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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird eine wirtschaftlich attraktive Leistungserbringerin evaluiert, welche dem Kanton Luzern eine vollständige Standardlösung für die sichere, rechtskonforme und zuverlässige Durchführung computergestützter schriftlicher Prüfungen des Kantonsgerichts Luzern bereitstellt, einführt und betreibt. Die Anbieterin trifft angemessene Vorkehrungen für die Sicherheit und gegen Missbrauch.
Geplante Ausführungstermine:
- Demoprüfung im Q1/2027
- Erste (produktive) Prüfungssession im April 2027
Die Anbieterin gibt im Angebot ihre Einschätzung zu den vorgesehenen Terminen ab.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Maximal fünfmalige, jährliche Verlängerung.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Die Anbieterinnen können das vorliegende Pflichtenheft herunterladen. Der im Pflichtenheft Kapitel 5.1 publizierte Link ermöglicht die Selbstregistration im DecisionAdvior, der zum elektronischen Bezug aller Ausschreibungsunterlagen berechtigt und die Erfassung des Angebotes ermöglicht.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, CH-6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.