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Die Kantonspolizei Bern muss immer wieder Fahrzeuge (ohne Schwerverkehr) verstellen lassen, welche verkehrsbehindernd, verkehrsstörend oder widerrechtlich abgestellt wurden. Damit ein schneller, effizienter und reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist die Kantonspolizei Bern auf einen zuverlässigen Partner, sogenannten Abschlepp- und Bergungsbetrieb angewiesen, welcher diese Aufgabe für sie auf dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Bern übernimmt. Hierbei ist explizit zu erwähnen, dass es sich dabei nicht um Unfall- oder Pannenfahrzeuge handelt.
Der Abschlepp- und Bergungsbetrieb ist in der Lage, Fahrzeuge rund um die Uhr zu verstellen sowie deren sichere Verwahrung zu gewährleisten. Der Anbieter hat zur Erbringung dieser Dienstleistung die gesetzlichen Vorgaben, sowie die Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen.
Die Gültigkeitsdauer verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Beschwerdeverfahrens.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Per Post oder Abgabe vor Ort
Kantonspolizei BernBeschaffungskoordinationNordring 303001 BernQuelle: simap-Angaben
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Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (Kramgasse 20, 3011 Bern) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.