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Das 220-kV-Unterwerk Regensdorf befindet sich in der Gemeinde Regensdorf im Kanton Zürich.
Die gasisolierte 220-kV-Schaltanlage im Unterwerk Regensdorf wurde 2021 in Betrieb genommen. Trotz des jungen Alters der GIS (5-jährig) ist diese gemäss Hersteller nicht mit demselben Anlagentyp erweiterbar. Es wird eine Eigenanfertigung für das Adapterstück benötigt, um die Erweiterung zu einem aktuellen Anlagetyp durchführen zu können. Dies kommt mit einem höhere Platzbedarf einher, weshalb die Swissgrid entschieden hat, die Anlage direkt um zwei Felder zu erweitern. Hierzu soll die GIS-Anlage mit zwei Feldern (Trafo- und Reservefeld), sowie mit den notwendigen Kabelanschlüssen erweitert werden.
Mit dieser Ausschreibung soll nun zur Planung und Koordination dieses Projektes, der Generalplaner für die SIA-Phasen SIA 32 bis 53 beschafft werden, wobei die SIA-Phasen 51-53 als Option vergeben werden. Nebst dem fachspezifischen Leistungsumfang in seinem Zuständigkeitsbereich, übernimmt der Generalplaner auch die übergeordnete Aufsicht und Koordination aller involvierten Fachbereiche inkl. zugehöriger Schnittstellen als Gesamtleiter im Sinne der SIA 103 war.
Die nachfolgenden Teilbereiche sind vom Generalplaner selbst zu organisieren:
Die nachfolgenden Teilbereiche werden dem Generalplaner beigestellt:
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die Dokumente C100 und C101 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich mit dem beigelegten Dokument «03 Anbieterfragen und Antworten» über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden.
Die anonymisierten Fragen und deren Antworten werden allen Anbieterinnen, welche sich zur Ausschreibung angemeldet haben, via Ariba Event Messenger Funktion zugesandt. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden.
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Die konkreten Ausführungstermine sind im Vertragsentwurf (Dokument A1) ersichtlich.
Nein, es ist keine Begehung vorgesehen.
Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen ausschliesslich über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens mehrere Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. E-Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden.
Siehe Vertragsentwurf (A1) und Preisblatt (D)
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Hinsichtlich der Eignungskriterien (EK) müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- EK1: Registrierung und Qualifizierung im SAP Ariba Business Network
- EK2: Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB
- EK3: Hinreichende Befähigung der Anbieterin (ggf. federführende Firma)
Hinsichtlich der technischen Spezifikation (TS) müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- TS1: Erfüllung der Anforderungen gemäss Lastenheft
- TS2: Fachliche Mindestanforderungen an Schlüsselpersonen
- TS3: Sprachliche Mindestanforderungen an Schlüsselpersonen
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verfahrensanweisung (Dokument 01).
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Es werden folgende Zuschlagskriterien (ZK) angewendet:
ZK1: Preis (40%)
ZK2: Referenzen der Schlüsselpersonen (25%)
ZK3: Auftrags- und Risikoanalyse (25%)
ZK4: Nachhaltigkeitsbestrebungen (10%)
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verfahrensanweisung (Dokument 01).
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Eine Arbeitsgemeinschaft muss sich für die ausgeschriebene Swissgrid-Warengruppe vor der Angebotsabgabe in SAP-Ariba registrieren und qualifizieren. Sie muss sämtliche Unterlagen des federführenden Mitglieds zur Qualifizierung der Arbeitsgemeinschaft einreichen, dies auch dann, wenn das federführende Mitglied selbst bereits qualifiziert ist.
Im Falle eines Zuschlags an eine Arbeitsgemeinschaft muss diese:
• eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Als Nachweis ist der Swissgrid AG eine entsprechende Bestätigung des Versicherers im Original bis spätestens vor der Vertragsunterzeichnung abzugeben.
• ein eigenes Konto einrichten, auf das die Swissgrid AG ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Die Kontonummer muss spätestens vor der Vertragsunterzeichnung bekannt sein.
• eine eigene MwSt.-Nr. bei der eidgenössischen MwSt.-Verwaltung beantragen. Die Swissgrid AG erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MwSt.-Nr. vor der Vertragsunterzeichnung.
• Ihre Registrierungsdaten in SAP-Ariba aktualisieren.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem der Mitglieder zu übertragen. Sie haften solidarisch. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jede Anbieterin kann nur ein Angebot einreichen. Angebote in einer Arbeitsgemeinschaft gelten für alle Mitglieder ebenfalls als eigenes Angebot.
Siehe hierzu auch die Verfahrensanweisung (Dokument 01).
Grundsätzlich muss die charakteristische Leistung (Gesamtleitung) von der Anbieterin (ggf. federführenden Firma) erbracht werden (Art. 31, Abs. 3 BöB). Subunternehmer sind durch die Anbieterin zu beauftragen und im Dokument E1 zu deklarieren. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt in der Verantwortung der Anbieterin sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von deren Subunternehmen eingehalten werden. Die Anbieterin ist verpflichtet, ihre Subunternehmen über die Ausschreibungsbedingungen zu orientieren.
Die nachträgliche Beauftragung von Subunternehmern darf erst mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen. Swissgrid behält sich während der Ausführung das Recht vor, ohne Kostenfolge, auch nach Vertragsabschluss die geplanten Subunternehmer bei ungenügender Leistung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist indessen zu begründen. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden. Die Umgehung einer Beauftragung von Subunternehmer mittels Personalverleih ist nicht zulässig.
Siehe hierzu auch die Verfahrensanweisung (Dokument 01).
Die Vertragslaufzeit orientiert sich an den Ausführungsterminen gemäss Vertragsentwurf (Dokument A1) und beinhaltet in erster Linie, den Abschluss des Grundauftrages.
Bei Auslösung einer der vorgesehenen Optionen verlängert sich der Auftrag entsprechend um die damit verbundenen Ausführungstermine gemäss Vertragsentwurf.
Siehe Vertragsentwurf (Dokument A1)
Siehe Vertragsentwurf (Dokument A1)
Siehe Vertragsentwurf (Dokument A1)
Siehe Vertragsentwurf (Dokument A1)
- Es wird empfohlen, zuerst die Verfahrensanweisung und anschliessend das Lastenheft (C100) inkl. der Leistungsbeschreibung (C101) zu lesen.
- Die Führung und Koordination aller involvierter Fachbereiche und Spezialisten liegt wie bei der Auftragsbeschreibung bereits erwähnt, beim Generalplaner dieser Ausschreibung, wobei lediglich eine Unternehmung mit fachspezifischen Kenntnissen aus dem Teilsegment "Primärtechnik" für die Rolle des Generalplaners zugelassen wird. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss die federführende Firma somit spezifische Kenntnisse aus dem Teilprojekt "Primärtechnik" nachweisen können. Die im Eignungskriterium (EK3) definierten Mindestanforderungen dienen der Prüfung dieser genannten Bedingung.
Die Axpo Group stellt die Auftraggeberin für das Netzanschlussgesuch im UW Regensdorf dar und ist somit indirekt mitverantwortlich für die Beauftragung des vorliegenden Mandats. Die Axpo Group und darin enthaltenen Tochtergesellschaften haben jedoch in keiner Weise an der Erstellung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt.
Da die Axpo Group zwar ein Eigeninteresse am Projekt besitzt, aber in keiner Form an der Ausschreibung mitgewirkt hat und somit auch nicht vorbefasst ist, wird sie für die vorliegende Ausschreibung als Anbieterin zugelassen.
Keine
Anmeldung auf SAP Ariba (kostenloser Account). Detaillierte Informationen betreffend die Nutzung von SAP Ariba (Anlegen Account, Download der Unterlagen, Qualifizierung, Einreichen des Angebotes etc.) sind in dem auf simap.ch hinterlegten Merkblatt zusammengestellt.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden gemäss Art. 21 Abs. 3 lit. b) ausschliesslich in Deutsch zur Verfügung gestellt.
Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen, inkl. der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung (GHV) in SAP Ariba kann per Mail an ausschreibungen-engineering@swissgrid angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt):
- Name der Beschaffung
- Vollständiger Lieferantenname gemäss Handelsregister
- Hauptadresse (Strasse, Ort, PLZ, Land)
- Kontaktperson (Vornamen, Nachname, E-Mailadresse)
Nach Akzeptanz der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung (GHV) ist die Anbieterin berechtigt, die gesamten Ausschreibungsunterlagen von Swissgrid elektronisch via SAP Ariba herunterzuladen. Alle an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitenden der Anbieterin und der Subunternehmer sind entsprechend zu instruieren und sind gleichermassen an die Bedingungen der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gebunden.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.