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Die Sanierung des in den 1970er-Jahren errichteten Verwaltungs- und Forschungsgebäudes stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Agroscope-Campus in Posieux dar. Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Standortstrategie von Agroscope und ermöglicht es, Arbeitsplätze verschiedener Standorte in Posieux zusammenzuführen.
Das sanierte Gebäude wird rund 240 Arbeitsplätze beherbergen, die nach dem Multispace-Konzept organisiert sind. Auf dem Dach ist ein Innovationsprojekt für die Forschung im Bereich Algen vorgesehen. Im Rahmen dieser umfassenden Sanierung wird das Gebäude an die aktuellen gesetzlichen und technischen Anforderungen angepasst, insbesondere hinsichtlich Energie, Sicherheit und Hygiene.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Lüftungsarbeiten im Rahmen der Sanierung des Gebäudes AD.
Die haustechnischen Anlagen des Gebäudes umfassen zwei Doppelfluss-Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die im Untergeschoss installiert werden. Der Luftvolumenstrom jeder Anlage wird entsprechend der Belegung bzw. anhand des in den jeweiligen Räumen gemessenen CO₂-Gehalts geregelt. Die Zu- und Abluft wird über die Decke der jeweiligen Räume geführt. Innenliegende (nicht natürlich belüftete) Sitzungsräume werden mit individuellen Abluftventilatoren ausgestattet, die bedarfsgerecht über die Personenerfassung gesteuert werden.
Die mit dem Algenforschungsprozess verbundenen Anlagen umfassen eine auf dem Dach installierte Lüftungsanlage zur Belüftung des Labors sowie zwei Ventilatoren für die Zu- und Abluft, die im Untergeschoss installiert werden und der Belüftung eines Lagerraums für korrosive Produkte dient.
Die Leistungen umfassen ebenfalls die Inbetriebnahme, Einregulierung, Wärmedämmung, Kontrollen, technische Dokumentation sowie die Schulung des Betriebspersonals hinsichtlich Bedienung und Unterhalt. Die Arbeiten sind gemäss den geltenden Normen und Vorschriften auszuführen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Energieeffizienz, Zuverlässigkeit, Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit sowie die Anforderungen von ecobau/KBOB zu legen.
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Vertragsbeginn: November 2026
Baubeginn: Januar 2027
Fertigstellung der Bauarbeiten: Mai 2028
Inbetriebnahme: November 2028
Übergabe der Bauwerksdokumentation: Dezember 2028
Allfällige Variantenvorschläge des Unternehmers zu den detaillierten Leistungsbeschreibungen sind zulässig, sofern der Unternehmer das Grundangebot vollständig ausfüllt. Die Varianten können sich auf die Ausführungsmethodik, Details oder sonstige Vorschläge beziehen. Diese Varianten müssen in einem separaten Dokument (keine direkten Anmerkungen im Angebot) formuliert und der Offerte beigefügt werden.
Der Bauherr ist daran interessiert, Vorschläge der Anbieter für höhere und/oder nachhaltigere Qualitäten zu erhalten. Diese Vorschläge müssen in einem separaten Dokument ausdrücklich aufgeführt werden, wobei klar anzugeben ist, welche Vorteile diese Variante mit sich bringt (Auswirkungen auf die Ausführung oder die Fristen, auf die Endqualität oder Sonstiges) und auf welche Position(en) des Angebots sich diese Variante auswirken würde.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1.1 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Das Unternehmen verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen, damit das Bauvorhaben innerhalb der vorgesehenen Fristen ausgeführt werden kann:
Für diese Baustelle sind mindestens zwei Teams vorzusehen, die jeweils aus einem qualifizierten Monteur und einem Montagehelfer bestehen. Dies entspricht mindestens 4 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalenten).
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.
EK 1.2 Referenzen der Schlüsselperson
Zwei Referenzen einer Schlüsselperson in der Funktion als Bauleiter, die in den letzten ca. fünf Jahren ein mit dem vorgesehenen Projekt vergleichbares Bauvorhaben ausgeführt hat.
Angaben, die unter Verwendung des Formulars 4 zu machen sind.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die auf Formular 4 angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um deren Referenz zu bestätigen.
EK 1.3 Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der Anbieter verpflichtet sich, eine Schlüsselperson in der Funktion als Bauleiter einzusetzen, die in der Lage ist, sich (mündlich und schriftlich) auf Französisch zu verständigen und die erforderlichen Unterlagen auf Französisch zu erstellen (Niveau B2 ist zwingend erforderlich).
Die Angaben sind unter Verwendung des Formulars 4 zu machen.
EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
ZK 1
50 %max. 250 PunktePreiskriterium
Preis
ZK 2
20 %max. 100 Punkte
Referenzen des Anbieters
ZK 3
30 %max. 150 Punkte
Organisation
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Jegliche Vergabe an Subunternehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bauherrschaft untersagt. Der Unternehmer, der beabsichtigt, bestimmte Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben, hat dies zwingend anzugeben.
Dies ist im Formular 8 zu deklarieren.
Der Unternehmer darf seine Leistungen unter folgenden Bedingungen an Subunternehmer vergeben:
a. Der Auftragnehmer legt dem Angebot (siehe Formular 8) als Anhang eine Liste der Subunternehmer bei, die er zu beauftragen beabsichtigt, und gibt dabei eindeutig an, welche Arbeiten oder Leistungen er an diese weitervergeben will. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Liste zu ergänzen und aus triftigen Gründen Einwände zu erheben.
b. Der Subunternehmer muss dieselben Anforderungen und Teilnahmebedingungen für das Verfahren erfüllen. Er muss zudem alle Bedingungen der Ausschreibung und des Vertrags einhalten. Ein Subunternehmer, der bei der Einreichung eines Angebots, bei der Vertragsunterzeichnung oder während der Auftragsausführung nicht genannt wurde, kann abgelehnt werden.
c. Der Einsatz von Sub-Subunternehmern ist nicht zulässig.
Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrags.
Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags.
Die Angebotspreise müssen sämtliche Kostenelemente wie Transport-, Versicherungs- und Inspektionskosten, Steuern sowie Zölle und andere Einfuhrabgaben enthalten.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags.
1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 3.1 des vorgesehenen Werkvertrags.
4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 des vorgesehenen Werkvertrags.
5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.
7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands [SBV]) beizulegen.
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
8. Kontaktaufnahme
Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber oder von ihm beigezogenen Dritten (insb. Verfahrensbegleiter, Planer) geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an den Dienst öffentliche Ausschreibungen des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL).
Keine.
Auf das vorliegende Beschaffungsverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren für Werkleistungen Anwendung.
- Gemäss Art. 12 BöB.
- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten.
- Wird eine Leistung im Ausland erbracht, so erklärt der Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1a im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.
Angaben, die unter Verwendung des Formulars 4 zu machen sind.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die auf Formular 4 angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um deren Referenz zu bestätigen.
Die Angaben sind unter Verwendung des Formulars 4 zu machen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen:
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.