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Die bestehenden Aus- und Weiterbildungsinfrastrukturen der Feuerwehr, des Zivilschutzes und der Kantonspolizei haben das Ende ihrer Lebenszyklen erreicht und erfüllen die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur in wichtigen Bereichen nicht mehr (Stichworte Digitalisierung, Ausbildungsmethodik, Umweltauflagen etc.). Eine zeitgemässe Aus- und Weiterbildung ist in den bestehenden Infrastrukturen nicht mehr möglich, weshalb sich alle drei Partner unabhängig voneinander nach Möglichkeiten für neue Lösungen orientiert haben. Die Aus- und Weiterbildungen sollen dauerhaft und nachhaltig gesichert und auf hohem qualitativem Niveau ermöglicht werden.
Da sie vergleichbare Anforderungen an die Infrastrukturen stellen und im Ereignisfall gemeinsam im Einsatz stehen, soll eine gemeinsame Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur für die drei Partner Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei namhafte Synergien und Kostenersparnisse bei den Investitionen und im Betrieb ermöglichen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird eine Bauherrenunterstützung (BHU) sowie das Projektmanagement Office (PMO) für das Projekt über die Phasen 3, 4 und 5 (gemäss SIA 112) beschafft. Die Beauftragung erfolgt phasenweise.
Die Bauherrenunterstützung / das PMO unterstützt den Gesamtprojektleiter als Stabsstelle innerhalb der Projektorganisation.
Sie übernimmt delegierbare Bauherrenleistungen wie Abklärungs-, Koordinations-, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben, unterstützt und berät den Gesamtprojektleiter / die Gesamtprojektleiterin als Sparringpartner in allen projektspezifischen fachlichen Belangen und in der Projektadministration im Rahmen der vertraglichen Abmachungen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1.1 Vertrag
Die Anbieterin akzeptiert des der Ausschreibung beiliegenden Vertragsentwurf (Beilage B.4) inkl. der aktuellsten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVB Gruppe (AGB), Ausgabe 1. März 2021 (Beilage B.5) als vertragliche Grundlage.
Bestätigung der Anbieterin
EK 1.2 Betriebshaftpflichtversicherung
Die Anbieterin bestätigt, über eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang (CHF 5 Mio. pro Schadensfall) zu verfügen und diese Versicherung, falls sie den Zuschlag erhält, für die gesamte Zeit bis zum Erlöschen jeglicher Ansprüche voll aufrecht zu erhalten.
Bestätigung der Anbieterin
EK 2.1 Kernkompetenz
Die Anbieterin erbringt seit mindestens drei (3) Jahren Leistungen im Bereich Bauprojektmanagement, Bauherrenvertretung oder Bauherrenuntersützung.
Bestätigung der Anbieterin
EK 2.2 Qualitätsmanagement
Die Anbieterin stellt eine hohe Qualität hinsichtlich interner Prozesse bei der Entwicklung von Softwarelösungen / bei der Erbringung der angefragten Dienstleistungen sicher. Dies weist sie mittels eines Zertifikates im Bereich des Qualitätsmanagements nach (bspw. ISO 9001, EFQM, C2E, CMMI oder gleichwertig).
Es ist auch ein eingeführtes internes Qualitätsmanagementsystem zulässig, das eine hohe Qualität bei der Erbringung der angefragten Services / Dienstleistungen sicherstellt. Das interne Qualitätsmanagementsystem ist zu beschreiben und zu erläutern.
Bestätigung der Anbieterin
EK 2.3 Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin bestätigt:
- in der Lage zu sein, den Auftrag über die ganze Vertragsdauer abwickeln und umsetzen zu können;
- über ausreichend personelle Ressourcen mit erforderlichen Fachkenntnissen zu verfügen;
- dass sie fähig ist, sämtliche eingesetzten Personen und Fachspezialisten bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ersetzen;
- dass das jährliche Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung (gemäss Gesamtkosten des Angebots der Anbieterin) nicht mehr als 20% von deren Jahresumsatz ausmacht (massgebend ist der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen 3 Jahre).
EK 2.4 Mindestlevel an Qualität
Es wird ein Mindestlevel an Qualität hinsichtlich des Angebotes verlangt. Dies wird dadurch sichergestellt, dass in den Bewertungen der Zuschlagskriterien ZK2 und ZK3 gesamthaft mindestens 300 Punkte der für diese Zuschlagskriterien möglichen Maximalpunktzahl (600 Punkte) erreicht werden muss.
ZK 1 Preis des Angebots
30 %Preiskriterium
Massgeblich für die Preisbewertung ist der Gesamtpreis (inkl. MWST).
ZK 2 Auftragsanalyse
30 %
Die Anbieterin nimmt aus Sicht der Rolle BHU/PMO eine Einordnung des Projekts Sirius3 ab Phase Vorprojekt (prospektiv) vor. Siehe Details im Decision Advisor.
ZK 3 Kernteam
30 %
Unterkriterien (siehe Details im Decision Advisor):
ZK 4 Anbieterpräsentation
10 %
Drehbuch und Bewertungsraster wird mit der Einladung zugestellt.
Die Anforderungen sind im Decision Advisor detailliert beschrieben: https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew4rH1nBtQf2Wgs52gqviASE%3D
Gemäss Ziffer 9.4.2 des Pflichtenhefts.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Bestätigung der Anbieterin
Bestätigung der Anbieterin
Bestätigung der Anbieterin
Bestätigung der Anbieterin
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen die Ausschreibung (inkl. Ausschreibungsunterlagen) kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift ist mindestens zweifach einzureichen. Sie muss einen Antrag mit Begründung enthalten und rechtsgültig unterzeichnet werden. Die Ausschreibung und weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.