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Der vorliegende Auftrag umfasst die Instandsetzung und Verstärkung von vier Brücken/ Hangbrücke an der Nationalstrasse N21 in Bourg-Saint-Pierre (genauer im Bereich der Galerie des Toules zwischen km 34.240 und km 39.490):
• G3441 – Pont Valsorey 3: Länge 200 m, ca. km 34.4 bis 34.6;
• G3631 – Demi-Pont des Toules 1 (70–72): Länge 62 m, ca. km 36.3 bis 36.4;
• G3661 – Demi-Pont des Toules 2 (76e–77c): Länge 35 m, ca. km 36.5;
• G3791 –Pont Ballerônes: Länge 45 m, ca. km 37.8.
Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Der Verkehr auf der N21 (Nationalstrasse 3. Klasse mit Gegenverkehr) wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten.
Diese Arbeiten sind Teil des übergeordneten Projekts MP-190074 N21.12-001 NEB Les Toules kurzfristige Massnahmen (UeMa), dessen Ziel die Wiederherstellung des erforderlichen Nutzungs- und Sicherheitsniveaus der Bauwerke bis zur Festlegung der langfristigen Massnahmen ist.
Die übrigen Übergangsmassnahmen, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, werden im Zeitraum 2028 bis 2029 umgesetzt.
Zusätzlich werden Massnahmen zum Schutz vor Steinschlag ausgeführt beziehungsweise sind bis etwa 2030 geplant, die auch nicht welche nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind.
Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 28.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote am Folgetag per Post zugestellt.
Die Begehung findet am 05.10.2026 um 13: 30 statt.
Ort: : N21.12 Kt Wallis, Gemeinde Bourg-Saint-Pierre, Galerie des Toules.
Treffpunkt Km : 34.240 / Koordinaten : 2'582'194.74, 1'088'302.57 Cartes de la Suisse - Confédération suisse - map.geo.admin.ch
Die Begehung ist sehr zu empfehlen.
Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme per E-Mail an beschaffung.thun@astra.admin.ch
Sollten während des Besuchs Fragen beantwortet werden, sind diese Fragen und Antworten auf der Simap-Plattform zu veröffentlichen, damit sie allen Interessierten zur Verfügung stehen.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
- Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig
- Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten (max. vor 10 Jahren) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau oder Instandsetzung von Brücken oder Hangbrücken einer Verkehrsinfrastruktur mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 1.0 Mio. exkl. MwSt., Arbeiten unter Verkehr ausgeführt) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten (vor max 10 Jahren) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau oder Instandsetzung von Brücken oder Hangbrücken einer Verkehrsinfrastruktur mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 1.0 Mio. exkl. MwSt., Arbeiten unter Verkehr ausgeführt) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer (mit Funktion als Verantwortlicher der Baustellenführung und Hauptansprechpartner des Bauherrn sowie der örtlichen Bauleitung).
EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) entspricht mindestens der erforderliche Verfügbarkeit während 12 Monaten ab Januar 2027. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit 30%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer (mit Funktion als Verantwortlicher der Baustellenführung und Hauptansprechpartner des Bauherrn sowie der örtlichen Bauleitung).
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
ZK1 PREIS [40%]
40 %Preiskriterium
Bewertungskriterien:
Angebotspreis gemäss Angebotsunterlagen (ohne MWST, inklusive Rabatt).
ZK2 BAUZEIT [15%]
15 %
Bewertungskriterien:
- Dauer der Arbeiten bis zur Abnahme des Bauwerks und zur Verkehrsfreigabe der Verkehrsfläche;
- Beschreibung und Angabe der verfügbaren Reserven in Tagen;
- Beschreibung der vorgesehenen Beschleunigungsmassnahmen mit Angabe des Zeitgewinns in Tagen.
ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%]
15 %
ZK3.1 Technische Bericht [10%]
Bewertungskriterien:
- Analyse der aus Sicht des Anbieters auszuführenden Leistungen;
- Organisation und Organigramm des Anbieters;
- Organisation der Baustelleneinrichtungen, incl. Zufahrten und des detaillierte Installationsplans;
- Liste der eingesetzten Maschinen und Geräte;
- Beurteilung / Analyse der Verkehrsführung;
- Angaben / Analyse zum Bauablauf;
- Beurteilung / Kommentar zur Umsetzung eines Notfallkonzepts.
ZK3.2 QM-Konzept und Risikoanalyse [5%]
Bewertungskriterien:
- Vorgesehenes Qualitätsmanagement bezogen auf das Projekt;
- Beschreibung und Beurteilung der bestehenden Risiken.
ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%]
15 %
Bewertungskriterien:
Die Bewertung der Schlüsselperson (*) erfolgt auf der Grundlage eines Referenzobjekts (max. 2 A4-Seiten) und berücksichtigt dessen Vergleichbarkeit mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebende Aufgabe (Komplexität und Fachbereich).
Zusätzlich werden die allgemeine Berufserfahrung, die Aus- und Weiterbildung, die Erfahrung, die fachlichen und führungsspezifischen Kompetenzen sowie die im eingereichten Lebenslauf angegebenen Funktionen innerhalb des Unternehmens berücksichtigt (Lebenslauf von maximal 2 A4-Seiten).
(*) Als Schlüsselperson gilt:Bauführer (mit Funktion als Verantwortlicher der Baustellenführung und Hauptansprechpartner des Bauherrn sowie der örtlichen Bauleitung).
ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
15 %
Dieses ZK dient der Beurteilung der Qualität des Bauprogramms hinsichtlich der Planung, Organisation und Priorisierung der für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlichen Tätigkeiten. Dabei sind die technischen und logistischen Randbedingungen der Ausführung zu berücksichtigen, insbesondere die Verkehrsführung während der Bauarbeiten
Bewertungskriterien:
- Beschreibung der Leistungsvorgaben hinsichtlich Personal- und Maschineneinsatz (z. B. Personalbestand, Anzahl und Grösse der Teams, Teamzusammensetzung, Arbeitszyklen, Leistungen der Hauptarbeiten usw.);
- Optimierung der Termine: Definition, Vorgehensweise, Schichtarbeit, Anpassung des Bauablaufs usw.;
- Erläuterung des Bauablaufs gemäss Terminprogramm (Phasen und Teilphasen), kritischer Terminpfad der Arbeiten, Identifikation der Beschaffungs- und Herstellungsfristen sowie Berücksichtigung arbeitsfreier Zeiten;
- Identifikation der wichtigsten technischen und organisatorischen Meilensteine sowie Einhaltung der vertraglich festgelegten Meilensteine.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Unternehmerangaben / Angebotsunterlagen". Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Gemäss dem geplanten Vertragsentwurf und den Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung.
Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bezogen werden.
Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
Grundsätzliche Anforderungen:
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Es sind alle Unternehmungen ohne Restriktionen am Verfahren zugelassen. Zu beachten ist jedoch ein allfälliger Ausschluss unter den sonstigen Angaben der SIMAP-Publikation.
Keine
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale ThunUttigenstrasse 543600 ThunQuelle: simap-Angaben
Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
Ausschliesslich auf simap.ch
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.