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Geändert laut simap: Einreichungsfrist, Angebotsöffnung, Eignungskriterien
Um die Sanierung des bestehenden - rund 17 km langen - Gotthard Strassentunnels zu ermöglichen, haben sich Bundesrat, Parlament und Bevölkerung für den Bau einer zweiten Röhre entschieden. Die BSA-Ausrüstung der zweiten Röhre, als Röhre Nord bezeichnet, erfolgt in den Jahren 2027 bis 2030, teilweise parallel zur Fertigstellung der baulichen Arbeiten. Parallel zur Nordröhre wird auch die Galleria di Airolo (GdA) mit einer Länge von rund 1 km realisiert, die einen integralen Bestandteil des Gotthardsystems bildet.
Umgehend nach der Eröffnung der Röhre Nord im Gegenverkehrsbetrieb, erfolgt die Erneuerung der Bestandsröhre, die als Röhre Süd bezeichnet wird. Die bauliche Sanierung ist in den Jahren 2030 bis 2033 terminiert. Die bestehende BSA-Ausrüstung der Röhre Süd wird aufgrund ihres Alters komplett zurückgebaut. Die BSA-Neuausrüstung erfolgt teils parallel zum verkehrlichen Betrieb und dauern voraussichtlich bis 2036. Im Endzustand wird der GTG im Richtungsverkehr (pro Röhre ein Fahrstreifen plus Pannenstreifen) mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h betrieben. Eine Sperrung einer Röhre wird aber aus Wartungs- und Ereignisgründen immer wieder vorkommen.
Das vorliegende Los umfasst:
Die Erstellung, die Prüfung, die Lieferung und die Montage von NS Verteilungen für die Röhre Nord, die Röhre Süd und die Galleria di Airolo.
Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 21.09.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 14.09.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Es findet keine Begehung statt.
Röhre Süd 1TG
Die Arbeiten zur Röhre Süd gelten als Option.
Schichtbetrieb:
Es wird bei der Installation und Inbetriebnahme generell in 2-Schichten gearbeitet. Als Option kann eine 3. Schicht ausgelöst werden.
Arbeiten im Untertagebau im feucht-warmen Klima:
Werden durch den Bauherrn Trockentemperaturen von über 25 °C oder über 28 °C festgestellt, hat der UN BSA die entsprechenden Massnahmen gemäss Suva-Dokument 2869 „Arbeitsmedizinische Prophylaxe bei Arbeiten im Untertagebau im feucht-warmen Klima“ (jeweils gültige Ausgabe) zwingend umzusetzen.
Für die daraus resultierenden Aufwände sind im Leistungsverzeichnis Leistungspositionen vorgesehen.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - Erfahrung / Referenz des Anbieters
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
Im Fall von Arbeitsgemeinschaft kann die Referenz von einem einzelnen ARGE-Mitglied nachgewiesen werden.
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EK 2 - Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2024 und 2025 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrags betragen.
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EK 3 - Schlüsselperson, Referenz
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Als Schlüsselpersonen für die Evaluation der Eignungskriterien gelten die Personen, welche im Projekt folgende Funktionen ausüben:
EK 3.1 PROJEKTLEITER:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
- Ingenieur mit einem Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Dipl. Ing. HTL oder FH) oder gleichwertige Titel aus dem Ausland
oder
Techniker mit einem Abschluss einer höheren Fachschule (Diplom HF) oder gleichwertige Titel aus dem Ausland
oder
Techniker mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischem Diplom oder gleichwertige Ausbildung aus dem Ausland
- 1 Referenz als Projektleiter oder Stv. in einem Projekt mit folgenden Voraussetzungen:
EK 3.2 BAUSTELLENCHEF:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
- Techniker mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischem Diplom oder gleichwertige Ausbildung aus dem Ausland
oder
Techniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung aus dem Ausland
EK 4 - Nachweis der Verfügbarkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (ohne jeweilige Stv.) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Die Mindestverfügbarkeit von Projektleiter und Baustellenchef während den verschiedenen Installationsphasen.
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EK 5 - Unterakkordanten
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen.
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Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 - Organisation
30 %
beinhaltend:
ZK 1.1 Organigramm = 5%
ZK 1.2 Ressourcen und Bauprogramm = 15%
ZK 1.3 Schlüsselpersonen:
ZK 1.3.1 Schlüsselperson Projektleiter = 5%
ZK 1.3.2 Schlüsselperson Baustellenchef = 5%
ZK 2 - Qualität der Ausrüstung und der Ausführungen
30 %
beinhaltend:
ZK 2.1 Auftragsanalyse und Ermittlung der kritischen Punkte = 5%
ZK 2.2 Qualität und Eignung der angebotenen Leistungen und Komponenten = 20%
ZK 2.3 Nachhaltigkeit = 5%
ZK 3 - Preis
40 %Preiskriterium
Preis
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Angebote der Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern oder Angebote, an welchen sich die Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Keine
Keine.
Kriterium 1
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3Brühlstrasse 34800 ZofingenQuelle: simap-Angaben
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
- 1 Referenz als Baustellenchef oder Baustellenchef Stv. oder vergleichbare Funktion in einem Projekt mit folgenden Voraussetzungen:
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