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Geändert laut simap: Interessebekundung
Ein Wettbewerb ist ein eigenes Verfahren mit eigener Frist.
Gesucht wird ein Projekt, also eine Planungsleistung.
Die Immobilienstrategie Kanton Obwalden sieht die Zusammenlegung des Sicherheits- und Sozialdepartements, des Bau- und Raumentwicklungsdepartements sowie des Staatsarchivs und des Archivs der Kantonsbibliothek auf dem Areal Foribach vor. Ergänzend beschloss der Regierungsrat die Lagerräumlichkeiten des Historischen Museums Obwalden mit in die Planung einzubeziehen. Das auf dem Areal Foribach befindliche, 50 Jahre alte Polizeigebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss umfassend saniert werden.
Das markante Polizeigebäude auf dem Areal Foribach in Sarnen, 1976 vom Architekten Paul Dillier gebaut, wurde seit seiner Errichtung kaum saniert. Eine Zustandsanalyse von 2007 zeigte, dass viele Gebäudeteile bereits damals ihre Lebensdauer überschritten hatten und Mängel bei Brandschutz, Erdbebensicherheit, Barrierefreiheit sowie bei der Energieeffizienz bestehen. Bisherige Massnahmen beschränkten sich auf Reparaturen und technische Nachrüstungen. Trotz der im 2012 realisierten Aufstockung besteht weiterhin Platzmangel und die veraltete Gebäudestruktur beeinträchtigt einen modernen und effizienten Verwaltungs- und Polizeibetrieb.
Der Raumbedarf von insgesamt 10'320 m2 Nutzfläche für die Zusammenlegung der Verwaltungseinheiten am Standort Foribach wurde in Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen erarbeitet und optimiert. Er wurde auf die prognostizierte Arbeitsplatzentwicklung von insgesamt 245 Büroarbeitsplätzen bis 2040 ausgerichtet. Die Büros sind vorwiegend als Mehrpersonenbüros geplant, Einzelbüros sind künftig Führungskräften und Mitarbeitern mit speziellen Aufgaben vorbehalten.
Mit einem offenen und einstufigen Projektwettbewerb soll der Ausbau des Areals mit Fokus auf optimierte betriebliche Abläufe und eine möglichst reibungslose Etappierung aufgezeigt werden. Die Investitionskosten für das gesamte Projekt werden auf 66 Millionen Franken geschätzt. Vorgesehen ist die Vergabe eines Generalplanerauftrags.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit ihrer Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien