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Pflichttermin laut Publikation
Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Der Kanton Bern sucht für die Verwaltungsregionen Seeland (inkl. Biel-Bienne) und Berner Jura mehrere Rahmenvertragspartner für die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen (Gebäudereinigung, Hauswart- und Hausdienstleistungen sowie Grünpflege). Das Gesamtpotenzial liegt bei ca. 20'000 Quadratmetern (Amtsgebäude und Schulen). Es wird mit max. 3 Firmen ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Die einzelnen Dienstleistungen werden grundsätzlich von den Organisationseinheiten der Verwaltung des Kantons Bern oder dessen Träger öffentlicher Aufgaben dezentral, direkt selber abgerufen, wobei der Auftrag für die grösseren Standorte mit einem sog. Mini-Tender-Verfahren erteilt wird (die direkte Auftragserteilung bleibt vorbehalten). Ausgenommen davon sind die drei Standorte, welche im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung konkret offeriert werden müssen: die jeweiligen Gewinner dieser Standorte erhalten zusätzlich das Recht auf den Abschluss eines Einzelvertrages für den konkreten Standort. Die für die drei Standorte offerierten Ansätze werden in den Rahmenvertrag überführt.
Vorbehalt: Die effektive Ausführungstermine sind abhängig vom Bedarf bzw. werden mit den dezentralen Abrufen definiert. Nach dem Abschluss eines Rahmenvertrages besteht die Möglichkeit, Aufträge zu erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt von Aufträgen entsteht daraus aber nicht.
Die Erbringung von Leistungen für die ersten Standorte ist ab dem 01.02.2027 vorgesehen. In diesen Fällen sind die Rahmenvertragspartner zur Vorbereitungsarbeiten vor diesem Termin verpflichtet, sodass die ersten Standorte per diesem Datum die Leistungen beziehen können.
Die Beschaffungsstelle führt für jeden der drei Prüfstandorte eine obligatorische Vor-Ort-Besichtigung durch. Diese Besichtigungen dienen dazu, den Anbietern die Grundlagen für das Ausfüllen der Angebotsvorlagen zu geben. Die Teilnahme an diesen Besichtigungen sowie am Infoanlass, welcher unmittelbar vor der ersten Besichtigung stattfindet, ist obligatorisch. Nimmt ein potenzieller Anbieter an den Besichtigungen nicht, zu spät oder nur partiell teil, wird er für die Angebotseingabe nicht zugelassen bzw. ein allfälliges Angebot wird ausgeschlossen.
Für die weiteren Bestimmungen dazu wird auf das Ausschreibungsdokument A-1, Ziff. 8.1 sowie Ziff. 11 verwiesen.
Verlängerungsoption 2x2 Jahre
Anbieter haben für alle drei Standorte ein vollständiges Angebot einzureichen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Kriterien sind in den Ausschreibungsdokumenten sowie im Online-Tool hinterlegt.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
ZK 4.1.1
25 %Preiskriterium
Jahrespauschale UHR exkl. MWST.
ZK 4.1.2
5 %
Kalkulatorischer Stundensatz exkl. MWST.
ZK 4.1.3
5 %
Durchschnittlicher Ansatz Zusatzleistungen exkl. MWST.
ZK 4.1.4
25 %
Jahresstundenzahl UHR
ZK 4.2.1.1
20 %
Implementierungskonzept
ZK 4.2.1.2
10 %
Umwelt-, Qualitäts- und Kommunikationskonzept
ZK 4.2.2
10 %
Ansprechperson UHR
Der Beizug von Subunternehmen ist grundsätzlich erlaubt. Die Anbieter müssen jedoch als Hauptunternehmung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen auftreten.
Die Anbieter haben der Vergabestelle mit dem Angebot eine Liste aller Subunternehmen einzureichen, welche sie für die Erbringung ihrer Leistungen hinzuziehen wollen. Die Vergabestelle behält sich vor, von einzelnen oder allen Subunternehmen dieselben Nachweise nachzufordern, welche auch die Anbieterinnen beibringen mussten. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, zu prüfen, ob die Subunter-nehmen die für ihre Leistungen relevanten Vergabekriterien erfüllen und kann diese entsprechend bei Nichterfüllung oder aus für sie wichtigen Gründen ablehnen.
Weitere Bestimmungen sind im Vertrag (Ausschreibungsdokument A-2) beschrieben.
3 Jahre fixe Rahmenvertragsdauer.
Akzeptanz Terminologie Teil- resp. Vollreinigung
Der Anbieter bestätigt, dass er die in den Dokumenten des Teils B der Ausschreibungsunterlagen verwendeten Terminologie bezüglich Teil- und Vollreinigung unter Punkt 7.2.1.1 und 7.2.1.2 verstanden hat und sich verpflichtet, diese bei der Offerterstellung und bei der Leistungserbringung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Zum Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen hochzuladen. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein.
Ausländische Anbieterinnen und Anbieter haben in der Schweiz ein Zustelldomizil zu bezeichnen. Zustellungen und damit Mitteilungen an Anbieterinnen oder Anbieter, die kein Zustelldomizil bezeichnet haben, unterbleiben oder erfolgen durch Veröffentlichung auf simap (Art. 15 Abs. 7 VRPG).
Die Eignungskriterien müssen zwingend erfüllt sein, ansonsten wird der Anbieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Wichtig: Für dieses Beschaffungsverfahren wird ein Online Tool (Decision Advisor) eingesetzt. Den Link zum Online-Tool finden Sie auch im beigelegten Dokument A-1 unter Ziff. 8.3.1.
https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew4rH1nBtQf2W5azc41/LJ3M%3D
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kanton Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.