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Pflichttermin laut Publikation
Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Die beiden Tabellen 2.3 und 2.4 "Honorarangebot Planer" in der französischen Version enthielten Fehler, diese wurden korrigiert. Die angepassten Tabellen finden Sie unter "Unterlagen" zum herunterladen. Bitte verwenden Sie ausschliesslich die angepasste Version vom 21.09.2026.
(Die Tabellen 2.3 und 2.4 "Honorarangebot Planer" in der deutschen Version sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert gültig.)
Projektvorstellung - Modul 1: Neubau Bahnhof Marin-Epagnier
Der Bahnhof Marin-Epagnier an der Strecke Bern – Neuenburg weist einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf. Die bestehenden Publikumsanlagen erfüllen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie des Perronnutzlängenstandards nicht. Im Rahmen des Projekts soll der Bahnhof mit zwei Aussenperrons, einer Perronnutzlänge von 220 m und einer neuen Personenunterführung zu einer normkonformen Verkehrsdrehscheibe weiterentwickelt werden.
Leistungsumfang - Modul 1
Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung aller Gleistrassen-, Strassen- und Tiefbauarbeiten (inklusive Entwässerungen, Kunstbauten und Tragkonstruktionen).
Der Auftrag umfasst folgende Teilphasen gemäss Art. 3.2 Ordnung SIA 103/2020:
- Phase 31: Vorprojekt
- Phase 32: Bauprojekt (Option)
- Phase 33: Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt (Option)
- Phase 41: Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag (Option)
- Phase 51: Ausführungsprojekt (Option)
- Phase 52: Ausführung (öBL Optional) (Option)
- Phase 53: Inbetriebnahme, Abschluss (Option)
Die Anbieterin übernimmt gemäss Art. 3.3 und 3.4 Ordnung SIA 103/2020 die Aufgaben im Leistungsbereich der Gesamtleitung, Fachplanung und der Bauleitung (Option). Nicht Bestandteil des Mandates ist die Oberbauleitung. Die BLS behält sich vor, die Bauleitung des Projektes selbst zu übernehmen.
Die Leistungen der Fachdienste und deren Beauftragte sind zeitlich mit seinen eigenen Fachleistungen zu koordinieren (koordiniertes Arbeitsprogramm). Die Honorarstunden für die Phasen 32 bis 53 wurden vom Bauherrn geschätzt und dürfen im Rahmen der Ausschreibung nicht geändert werden. Sie werden am Ende des Vorprojekts neu eingeschätzt. Nach Abschluss des Vorprojekts behält sich der Bauherr das Recht vor, die Projektorganisation zu ändern. (Option)
Projektvorstellung - Modul 2: Stellwerkersatz Marin-Epagnier
Im Rahmen des Bahnhofs- und BehiG-Projekts ist in Marin-Epagnier die Erneuerung der Stellwerkanlage vorgesehen. Aufgrund des erhöhten Rangieraufkommens am Standort bietet eine vorgezogene Inbetriebnahme der neuen Stellwerkanlage bis 2030 die Möglichkeit, die betriebliche Sicherheit frühzeitig zu erhöhen. Durch die Installation von Zwergsignalen können Rangierfahrten besser gesichert und das Sicherheitsniveau im täglichen Betrieb deutlich verbessert werden.
Leistungsumfang Modul 2
Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung aller Tiefbauarbeiten (inklusive Entwässerungen, Kunstbauten und Tragkonstruktionen).
Der Auftrag umfasst folgende Teilphasen gemäss Art. 3.2 Ordnung SIA 103/2020:
- Phase 32: Bauprojekt
- Phase 33: Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt
- Phase 41: Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag
- Phase 51: Ausführungsprojekt
- Phase 52: Ausführung (öBL Optional)
- Phase 53: Inbetriebnahme, Abschluss
Die Anbieterin übernimmt gemäss Art. 3.3 und 3.4 Ordnung SIA 103/2020 die Aufgaben im Leistungsbereich der Gesamtleitung, Fachplanung und der Bauleitung (Option). Nicht Bestandteil des Mandates ist die Oberbauleitung. Die BLS behält sich vor, die Bauleitung des Projektes selbst zu übernehmen. (Option)
Die Fragen werden über das SIMAP-Forum bis am 16.10.2026 beantwortet.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt gemäss den Regeln nach Artikel 37 BöB.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann die Laufzeit vom Auftraggeber verlängert werden.
Die obligatorische Begehung findet am 13.10.2026 von 09:00 bis 10:30 statt. Anmeldung gemäss Vorgaben im Dokument 1.1. Verfahrensbestimmungen.
Modul 1 - Optionale Phasen 32 - 53
Modul 2 - Optionale Phasen Phase 52 öBL
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1.1 Umsatz
Das durchschnittliche jährliche Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Anbieterin der letzten 3 Jahre. Angabe ohne Subunternehmer.
Nachweis Police bzw. schriftliche Absichtserklärung. Bestätigung in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien, diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
EK 1.2 Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Die Anbieterin verfügt über eine Haftpflichtversicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von mind. CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen- und Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden inkl. Schadenverhütungskosten, davon CHF 2 Mio. als Sublimite für Schäden und Mängel an Bauten und Anlagen inkl. reine Vermögensschäden.
Nachweis Police bzw. schriftliche Absichtserklärung.
Bestätigung in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien, diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular durch jede Partnerin auszufüllen.
Einreichung des ausgefüllten Formulars 4.3 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration.
EK 2.2 Kapazitäten / Ressourcen
Die Anbieterin hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen. Das Verhältnis des Projektteams zum Personalbestand der Anbieterin darf maximal 30% betragen.
Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien
EK 3.1 Referenzen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 10 Jahren (abgeschlossene SIA Phase 31-53).
Mindestens ein Projekt weist ähnliche Intensivphasen mit Totalsperrung, erweiterten Nacht- und Wochenendsperrungen auf. Es ist aufzuzeigen, dass alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe gem. Ausschreibungsunterlagen vor handen sind.
Die angegebenen Referenzen decken folgendes ab:
Je Referenzprojekt stehen max. 2 DIN A4 Seiten zur Verfügung. Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein. (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien.
ZPV 1.1 Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma (Vertragspartner / BIEGE) hat an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.
Bestätigung mit Angabe der Person, welche an der Begehung teilgenommen hat.
ZPV 1.2 Sprache von Schlüsselpersonen
Die angebotene Schlüsselpersonen verfügten über:
Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien und persönliches Interview.
ZK 1 Wirtschaftlichkeit (Angabebotener Stundensatz)
25 %Preiskriterium
ZK 1 Gesamte Wirtschaftlichkeit (Angabebotener Stundensatz)
ZK 2 Qualität des Angebotes
40 %
ZK 2 Qualität des Angebotes
ZK 3 Qualität der Anbieterin
25 %
ZK 3 Qualität der Anbieterin
ZK 4 Plausibilität des Angebots
10 %
Plausibilität Honorarangebot
siehe Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen
siehe Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen
keine Kautionen / Sicherheiten gemäss Vertragsentwurf
30 Tage netto.
siehe Dokument 1.1 Verfahrensbestimmungen
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Nachweis Police bzw. schriftliche Absichtserklärung. Bestätigung in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien, diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Nachweis Police bzw. schriftliche Absichtserklärung.
Bestätigung in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien, diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten
Einreichung des ausgefüllten Formulars 4.3 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration.
Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien
Je Referenzprojekt stehen max. 2 DIN A4 Seiten zur Verfügung. Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein. (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien.
Bestätigung mit Angabe der Person, welche an der Begehung teilgenommen hat.
Angaben in Dokument 4.2 Formular Nachweise Kriterien und persönliches Interview.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.