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Der geplante Neubau des Kultur- und Begegnungszentrums ergänzt das bestehende nordöstliche «Zeughaus K2» mit zwei Bauten, dem «Kultursaal» und dem «Kulturregal». Der östliche Vorbereich des K2 bildet den Ankunftsbereich des Kulturzentrums. Besuchsparkplätze, Velounterstände und Anlieferungsbereiche befinden sich auf dieser Seite. Das K2, Kultursaal und Kulturregal bilden mit ihrer Setzung einen Hofbereich. Die entstandene Fläche kann für Veranstaltungen, Apéros etc. genutzt werden und ist somit die Erweiterung der jeweils angrenzenden Innenräume. Südlich der neuen Gebäude führt eine Treppe sowie eine Rampe auf das ursprüngliche Niveau und den im Bestand zu erhaltenden Aussenraum des KUZU. Die Rasen- und Belagsfläche lässt Raum für grosse Events (wie das H2U oder den Mittelaltermarkt), kann aber auch kleinräumiger bespielt werden. Die westliche Seite dient der Erschliessung der PKWs und LKWs von der Zürichstrasse auf das Areal. Westlich des Kultursaals befindet sich eine Retentionsfläche für den Wasserrückhalt des anfallenden Dachwassers. Mitten in der Retentionsfläche steht der alte Kegelbunker. Die Ergänzungen des Kulturzentrums sind Bestandteil eines Masterplans zum gesamten Zeughausareal. Auch die westliche Nachbarparzelle wird in den nächsten Jahren neu bebaut.
Der Betrieb des Kulturzentrums soll während der Bauzeit weiterhin funktionieren.
Fragenbeantwortung erfolgt bis am 9. Oktober 2026
Februar bis September 2028
Bei einer digitalen Eingabe müssen die Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Schweizer Recht (Bundesgesetz vom 18. März 2016) unterzeichnet sein oder es ist zusätzlich eine handschriftlich unterzeichnete Angebotsbestätigung physisch einzureichen (siehe Zusatzformular «Angebotsbestätigung, digitale Eingabe ohne QES»).
Hinweis: Elektronische visierte Dokumente (bspw. mit Signatur im PDF) reichen nicht aus und gelten nicht als rechtsgültig unterzeichnet.
Sofern ausschliesslich die digitale Einreichung verlangt wird, stellt die elektronische Abgabe eine verpflichtende Teilnahmebedingung dar, Angebote in Papierform werden nicht zum Verfahren zugelassen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
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Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.