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Geändert laut simap: Einreichungsfrist, Bezug der Unterlagen, Angebotsöffnung
Die Berichtigung betrifft die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Angebote.
Der Auftrag betrifft die Ausbaumassnahmen zur Engpassbeseitigung auf der RN N01 zwischen Genf-Flughafen und Le Vengeron (dritte Fahrspur zwischen km 11,500 und km 14,450) sowie die Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen der bestehenden Infrastruktur auf demselben Abschnitt.
Das Ausführungsprojekt (AP), wurde 2024 öffentlich aufgelegt. Der Genehmigungsbeschluss für die Pläne (DAP) wurde im Januar 2026 erlassen und war Gegenstand von einem Einspruch.
Das Massnahmenkonzept (MK) wurde 2021 fertiggestellt.
Diese Ausschreibung betrifft folgende Leistungen:
• Erstellung des Massnahmenprojekt und Detailprojekt (MP/DP);
• Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauarbeiten;
• Erstellung der Ausführungsunterlagen;
• Bauleitung;
• Erstellung der Bestandsunterlagen;
• Überwachung der Inbetriebnahme und Fertigstellung
Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum simap.ch der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 11.09.2026 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.
Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote.
Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Grundsätzlich sind globale Pauschalangebote und/oder Angebote mit einem durchschnittlichen Stundenansatz nicht zugelassen.
- Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig
- Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS
EK1.1 Referenzen des Anbieters
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um das Projekt erfolgreich durchzuführen
Beweiselemente:
Registerkarte EK1.1 der Angebotsunterlagen
Zwei bereits abgeschlossenes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Zwei Referenzpersonen beim Auftraggeber. Für realisierten Arbeiten in einer Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer muss der Anbieter die Art der von ihm durchgeführten Aufgaben und den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.
EK1.2 Subunternehmer
Anforderungen:
Der Anbieter muss grundsätzlich die charakteristischen Leistungen erbringen, kann aber bis zu maximal 50 % des Wertes der geforderten Leistungen Subunternehmer beauftragen.
Beweiselemente:
Registerkarte EK1.2 der Angebotsunterlagen
Bescheinigung in % der Leistungsanteile durch Subunternehmer
2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS
EK2.1 Jahresumsatz
Anforderungen:
Die wirtschaftliche Lage des Anbieters ist sicher, beständig und ermöglicht es ihm, die Leistungen während der gesamten Vertragsdauer zu erbringen. Der Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens das Doppelte des Auftragswerts, verteilt auf die Dauer der Leistungserbringung, betragen.
Der Jahresumsatz ist ohne Mehrwertsteuer darzustellen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind der Umsatz der Partner und der kumulierte Gesamtumsatz anzugeben.
Geben Sie den Umsatz des letzten Geschäftsjahres oder den Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre an.
Beweiselemente:
Registerkarte EK2.1 der Angebotsunterlagen
EK2.2 Einzureichende Dokumente
Anforderungen:
Der Anbieter hat folgendes zu beachten:
- Die Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz und die Arbeitsbedingungen, die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten Melde- und Bewilligungspflichten sowie die Vorschriften über die Lohngleichheit von Frauen und Männern;
- Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen;
- Wenn der Anbieter die ihm erteilten Aufträge oder Teile davon an Dritte weitergibt, muss er verlangen, dass diese sich schriftlich zur Einhaltung der oben genannten Vorschriften verpflichten;
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine und übermitteln Informationen über ihre Identität und die Zusammensetzung ihrer Organe (SR 946.231.176.72).
- Er muss die Richtigkeit seines Namens, seines Wohnsitzes sowie die Zusammensetzung seiner Organe nachweisen.
Beweiselemente:
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Selbstdeklaration des Anbieters
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Selbstdeklaration Art. 29c Ukraine-Verordnung
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Für Unternehmungen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen.
EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass seine wirtschaftliche Lage während der gesamten Laufzeit der Leistungen stabil ist, indem er angibt, dass:
- Er nicht überschuldet oder insolvent ist,
- Er seinen Verpflichtungen im Bereich der Sozialversicherungen nachkommt;
- Er seine Steuerbeiträge (Quellen-, Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlt;
- Er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Höhe mindestens dem im Vertragsentwurf aufgeführten Betrag entspricht.
Beweiselemente:
Registerkarte EK2.3 der Angebotsunterlagen
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise, allesamt nicht älter als 3 Monaten :
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Unternehmung nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsregisters
- Letzter Bericht der Revisionstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV, BVG sowie SUVA
- Steuerbescheinigungen (Zahlung von Gemeinde-, Kantons- und direkten Bundessteuern, Mehrwertsteuer und Quellensteuern)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Bietergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben
3 FÄHIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenzen der Schlüsselpersonen
Anforderungen :
Der Anbieter muss nachweisen, dass die Schlüsselperson(en) in einer gleichwertigen Funktion oder in Stv.-Funktion über die Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt / verfügen, die für den Erfolg des Projekts unerlässlich sind.
Als Schlüsselperson gilt:
- der Projektleiter,
- der Tiefbauleiter
Beweiselemente für jede Schlüsselperson:
Eine Referenz des Anbieters für ein bereits realisiertes Projekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich unter Angabe des Zeitraums, der Gesamtinvestition des Projekts, der erbrachten Leistungen und des zur Auskunft berechtigten Ansprechpartners (Auftraggeber). Reicht eine Referenz nicht aus, um alle in den ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Phasen abzudecken, wird eine zweite Referenz akzeptiert.
Registerkarte EK3.1 der Angebotsunterlagen
Referenz der Schlüsselperson
EK3.2 Verfügbarkeit
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass die Schlüsselpersonen während der gesamten Leistungserbringung für dieses Projekt verfügbar und proaktiv sein werden. Die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen für diese Ausschreibung muss in den ersten beiden Jahren der Vertragslaufzeit größer oder gleich der vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Mindestverfügbarkeit sein.
Beweiselemente:
Registerkarte EK3.2 der Angebotsunterlagen
Detaillierte Aufzählung und Beschreibung der zeitlichen Beschränkungen durch ihre anderen Projekte oder Aktivitäten, in denen die Schlüsselpersonen bereits geplante oder tatsächliche Verpflichtungen haben.
EK3.3 Sprachliche Anforderungen
Anforderungen:
Die Schlüsselpersonen müssen in der Lage sein, mit den Projektverantwortlichen sowie allen Partnern und Akteuren, die in irgendeiner Weise an dem Projekt beteiligt sein werden, zu kommunizieren. Die Schlüsselpersonen müssen mindestens die folgenden Französischkenntnisse besitzen:
Projektleiter: C1
Tiefbauleiter: C1
Beweiselemente:
Für die Verständigung mit der Vergabestelle muss der Anbieter unbedingt nachweisen können, dass die Schlüsselperson anhand ihres Lebenslaufs über Französischkenntnisse verfügt, die mindestens dem oben genannten Niveau entsprechen. Dieses Niveau entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der vom Europarat herausgegeben wird (siehe Registerkarte Europäische Niveaus).
Registerkarte EK3.3 der Angebotsunterlagen
Der Anbieter muss die Tabellen "Sprachanforderungen" in den Angebotsunterlagen ausfüllen und dem Lebenslauf ein Zertifikat über das erforderliche Niveau oder ein gleichwertiges Zertifikat beifügen oder eine ausreichende Erklärung zum Nachweis des erreichten Niveaus vorlegen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Technische Fähigkeiten des Anbieters
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
Fähigkeit und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Die Anbieter werden gebeten, die Hinweise im Angebotsheft, das mit den Ausschreibungsunterlagen ausgehändigt wird, bezüglich der einzureichenden Nachweise und zur Anordnung dieser Nachweise zu befolgen.
ZK1 AUFGABEN-, RISIKO- UND NACHHALTIGKEITSANALYSE, VORGEHENSVORSCHLAG, QUALITÄTSMANAGEMENT-KONZEPT, INNOVATION, PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS, PLAUSIBILITÄT DER STUNDENSCHÄTZUNG
30 %
ZK1.1 AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QUALITÄTSMANAGEMENT-KONZEPT, RISIKOANALYSE, NACHHALTIGKEITSANALYSE
Beweiselemente:
- Analyse der Aufgabe, Vorgehensvorschlag und detaillierte Planung
- Organisation des Anbieters für den Auftrag
- Risikoanalyse
- Nachhaltigkeitsanalyse
Beurteilungselemente:
Analyse der Aufgabe, Vorgehensvorschlag und detaillierte Planung:
- Beschreibung der Haupt- und Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem vorgelegten Auftrag
- Eingehende Überlegungen zu den kritischen Punkten des Projekts, nämlich:
a) Der Bau der neuen Ausfahrt östlich von Halle 6 und deren Anbindung an die Route des Batailleux;
b) Der Bau des neuen SETEC;
c) Der Bau des neuen Fahrbahnentwässerungskanals und des Siphons unter dem PIP Grand-Saconnex – Aérogare;
d) Das Zusammenspiel zwischen dem Stützmauer, dem Signalisierungsportal bei KM 11,955 und der oberen Fahrbahnplatte des unterirdischen SBB-Bahnhofs
- Angemessenheit und Effizienz des vorgeschlagenen Verfahrens für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrag
- Angemessenheit und Relevanz der detaillierten Planung
Organisation des Anbieters für den Auftrag:
- Angemessenheit und Effizienz der Organisation des Anbieters für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags (Organigramm, Liste der für das Auftrag zuständigen Mitarbeiter, Lebensläufe der Fachleute, insbesondere des Bereichsleiters T/U, des Bereichsleiters K, des Bereichsleiters G, des Hydrogeologen, des Verkehrsexperten und des Umweltexperten)
- Angemessenheit zwischen den im Organigramm aufgeführten Personen (Funktionen) und den Aufgaben des Auftrag
- Ermittlung der Entscheidungswege und Informationsflüsse
Risikoanalyse :
- Identifizierung 4 projektspezifischer Risiken und Relevanz der damit verbundenen Massnahmen
Nachhaltigkeitsanalyse :
- Identifizierung und Konkretisierung der Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (bitte maximal 3 Herausforderungen angeben)
Für alle Beweise:
- Sinn der Zusammenhänge
- Klarheit der Dokumente
ZK1.1 AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QUALITÄTSMANAGEMENT-KONZEPT, RISIKOANALYSE, NACHHALTIGKEITSANALYSE
10 %
ZK1.2 Plausibilität der Stundenschatzung
Beweiselemente:
Angebotsheft: Tabelle zur Verteilung der Stunden und Honorare nach Kategorien
Bewertungselemente:
Gesamtzahl der Stunden, welche der Anbieter für die Ausführung der Leistungen im Zusammenhang mit der Phase DP/MP veranschlagt hat.
Die Bewertung der Plausibilität der Stunden erfolgt nach der folgenden Methode:
Der Median der Stunden (nachfolgend der Median) wird auf der Grundlage der in den qualifizierten Angeboten definierten Stunden plus der Stundenschätzung des Auftragsgebers berechnet. Die Stundenschätzung des Auftragsgebers wird im gleichen Verhältnis wie die Stundenzahl der qualifizierten Angebote berücksichtigt. Die Note für die Plausibilität der Stunden wird anhand der Differenz zwischen dem Median und der Stundenzahl jedes Angebots berechnet.
Die Höchstnote 5 erhalten Angebote, die innerhalb einer Spanne von [+10% bis -10%] des Medians der Stunden liegen. Angebote erhalten die Note 0, wenn die Gesamtstundenzahl ausserhalb des Bereichs [-30%, +30%] des Medians der Stunden liegt. Innerhalb dieses Intervalls erfolgt die Bewertung linear und unter Berücksichtigung von Hundertsteln.
ZK2 REFERENZEN VON SCHLÜSSELPERSONEN
20 %
ZK2.1 Projektleiter
Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer âhnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexitât
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplôme, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, bereits realisierte Phasen, Karriereverlauf)
Beurteilungselemente:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommissionen in Bezug auf die betroffenen Projektbereiche.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzprojekte.
ZK2 REFERENZEN VON SCHLÜSSELPERSONEN
10 %
ZK2.2 Tiefbauleiter
Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer âhnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexitât
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplôme, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, bereits realisierte Phasen, Karriereverlauf)
Beurteilungselemente:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommissionen in Bezug auf die betroffenen Projektbereiche.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzprojekte.
ZK3 PREIS
30 %Preiskriterium
Beweiselemente :
- Höhe des finanziellen Angebots
Beurteilungselemente:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.
Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt: Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0) Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1) Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2) Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3) Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4) Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5) Sehr gut erfüllt /==/ qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunkt-zahl ist : 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte
Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr ange-passt werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch den Subunternehmer 50 %.
Die Teilnahme von Subunternehmern an mehreren Angeboten ist zulässig.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine umfassende Liste der Subunternehmer muss zwingend beigelegt werden.
Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Eine Vertragsverlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Gemäss Ziffer 5 der Vertragsurkunde
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Gemäß dem geplanten Vertragsentwurf und den Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung.
Ausschluss
Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Angebote der Firma Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern, CHE-169.723.675 oder Angebote, an welchen sich die Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Die Firma (nachfolgend der Projektverfasser)
- Opan Concept à Neuchatel
- WSP SA à Lausanne
- Boss et partenaires SA, à Neuchatel
- Prona SA, à Yverdon-les-Bains
- SD Ingénierie Genève SA, à Genève
- GVH Tramelan SA, à Tramelan
- Solfor SA, à Meyrin
haben die Studie des Ausführungsprojekts und des Massnahmenkonzepts erarbeitet.
Die durch den Projektverfasser erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt.
Gestützt auf diese Massnahmen wird der Projektverfasser im Verfahren als Anbieterin zugelassen.
Keine
Kriterium 1
Die Anbieter werden gebeten, die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, um die Beweiselemente zu ordnen
1) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
2) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3) Ausschluss, Vorbefassung
Techdata SA à Les Acacias (GE), sowie die Firmen, die die einen juristischen oder sonstigen engen wirtschaftlichen Zusammenhang haben, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Be-dingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).
5) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
6) Einhaltung des Arbeitsrechts
Die Vergabebehörde vergibt öffentliche Aufträge in der Schweiz nur an Bieter, die garantieren, dass die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen eingehalten werden.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-LacN01.12 MP-140008-(ID 11485) Nicht öffnen – OffertenunterlagenPlace de la Gare 71470 Estavayer-le-LacQuelle: simap-Angaben
Die unten genannten Dokumente können auf simap.ch bis zum Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden:
P00_Cahier d'offre
P01 Projet de contrat
P02 Code de conduite
P03 Comportement sur les RN
P04 Cahier des charges
P05 Conditions générales KBOB 2024
P06 Dossier du projet définitif (AP) pour la « Suppression du goulet d’étranglement Genève-Aéroport – Le Vengeron, 3ème voie » du 01.02.2024, y compris annexes
P07 Dossier du concept d’intervention (MK) du 01.02.2021 (reparti en 5 sous-dossiers : Synthèse, T/U, T/G, K et BSA)
P08 Road Safety Audit du 05.04.2023
P09 Décision d’Approbation des Plans du 12.01.2026
P10 Controlling Tool Planner
Bitte beachten Sie, dass das herunterladen einige Minuten dauert.
Nicht angegeben: Die Publikation enthält dazu nichtsNicht aus den verfügbaren Publikationsdaten ersichtlich.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.