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Die vorliegende Ausschreibung (mit gleichnamigem Projekt-Namen) «Luftbildbefliegung 2027» umfasst die Erstellung orientierter Luftaufnahmen (Nadir) während der unbelaubten Jahreszeit im Winter/Frühjahr 2027 und die Erstellung eines Orthofotomosaiks (DOP). Sie ist Teil des kantonalen Nachführungskonzeptes «Luftbild und Höhenprodukte 2026–2028».
Im Winter/Frühjahr 2027 sollen Bildflüge durchgeführt werden, von denen ein unbelaubtes Orthofoto mit mindestens 10 cm geometrischer Auflösung (GSD) abgeleitet werden kann.
Gemäss Lastenheft
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Bedingungen in den Dokumenten
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.