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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Ingenieur als Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter (SIA-Teilphasen 41 bis 53) für die Projekte Zurzach (Rümikon) – Mellikon AO; K131, Ausbau kantonale Veloroute und Belagssanierung K131 (Knoten Chessel).
Strassenbau inkl. Werkleitungen, Bach-Dolung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Grundlagenvermessung und digitales Oberflächenmodell; Gesamtlänge zirka 1'100 m).
Fragen sind spätestens bis zum vorgegebenen Termin um 23:59 Uhr im ATB-Submissionstool "Decision Advisor" unter "Frageforum" in deutscher Sprache einzureichen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Keine EK
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
ZK 1: Kompetenz
35 %
ZK 2: Preis
25 %Preiskriterium
Bereinigter Angebotspreis
ZK 3: Plausibilität des Angebots
10 %
ZK 4: Auftragsanalyse
30 %
Je nach Projektstand
Besonderer Einreichungsweg
Das Angebot wird komplett in elektronischer Form im ATB-Submissionstool "Decision Advisor" eingereicht. Auf eine Abgabe jeglicher Dokumente in Papierform wird verzichtet. Zugriff auf das ATB-Submissionstool "Decision Advisor" erhält der Anbieter über Publikation des Links auf simap.ch. Nach Anmeldung im Tool kann der Anbieter alle submissionsrelevanten Fragen beantworten und in einem letzten Schritt die erforderlichen Angebotsunterlagen hochladen.
Technischer Support für das ATB-Submissionstool "Decision Advisor" ist durch den Hersteller DV Bern AG wochentags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr gewährleistet.
Kontaktdaten DV Bern AG:
Telefon 031 378 24 19
E-Mail support.eprocurement@dvbern.ch
Quelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.