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Die AEW Energie AG wird den Hauptsitz im Frühjahr 2027 in die Bahnhofstrasse verlegen. Sie bezieht ein bestehendes Gebäude im Stadtzentrum. Vor dem Bezug ist ein Mieterausbau notwendig. Unter anderen Gewerken muss die Elektroinstallation erneuert und ersetzt werden. Dafür wird ein geeignetes Unternehmen gesucht.
Der Baustart ist für Anfang Januar 2027 vorgesehen, die Fertigstellung für April 2027.
Januar - April 2027
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Quelle: simap-Angaben
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1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.