Seite wird geladen…
Seite wird geladen…
Ausschreibung wird geladen…
Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Ausgangslage
OSTWIND und die beteiligten Kantone verfolgen das Ziel, den Pendlerverkehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs und weiterer nachhaltiger Verkehrsmittel zu verlagern. In der laufenden Mandatsperiode wurden datenbasierte Potenzialanalysen, Akquiseaktivitäten, betriebliche Mobilitätskonzepte, Lizenzgeschäfte und operative Abläufe aufgebaut. Laufende Firmenprojekte werden über den Mandatswechsel hinaus weitergeführt.
Die Auftragnehmerin muss deshalb zwei Aufgaben gleichzeitig erfüllen: neue Unternehmen oder Unternehmenscluster mit hohem Verlagerungspotenzial gewinnen und die Kontinuität der bestehenden Projekte sicherstellen. Der Auftrag ist als durchgängige Leistung von der Marktpriorisierung über die Verhandlung bis zur stabilen Umsetzung, laufenden Betreuung und Weiterentwicklung sowie zur geordneten Übergabe ausgestaltet.
Entscheidend ist die Fähigkeit der Auftragnehmerin, funktionierende Prozesse zu konzipieren, mit OSTWIND und den Bestellerkantonen abzustimmen, in Betrieb zu nehmen, zu begleiten und weiterzuentwickeln. Eigene Lösungen, die der Zielerfüllung dieses Auftrags dienen, dürfen Firmenkunden separat angeboten werden, sofern kundeneigene oder andere geeignete Umsetzungswege gleichwertig unterstützt und wirtschaftliche Interessen sowie Abhängigkeiten transparent offengelegt werden.
Mandatsziele
Mit dem Mandat sollen geeignete Unternehmen und Standorte mit grossem Verlagerungspotenzial datenbasiert identifiziert, angesprochen und für die Einführung betrieblicher Mobilitätskonzepte gewonnen werden. Gemeinsam mit den Unternehmen (Kundschaft), OSTWIND, den Bestellerkantonen und weiteren Partnern sind wirtschaftlich und betrieblich tragfähige Lösungen zu entwickeln und bis zur Entscheidungsreife zu führen.
Die vereinbarten Mobilitätskonzepte sollen in funktionsfähige und kontrollierbare Betriebsprozesse überführt, während der Vertragsdauer begleitet und auf Grundlage der Nutzung und Wirkung weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sind die bestehenden Firmenprojekte unterbruchsfrei weiterzuführen und die erforderlichen Voraussetzungen für eine spätere Übergabe und einen nachhaltigen Weiterbetrieb zu schaffen. Mit der Auftragnehmerin werden jährliche Zieldefinitionen (z.B. Akquise von [Anzahl] Unternehmen mit [Anzahl] Mitarbeitenden, etc.) vereinbart.
Rahmenbedingungen
OSTWIND vergibt ein Mandat für die Vertragsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029. Es besteht zweimal die Option, das Mandat um jeweils ein Jahr zu verlängern (maximale Mandatsdauer: 5 Jahre). Über die Ausübung der Verlängerungsoption entscheidet ausschliesslich OSTWIND. Die Verlängerung wird für jedes Optionsjahr separat beschlossen. Aus der Ausübung der ersten Verlängerungsoption entsteht kein Anspruch auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Auftragnehmerin trägt die Gesamtverantwortung für die methodische, organisatorische und prozessuale Verzahnung der definierten Arbeitspakete. Der Perimeter umfasst das OSTWIND-Tarifverbundgebiet und die am Programm beteiligten Kantone: AI, AR, GL, SG, SH, TG, SZ (nur March). Im Zentrum stehen Arbeitgeber, Unternehmensstandorte und Cluster mit einem relevanten Potenzial für nachhaltige betriebliche Mobilität und einem wesentlichen Bezug zum öffentlichen Verkehr. Gemeinden, Kantone, Transportunternehmen und ergänzende Mobilitätsanbieter werden bei Bedarf einbezogen.
Die angestrebten Leistungsziele ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen und den zugehörigen Anhängen. Die angegebenen Mengen sind Planungsgrundlagen und begründen keine Abnahmegarantie, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird.
Ausschreibungsbestandteile
Das Pflichtenheft bildet zusammen mit den nachfolgenden Anhängen die verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens:
Anhang 1: Anforderungskatalog
Anhang 2: Fallstudie
Anhang 3: Referenz- und Schlüsselperson
Anhang 4: Preisblatt
Anhang 5: Deklarationsblatt
Anhang 6: Bewertungsraster
Soweit zwischen dem Pflichtenheft und einem Anhang unterschiedliche Detaillierungsgrade bestehen, gelten für den jeweiligen Regelungsgegenstand die spezifischen Vorgaben des betreffenden Anhangs.
Es besteht zweimal die Option, das Mandat um jeweils ein Jahr zu verlängern (maximale Mandatsdauer: 5 Jahre). Über die Ausübung der Verlängerungsoption entscheidet ausschliesslich OSTWIND. Die Verlängerung wird für jedes Optionsjahr separat beschlossen. Aus der Ausübung der ersten Verlängerungsoption entsteht kein Anspruch auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Die ausgeschriebenen Leistungen bilden ein einheitliches, eng zusammenhängendes Gesamtmandat und können von einem einzelnen, entsprechend qualifizierten Anbieter erbracht werden. Mit dem Ausschluss von Bietergemeinschaften sollen zusätzliche Koordinations- und Schnittstellen vermieden, eine klare Gesamtverantwortung sichergestellt sowie eine effiziente und kontinuierliche Leistungserbringung gewährleistet werden.
Der Beizug von Subunternehmen ist beschränkt zugelassen. Die charakteristischen Leistungen des Auftrags sind durch den Anbieter selbst zu erbringen. Als charakteristische Leistungen gelten insbesondere die Gesamtverantwortung und Gesamtkoordination des Mandats, die Projektleitung, die wesentlichen Analyse-, Konzeptions- und Beratungsleistungen, die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Mobilitätskonzepts, die strategische Beratung der Auftraggeberin sowie die Präsentation und Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber der Auftraggeberin und weiteren Anspruchsgruppen.
Für klar abgrenzbare, untergeordnete Nebenleistungen dürfen Subunternehmer unter Einhaltung der vorliegenden Bedingungen beigezogen werden. Sämtliche Teilnahmebedingungen, insbesondere Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit, müssen auch von allen Subunternehmen eingehalten werden.
Vorgesehene Subunternehmen und wesentliche Leistungspartner sind im Angebot voll-ständig auszuweisen. Der nachträgliche Beizug, die Ersetzung oder der Wechsel eines Subunternehmens nach Einreichung des Angebots bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von OSTWIND. Die Auftragnehmerin bleibt gegenüber OSTWIND für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich
Es besteht zweimal die Option, das Mandat um jeweils ein Jahr zu verlängern (maximale Mandatsdauer: 5 Jahre). Über die Ausübung der Verlängerungsoption entscheidet ausschliesslich OSTWIND. Die Verlängerung wird für jedes Optionsjahr separat beschlossen. Aus der Ausübung der ersten Verlängerungsoption entsteht kein Anspruch auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.