben enthalten.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags.
1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 3.1 und 3.2 des vorgesehenen Werkvertrags.
4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 und 3.6 des vorgesehenen Werkvertrags.
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.
7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands [SBV]) beizulegen.
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
8. Kontaktaufnahme
Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber oder von ihm beigezogenen Dritten (insb. Verfahrensbegleiter, Planer) geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an den Dienst öffentliche Ausschreibungen BBL.
Keine.
Auf das vorliegende Beschaffungsverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren für Werkleistungen Anwendung.
- Gemäss Art. 12 BöB.
- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten.
- Wird eine Leistung im Ausland erbracht, so erklärt der Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.
Anbieter von Maler-, Gipser- und Gerüstarbeiten haben zusätzlich die GAV-Bestätigung des Berufsregisters (www.berufsregister.com) einzureichen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Es ist zulässig für EK 1.1 und EK 1.2 die gleiche Referenz zu verwenden.
Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen:
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.