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Das Unterwerk Handeck stammt aus dem Jahre 2005 und ist ein wichtiger Knotenpunkt in den Nord-Süd-Verbindungen des Swissgrid Netzes. Swissgrid erneuert die Sekundärtechnik. In diesem Zug wird das erweiterte Betriebsgebäude die Anlagen von KWO und Swissgrid physisch klar trennen mit separaten Zugänglichkeiten.
In der vorliegenden Baumeisterausschreibung für das neue Unterwerksgebäude sind grob die folgenden Arbeiten auszuführen:
Die detaillierten Leistungen sind im Dokument C100 aufgeführt.
Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich mit dem Dokument «Anbieterfragen und Antworten» über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden.
Die anonymisierten Fragen und deren Antworten werden allen Anbieterinnen, welche sich zur Ausschreibung angemeldet haben, via Ariba Event Messenger Funktion zugesandt. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden.
Es wird eine freiwillige Begehung am 07.10.2026 durchgeführt.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen zur Begehung sind der Verfahrensanweisung zu entnehmen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - Registrierung und Qualifizierung im SAP Ariba Business Network
EK 2 - Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB
EK 3 - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 4 - Erfahrung des Anbieters
EK 5 - Sprachkenntnisse des Bauführers (Projektleiters)
EK 6 - Sprachkenntnisse des Poliers
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
ZK 1 - Preis (45%)
ZK 2 - Erfahrung der Schlüsselpersonen (25%)
ZK 3 - Auftragsanalyse (15%)
ZK 4 - Gefährdungsbeurteilung und konkrete Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz (10%)
ZK 5 - Nachhaltigkeitsbestrebungen (5%)
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Bietergemeinschaften bzw. Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind zugelassen.
Eine Arbeitsgemeinschaft muss sich auf Ariba für die ausgeschriebene Swissgrid-Warengruppe vor der Angebotsabgabe in SAP-Ariba registrieren und qualifizieren. Sie muss sämtliche Unterlagen des federführenden Mitglieds zur Qualifizierung der Arbeitsgemeinschaft einreichen, dies auch dann, wenn das federführende Mitglied selbst bereits qualifiziert ist.
Im Falle eines Zuschlags an eine Arbeitsgemeinschaft muss diese:
• Gegebenenfalls eine eigene Berufshaftpflichtversicherung (Planer) bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Baumeister) abschliessen. Als Nachweis ist der Swissgrid AG eine entsprechende Bestätigung des Versicherers im Original bis spätestens einen Monat nach Vertragsunterzeichnung abzugeben.
• Gegebenenfalls ein eigenes Konto einrichten, auf das die Swissgrid AG ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Die Kontonummer muss spätestens vor der Vertragsunterzeichnung bekannt sein.
• Gegebenenfalls eine eigene MwSt.-Nr. bei der eidgenössischen MwSt.-Verwaltung beantragen. Die Swissgrid AG erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MwSt.-Nr. vor der Vertragsunterzeichnung.
• Ihre Registrierungsdaten in SAP Ariba aktualisieren.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem der Mitglieder zu übertragen. Sie haften solidarisch. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jede Anbieterin kann nur ein Angebot einreichen. Angebote in einer Arbeitsgemeinschaft gelten für alle Mitglieder ebenfalls als eigenes Angebot.
Grundsätzlich muss die charakteristische Leistung vom Anbieter erbracht werden (Art. 31 Abs. 3 BöB).
Ausschluss: Die AFRY Schweiz AG in CH-8048 Zürich ist der für dieses Projekt von Swissgrid mandatierte Planer und war bei der Erstellung der Ausschreibungsspezifikation massgeblich beteiligt. Die Firma AFRY Schweiz AG in CH-8048 Zürich sowie die mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften sind daher als Anbieter und als Subunternehmer in der vorliegenden Ausschreibung nach Art. 14 BöB nicht zugelassen.
Anmeldung auf SAP Ariba (kostenloser Account). Detaillierte Informationen betreffend die Nutzung von SAP Ariba (Anlegen Account, Download der Unterlagen, Qualifizierung, Einreichen des Angebotes etc.) sind in dem auf simap.ch hinterlegten Merkblatt zusammengestellt.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden nur in einer Amtssprache des Bundes verfasst, da die Leistung nicht in verschiedenen Sprachregionen der Schweiz und nicht mit Auswirkungen auf verschiedene Sprachregionen der Schweiz zu erbringen ist (Art. 21 Abs 3b VöB).
Auf simap.ch können nur das Dokument «01 Verfahrensanweisung», das Merkblatt «DE FR IT EN Angebotseinreichung Submissions SAP Ariba» sowie das Dokument «C100 Besondere Bestimmungen» bezogen werden. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind nur über SAP Ariba erhältlich.
Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen in SAP Ariba kann per Mail angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt):
• Name der Beschaffung
• Procurement-ID (WS3026475161 oder Doc3247470987)
• Vollständiger Lieferantenname gemäss Handelsregister
• Hauptadresse (Strasse, Ort, PLZ, Land)
• Kontaktperson (Vornamen, Nachname, E-Mailadresse)
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.