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Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ist eine Personenbefragung, die seit 1991 jedes Jahr durchgeführt wird. Das Hauptziel ist die Erfassung der Erwerbsstruktur und des Erwerbsverhaltens der ständigen Wohnbevölkerung. Auf Grund der strikten Anwendung internationaler Definitionen in der SAKE lassen sich die schweizerischen Daten mit jenen der übrigen Länder der OECD sowie den Staaten der Europäischen Union vergleichen. Seit 2010 erfolgt die SAKE vierteljährlich.
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) | Bundesamt für Statistik - BFS
Die Ausschreibung umfasst folgenden Auftrag:
- Durchführung der SAKE als Mixed-Mode (CAWI und CATI) Erhebung gemäss den Standards des responsiven Webdesigns, auf Basis eines vom BFS vorgegebenen Fragebogens. Einschliesslich Durchführung der Zusatzthemen, Vorbereitung (u. a. Programmierung), Durchführung (inkl. Adressenverwaltung, operative Hotline), Monitoring, Evaluation und Aufbereitung der Interviewergebnisse für die folgenden Jahre:
> 2027: Vorbereitung und Durchführung SAKE-Piloterhebungen im Mixed-Mode, inkl. Adressenverwaltung, operative Hotline und Auswertung der Piloterhebungen.
> 2028: Durchführung der SAKE für einen Teil der Stichprobe, exkl. Zusatzmodule
> 2029: Wiederholung der SAKE inkl. 2 thematische Module
> 2030: Wiederholung der SAKE inkl. 2 thematische Module
> 2031: Wiederholung der SAKE inkl. 1-2 thematische Module
> 2032: Wiederholung der SAKE inkl. 2 thematische Module
> 2033: Wiederholung der SAKE für einen Teil der Stichprobe (Wellenkomplettierung) inkl. 1-2 thematische Module
> 2034: Wiederholung der SAKE für einen Teil der Stichprobe (Wellenkomplettierung) ohne thematische Module
- Vorbereitung und Durchführung von CATI-Pretests für die Jahre 2028 - 2032
Ohne Auslösung der Option 7 (Vertragsverlängerung):
01.03.2027 – 30.06.2034 für den Grundauftrag und die optionalen Leistungen
Bei Auslösung Option 7 (Vertragsverlängerung):
01.03.2027 – 30.06.2036 für den Grundauftrag und die optionalen Leistungen
Option 1 - Abweichung von der geplanten Anzahl Nettointerviews
Option 2 - Abweichung von der geplanten CATI-Durchschnittsdauer
Option 3 - Verzicht von CATI-Outbound
Option 4 - Anpassung des Erhebungsmodus und Durchführung der SAKE als reine CAWI – Erhebung
Option 5 - Übertragung der Bearbeitung von ans BFS eingehenden schriftlichen Anfragen an die Auftragnehmerin
Option 6 - Umsetzung der Barrierefreiheit für die SAKE
Option 7 - Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
ZK 1 Preis
ZK 2 Erfahrung
ZK 3 Kompetenzen
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Option 7
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Gemäss RFI #31028 vom 04.02.2026
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.