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Die EPFL plant in enger Zusammenarbeit mit der Universität Genf (UNIGE) die Anschaffung einer hochmodernen Sputter-Abscheidungsanlage, die speziell für die Herstellung von qualitativ hochwertigen supraleitenden Dünnschichten konzipiert ist. Die Anlage wird im EPFL Center of MicroNanotechnology (EPFL CMi) installiert und betrieben.
Das CMi ist eine zentralisierte Einrichtung für die Mikro- und Nanofabrikation, die allen Fakultäten der EPFL dient und sowohl externen Universitäten als auch lokalen Industriepartnern offensteht (über 600 aktive Nutzer pro Jahr). Die neue Anlage wird für Spitzenforschung im Bereich der Einzelphotonendetektoren eingesetzt, mit dem Ziel, die Lücke zwischen der Laborfertigung und der industriellen Produktion zu schließen, indem sie die Abscheidung auf Wafern mit einem Durchmesser von 200 mm ermöglicht.
Besonderes Augenmerk wird nicht nur auf die Qualität der Abscheidungen und die supraleitenden Eigenschaften der Dünnschichten gelegt, sondern auch auf die Benutzerfreundlichkeit der Anlagen, deren einfache und schnelle Einarbeitung für neue Nutzer sowie auf ihre flexible, aber dennoch robuste Fähigkeit zur Prozesskontrolle in einem F&E-Umfeld. Ebenso wird großer Wert auf die Nähe und Reaktionsfähigkeit des Lieferanten hinsichtlich des gesamten technischen Supports und der Prozessunterstützung gelegt.
Im Einklang mit den Anforderungen der EPFL sowie den wissenschaftlichen Zielen des CMi und der UNIGE wird besonderes Augenmerk auf die folgenden Punkte gelegt:
● Qualität, Reproduzierbarkeit und Gleichmäßigkeit der supraleitenden Dünnschichten.
● Integration mit unseren Infrastrukturen.
- Alle Fragen betreffend das Pflichtenheft und die Ausschreibung müssen schriftlich gestellt werden (E-Mail or Simap Forum).
- Nach Ablauf der oben erwähnten Frist wird nicht mehr auf die Fragen eingegangen.
Es findet keine Begehung statt.
Siehe Pflichtenheft.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Besetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
- Interessierte Firmen müssen sich auf www.simap.ch registrieren um auf das Pflichtenheft und die Beilagen zugreifen zu können.
- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
- Um die Aktualität der Information und die Gleichbehandlung der Anbieter zu gewährleisten, werden zur Beurteilung nur jene Offerten berücksichtigt, welche nach der Veröffentlichung der Ausschreibung auf dem Server www.simap.ch eingereicht wurden.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Per Post oder Abgabe vor Ort
EPFL-Scientific EquipmentEPFL AVP-CP ECO BI A2 447 (Bâtiment BI) Station 71015 LausanneQuelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.