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Im Rahmen der Schulraumplanung hat die Gemeinde verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie der Schulstandort Leuggern sich künftig entwickeln soll. Nach Abwägung der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die Schule mittels eines Neubaus bei der heutigen Bezirksschule (inkl. Tiefgarage) sowie der Sanierung des Primarschulhauses in Leuggern zu zentralisieren.
Mit dem vorliegenden Verfahren soll ein Generalplaner-Team (GP-Team) gesucht werden, welches die Gemeinde für die Projektierung und Realisierung beauftragen kann.
Fragen werden in Phase 1 keine beantwortet. In Phase 2 können Fragen bis am 16. Dezember 2026 an fabian.meisser@kopa.ch eingereicht werden.
Nachmittags
Vormittags
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenGewichtete Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Konzeptstudie: 30%
Preis / Honorarangebot: 70%
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
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1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.