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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Der Seelisbergtunnel ist Teil der Autobahn A2 zwischen den Kantonen Nidwalden und Uri und somit wichtiger Teil der Autobahn-Verbindung zwischen dem Nordteil der Schweiz und dem südlichen Tessin. Das Nordportal befindet sich bei Beckenried NW, das Südportal bei Bolzbach, Seedorf UR am Westufer des Urnersees. Er wurde zwischen 1971 und 1980 errichtet.
Die BSA des Seelisbergtunnels weist infolge von Unterhalts- und Teilersatzmassnahmen ein unterschiedliches Alter auf. Aufgeteilt auf Etappen sowie in verschiedene Lose, gilt es die BSA nun auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Das vorliegende Los 3.1 deckt die Instandsetzung der Tunnellüftungsanlage bestehend aus ca :
19 Revision Tunnellüfter
19 Austausch Motoren Tunnellüfter mit Anpassung der Betriebsspannung
Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 26.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Anbieterinnen und Anbietern wird dringend empfohlen an der örtlichen Begehung teilzunehmen: 07.10.2026, 13:30 – 15:30 Uhr, Treffpunkt 13:30 Uhr Werkhof AfBN, Allmendstrasse 1, 6454 Flüelen.
Maximale Teilnehmerzahl pro Unternehmung 2 Personen, eine Anmeldung bis zum 02.10.2026 20:00 Uhr per Mail an beschaffung.zofingen@astra.admin.ch ist erforderlich.
Vor Ort werden keine Fragen beantwortet
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - EK 5
EK1:
Beschreibung: Erfahrung /-Referenz des Anbieters
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis: Für den Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
- Art des Werkes: Erstellung von Tunnelbelüftung/-Ventilatoren
- Aktivitäten: Umbau von Tunnelventilator
- Umfang: Revision Axiallüfter (mindestens 400kW pro Ventilator)
- Auftragsvolumen: mindestens CHF 1.0 Mio. inkl. MWST
- Arbeiten: abgeschlossen (SIA-Phase 53, mindestens Probebetrieb am Laufen)
- Ausführungsbedingungen: Unter Verkehr (Hochleistungsstrasse oder Bahn)
- Referenz nicht älter als 10 Jahre
EK2
Beschreibung: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis: Für den Anbieter: Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2024 und 2025 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen.
EK3
Beschreibung: Schlüsselpersonen, Referenz
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis: Als Schlüsselpersonen für die Evaluation der Eignungskriterien gelten die Personen, welche im Projekt folgende Funktionen ausüben:
EK3.1: PROJEKTLEITER:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
- Art des Werkes: Erstellung von Tunnelbelüftung/-Ventilatoren
- Aktivitäten: Umbau von Tunnelventilator
- Umfang: Revision Axiallüfter (mindestens 400kW pro Ventilator)
- Auftragsvolumen: mindestens CHF 1.0 Mio. inkl. MWST
- Arbeiten: abgeschlossen (SIA-Phase 53, mindestens Probebetrieb am Laufen)
- Ausführungsbedingungen: Unter Verkehr (Hochleistungsstrasse oder Bahn)
- Referenz nicht älter als 10 Jahre
EK3.2: BAULEITENDER MONTEUR (BAUSTELLENCHEF):
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Bei der Beurteilung der Eignung wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
- Art des Werkes: Erstellung von Tunnelbelüftung/-Ventilatoren
- Aktivitäten: Umbau von Tunnelventilator
- Umfang: Revision Axiallüfter (mindestens 400kW pro Ventilator)
- Auftragsvolumen: mindestens CHF 1.0 Mio. inkl. MWST
- Arbeiten: abgeschlossen (SIA-Phase 53, mindestens Probebetrieb am Laufen)
- Ausführungsbedingungen: Unter Verkehr (Hochleistungsstrasse oder Bahn)
- Referenz nicht älter als 10 Jahre
EK4
Beschreibung: Nachweis der Verfügbarkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson, Projektleiter und Bauleitender Monteur (Baustellenchef) grösser ist als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ab Eingabe der Offerte.
EK5
Beschreibung: Anteil Subunternehmer / Unterakordanten
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis: Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen
gemäss Beschreibung.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem dienachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 Organisation
30 %
ZK1.1: Organigramm 10%
ZK1.2: Bauprogramm und Ressourceneinsatz 10%
(Ablauf, eingesetzter Ressourcen und Anzahl Mitarbeitende)
ZK1.3: Schlüsselpersonen 10%
(Bewertung PL, Baustellenchef sowie weitere verantwortliche Mitarbeitende)
ZK 2 Qualität/Plausibilität des Angebotes
30 %
ZK2.1: Konzept, Auftragsanalyse und Ermittlung der kritischen Punkte 10%
ZK2.2: Qualität und Eignung der angebotenen Leistungen und Komponenten 15%
ZK2.3: Technische Ausführung 5%
ZK 3 Preis
40 %Preiskriterium
Preis
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den(vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Angebote der Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern oder Angebote, an welchen sich die Einzelunternehmung Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere Zuschlag und Arbeitsbeginn) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
Keine
Keine
Kriterium 1
Bedingungen definieren: Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 ZofingenBrühlstrasse 34800 ZofingenQuelle: simap-Angaben
gemäss Beschreibung.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.