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Die Stadttangente Bern zählt zu den am stärksten frequentierten Nationalstrassenabschnitten. In den Jahren 2008 – 2012 wurde die Stadttangente umfassend saniert wobei die Beläge ersetzt und zahlreiche Inventarobjekte saniert sowie verstärkt wurden. Zudem wurde der Lärmschutz auf den betroffenen Teilabschnitten ausgebaut und an die damaligen Anforderungen angepasst.
Mittlerweile sind rund 15 Jahre vergangen und der Zustand der Deckschichten hat sich merklich verschlechtert. In den letzten Jahren häuften sich Belagsschäden, was zu einer Zunahme von kurzfristig notwendigen Unterhaltsmassnahmen (kbU) führte.
Im Projektperimeter wird deshalb einerseits eine UeMa Belagsersatz, sowie ein Erhaltungsprojekt ausgeführt.
Der Projektperimeter umfasst die folgenden vier Nationalstrassenabschnitte:
· N01.16 (Anschluss Bethlehem – Forsthaus)
· N01.20 (Forsthaus – Verzweigung Wankdorf)
· N06.32 (Verzweigung Wankdorf – Anschluss Wankdorf)
· N12.84 (Anschluss Bümpliz – Verzweigung Weyermannshaus)
Die vorliegende Beschaffung enthält das Mandat Projektverfasser Umwelt für die Überbrückungsmassnahme (Phasen 32-53) und das Erhaltungsprojekt (Erhaltungskonzept (EK) bis Phase 53) - Das Projekt wird unter Anwendung der Planungsmethode BIM erstellt.
Beschrieb des Mandats Projektverfasser Umwelt (inkl. UBB):
· Überbrückungsmassnahme (UeMa) Belagsersatz (Phasen 32-53)
· Erhaltungsprojekt: Erhaltungskonzept (EK) bis Inbetriebnahme (Phase 53)
Die Planung und der Realisierung der UeMa Belagsersatz läuft parallel zum Erhaltungsprojekt (siehe 06_Rahmenterminprogramm).
Insgesamt handelt es sich um 146 Inventarobjekte (IO) die in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden:
- Trasse / Umwelt: 42
- Kunstbauten: 52
- Tunnel / Geotechnik: 43
- BSA: 3
- Fremdobjekte: 6
Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 12.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote am Folgetag per Post zugestellt.
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
- Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig
- Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Eignungskriterien
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Nationalstrasse, kantonalen Strasse, Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 300'000.00 inkl. MWST, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters in den letzten 3 Jahren im entsprechenden Fachbereich ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter/-in PV Umwelt
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 300'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter/-in PV Umwelt
EK3.2 Referenz der Schlüsselpersonen Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 200'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
(*) als Schlüsselperson gilt: Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
EK3.3 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist (ab Beginn des Ausführungstermins). Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Die Arbeitsauslastung der Schlüsselperson (Aufträge + andere Aktivitäten + Reserve = Total) darf nicht deren Beschäftigungsgrad überschreiten.
Mindestverfügbarkeit Projektleiter/-in PV Umwelt 10%, Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt 10%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter/-in PV Umwelt und Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS
40 %
ZK1.1 Referenz der Schlüsselpersonen Projektleiter/-in PV Umwelt [25%]
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 300'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
Bewertung: Projektspezifische Analogie des Referenzobjekts, abgeschlossene Phasen im Referenzprojekt, Berufserfahrung, Ausbildung und Weiterbildung der Schlüsselperson Projektleiter/In.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).
ZK1.2 Referenz der Schlüsselpersonen Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt [15%]
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 200'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
Bewertung: Projektspezifische Analogie des Referenzobjekts, abgeschlossene Phasen im Referenzprojekt, Berufserfahrung, Ausbildung und Weiterbildung der Schlüsselperson Projektleiter/In Stv.
Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).
ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES
35 %
ZK 2.1 Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag [20%]
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens und der Projektorganisation zu formulieren. Auf die genannten Themen ist zwingend einzugehen.
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben für UeMa und EP
- Planung des eigenen Vorgehens für UeMa und EP
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts sowie zu weiteren Projektbeteiligten für UeMa und EP
- Aufzeigen von Abhängigkeiten zu Dritten für UeMa und EP
- Nachhaltigkeitsanalyse: Erkennen der wichtigsten Nachhaltigkeitszielen im Projekt (Schwerpunkt Umwelt) und Aufzeigen von Massnahmen zu deren Umsetzung für UeMa und EP
- Angaben zur Organisationsaufbau und Ablauforganisation mit Bezug zu Terminprogramm für UeMa und EP
- Organigramm des Anbieters (inkl. projektspezifische Mitarbeiterliste*) für UeMa und EP
*Für Mitarbeiterliste der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt (Mindestangaben: Name, Jahrgang, Ausbildung, Funktion im Projekt / Kategorie)
Umfang: Max. 4 Seiten DIN A4, Arial 10, Organigramm: zusätzlich 1 Seite DIN A3
ZK 2.2 Chancen und Risiken [10%]
Analyse der Chancen und Risiken für UeMa und EP
- Stellungnahme zu den planerischen und umweltrechtlichen Herausforderungen sowie
- Chancen und Risiken aus Sicht des Anbieters mit den dazugehörenden Massnahmen
Umfang: Max. 3 Seiten DIN A4, Arial 10.
ZK 2.3 Plausibilität des Angebots [5%]
- Bewertung der Plausibilität der Honorarzuteilung.
- Begründung Aufteilung der Arbeitsstunden in einzelne Honorarkategorien.
Umfang: max. 1 DIN A4, Arial 10
ZK3 PREIS
25 %Preiskriterium
Die Ermittlung der Honorare erfolgt mittels Excel-Datei «Honorartabelle PV Umwelt» (Dokument 04).
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
Für die Kategorien A bis G sind jeweils separate Stundenansätze in CHF/h anzugeben. Die Honoraransätze müssen degressiv ausgestaltet sein, d. h. die Entschädigung pro Stunde nimmt mit abnehmender Qualifikationsstufe ab. Bei Verletzung dieser Regel kann die Offerte ohne Nachbesserungsmöglichkeit ausgeschlossen werden.
PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 50%
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument Angebotsunterlagen. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
Gemäss dem geplanten Vertragsentwurf und den Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung.
Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bezogen werden.
Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl welche durch den Anbieter auf die verlangten Honorarkategorien aufgeteilt werden muss (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.
Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.
Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unter-zieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
Es sind alle Unternehmungen ohne Restriktionen am Verfahren zugelassen. Zu beachten ist jedoch ein allfälliger Ausschluss unter den sonstigen Angaben der SIMAP-Publikation.
Keine
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale ThunUttigenstrasse 543600 ThunQuelle: simap-Angaben
Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
Ausschliesslich auf simap.ch
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Nationalstrasse, kantonalen Strasse, Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 300'000.00 inkl. MWST, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters in den letzten 3 Jahren im entsprechenden Fachbereich ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter/-in PV Umwelt
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 300'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter/-in PV Umwelt
EK3.2 Referenz der Schlüsselpersonen Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion, mit mindestens zwei abgeschlossenen Phasen: Massnahmenkonzept/Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt/Detailprojekt, Realisierung und Inbetriebnahme (SIA Teilphasen 31 - 33 und 51 - 53) und aus dem gleichen Fachbereich (Umweltberatung, inkl. UBB für eine Instandsetzung, Ausbau oder Neubau einer Hochleistungsstrasse oder Eisenbahnlinie unter Verkehr), Angabe über Zeitraum, ausgeführte Arbeiten, Honorarsumme mind. CHF 200'000.00 inkl. MWST / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Kann der Nachweis über die Fachbereiche oder Phasen gemäss Anforderung nicht mit einem Referenzobjekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzobjekt ergänzend beigebracht werden. Wenn die Anforderungen mit 2 Referenzobjekten erfüllt werden, werden die Honorarvolumen beider Referenzobjekte in der Summe berücksichtigt.
(*) als Schlüsselperson gilt: Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
EK3.3 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist (ab Beginn des Ausführungstermins). Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Die Arbeitsauslastung der Schlüsselperson (Aufträge + andere Aktivitäten + Reserve = Total) darf nicht deren Beschäftigungsgrad überschreiten.
Mindestverfügbarkeit Projektleiter/-in PV Umwelt 10%, Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt 10%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Projektleiter/-in PV Umwelt und Stv. Projektleiter/-in PV Umwelt
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grundsätzliche Anforderungen:
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.