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Der vorliegende Auftrag betrifft die Durchführung von Fahrbahnsanierungsarbeiten auf der N09 zwischen km 1,050 und 7,190:
Die Arbeiten werden nachts durchgeführt.
Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum simap.ch der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 26.10.2026 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.
Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote.
Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
- Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig
- Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Geforderte Nachweise
1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN
EK1.1 Referenzen des Anbieters
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um das Projekt erfolgreich durchzuführen
Beweiselemente:
Registerkarte EK1.1 der Angebotsunterlagen
Ein bereits abgeschlossenes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber. Für realisierten Arbeiten in einer Bietergemeinschaft oder als Subunternehmer muss der Anbieter die Art der von ihm durchgeführten Aufgaben und den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.
EK1.2 Subunternehmer
Anforderungen:
Der Anbieter muss grundsätzlich die charakteristischen Leistungen erbringen, kann aber bis zu maximal 50 % des Wertes der geforderten Leistungen Subunternehmer beauftragen.
Beweiselemente:
Registerkarte EK1.2 der Angebotsunterlagen
Bescheinigung in % der Leistungsanteile durch Subunternehmer
2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN
EK2.1 Jahresumsatz
Anforderungen:
Die wirtschaftliche Lage des Anbieters ist sicher, beständig und ermöglicht es ihm, die Leistungen während der gesamten Vertragsdauer zu erbringen. Der Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens das Doppelte des Auftragswerts, verteilt auf die Dauer der Leistungserbringung, betragen.
Der Jahresumsatz ist ohne Mehrwertsteuer darzustellen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind der Umsatz der Partner und der kumulierte Gesamtumsatz anzugeben.
Geben Sie den Umsatz des letzten Geschäftsjahres oder den Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre an.
Beweiselemente:
Registerkarte EK2.1 der Angebotsunterlagen
EK2.2 Einzureichende Dokumente
Anforderungen:
Der Anbieter hat folgendes zu beachten:
- Die Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz und die Arbeitsbedingungen, die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genannten Melde- und Bewilligungspflichten sowie die Vorschriften über die Lohngleichheit von Frauen und Männern;
- Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen;
- Wenn der Anbieter die ihm erteilten Aufträge oder Teile davon an Dritte weitergibt, muss er verlangen, dass diese sich schriftlich zur Einhaltung der oben genannten Vorschriften verpflichten;
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine und übermitteln Informationen über ihre Identität und die Zusammensetzung ihrer Organe (SR 946.231.176.72).
- Er muss die Richtigkeit seines Namens, seines Wohnsitzes sowie die Zusammensetzung seiner Organe nachweisen.
Beweiselemente:
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Selbstdeklaration des Anbieters
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Erklärung zu den Verboten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen gemäss Art. 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine
- Registerkarte EK2.2 der Angebotsunterlagen: Auszug aus dem Handelsregister
EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass seine wirtschaftliche Lage während der gesamten Laufzeit der Leistungen stabil ist, indem er angibt, dass:
- Er nicht überschuldet oder insolvent ist,
- Er seinen Verpflichtungen im Bereich der Sozialversicherungen nachkommt;
- Er seine Steuerbeiträge (Quellen-, Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bezahlt;
- Er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Höhe mindestens dem im Vertragsentwurf aufgeführten Betrag entspricht.
Beweiselemente:
Registerkarte EK2.3 der Angebotsunterlagen
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise, allesamt nicht älter als 3 Monaten:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Unternehmung nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsregisters
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV, BVG sowie SUVA
- Steuerbescheinigungen (Zahlung von Gemeinde-, Kantons- und direkten Bundessteuern, Mehrwertsteuer und Quellensteuern)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Der Bietergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben
3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenzen der Schlüsselperson
Anforderungen:
Der Anbieter muss die Fähigkeiten und Erfahrungen der Schlüsselperson anhand eines bereits abgeschlossenen Projekts mit vergleichbarer Komplexität nachweisen. Dabei sind die Funktion, der Zeitraum, die Honorarkosten des Anbieters und die Gesamtkosten des Projekts, die abgeschlossenen Phasen, die erbrachten Leistungen und die auskunftsberechtigte(n) Kontaktperson(en) des/der Auftraggeber(s) anzugeben.
Die Person, die die Funktion des Bauleiters (Hauptansprechpartner der öBL und OBL) ausübt, wird als
Schlüsselperson wahrgenommen.
Beweiselemente:
Registerkarte EK3.1 der Angebotsunterlagen
Referenz der Schlüsselperson
EK3.2 Verfügbarkeit
Anforderungen:
Der Anbieter muss nachweisen, dass die Schlüsselperson während der gesamten Leistungserbringung für dieses Projekt verfügbar und proaktiv sein wird. Die Verfügbarkeit der Schlüsselperson für diese Ausschreibung muss im ersten Jahr der Vertragslaufzeit größer oder gleich der vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Mindestverfügbarkeit sein.
Falls der Anbieter gleichzeitig an mehreren laufenden Vergabeverfahren mit derselben Schlüsselperson teilnimmt, kann er eine Ersatz-Schlüsselperson benennen.
Diese wird nur bewertet, wenn die ursprünglich vorgesehene Schlüsselperson aufgrund ihrer Beteiligung an anderen, während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vergebenen Aufträgen die geforderte Verfügbarkeit nicht mehr gewährleisten kann. In diesem Fall wird die aus diesem Grund nicht mehr verfügbare Schlüsselperson nicht berücksichtigt. Für sämtliche Schlüsselpersonen sind alle geforderten Unterlagen bereits in der eingereichten Offerte beizulegen.
Beweiselemente:
Registerkarte EK3.2 der Angebotsunterlagen
Detaillierte Aufzählung und Beschreibung der zeitlichen Beschränkungen durch ihre anderen Projekte oder Aktivitäten, in denen die Schlüsselperson bereits geplante oder tatsächliche Verpflichtungen hat.
EK3.3 Sprachliche Anforderungen
Anforderungen:
Die Schlüsselperson muss in der Lage sein, mit den Projektverantwortlichen sowie allen Partnern und Akteuren, die in irgendeiner Weise an dem Projekt beteiligt sein werden, zu kommunizieren. Die Schlüsselperson muss mindestens die folgenden Französischkenntnisse besitzen: C1
Beweiselemente:
Für die Verständigung mit der Vergabestelle muss der Anbieter unbedingt nachweisen können, dass die Schlüsselperson anhand ihres Lebenslaufs über Französischkenntnisse verfügt, die mindestens dem oben genannten Niveau entsprechen. Dieses Niveau entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der vom Europarat herausgegeben wird (siehe Registerkarte Europäische Niveaus).
Registerkarte EK3.3 der Angebotsunterlagen
Der Anbieter muss dem Lebenslauf ein Zertifikat über das erforderliche Niveau oder ein gleichwertiges Zertifikat beifügen oder eine ausreichende Erklärung zum Nachweis des erreichten Niveaus vorlegen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Technische Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten
Schlüsselpersonen
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Die Anbieter werden gebeten, die Hinweise im Angebotsheft, das mit den Ausschreibungsunterlagen ausgehändigt wird, bezüglich der einzureichenden Nachweise und zur Anordnung dieser Nachweise zu befolgen.
ZK1 PREIS
40 %Preiskriterium
Beweiselemente:
Preisliste, Kostenvoranschlag
Beurteilungselemente:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.
Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis höher als 30 % über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.
ZK2 QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN
15 %
Beweiselemente:
- Referenzen der Person (*) in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, bereits realisierte Phasen, Karriereverlauf)
Beurteilungselemente:
- Aus- und Weiterbildung
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzprojekte.
(*) Die Person, die die Funktion des Bauleiters (Hauptansprechpartner der öBL und OBL) ausübt, wird als Schlüsselperson wahrgenommen.
ZK3 QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DER ARBEITEN AUF DEN ARBEITSPROZESS
15 %
Beweiselemente:
- technischer Bericht im Zusammenhang mit dem Kriterium ZK3
- detailliertes Bauprogramm
- Programm einer typischen Nacht nach Art der Arbeiten
Beurteilungselemente:
- Plausibilität: Übereinstimmung zwischen der Baustellenplanung, Ressourcen und den Mitteln
- Arbeitsmethodik und Koordination zwischen den Arbeitsteams
- Angemessene Arbeitsplanung, um eine optimale Qualität zu garantieren
- Inhalt, Struktur mit den Details der Baustellen (Informationen aller wichtigen Bauphasen)
- Qualität und Klarheit der Dokumente
ZK4 DAUER DER BAUSTELLE
15 %
Beweiselemente:
- Bauprogramm mit den vom Unternehmen festgelegten vertraglichen Meilensteinen
- Vertragliche Meilensteine des Unternehmens, die in der Tabelle des Registers ZK4 eingetragen sind
Beurteilungselemente:
- Dauer der Baustellen
ZK5 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS
15 %
Beweiselemente:
- Technischer Bericht im Zusammenhang mit dem Kriterium ZK5 und Nachhaltigkeitsanalyse
- Organigramm und Lebenslauf des vorgesehenen Vorarbeiters
- Risikoanalyse des Projekts
Beurteilungselemente:
Technischer Bericht und Nachhaltigkeitsanalyse:
- Massnahmen während der Ausführung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Fahrbahnen zum vorgesehenen Zeitpunkt für den Rückzug (Vorgehensweise bei Verzögerungen im vorgesehenen Tagesprogramm)
- Rationalisierung der Methoden zum Umweltschutz
Organigramm und Lebenslauf des vorgesehenen Vorarbeiters:
- Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation
- Lebenslauf des vorgesehenen Vorarbeiters
Risikoanalyse:
- Richtigkeit der spezifischen Risiken zur Realisierung des Projektes (max. 5 Risiken)
- Angemessenheit der adäquaten Massnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken sowie der Verantwortlichen der Massnahmen
Für alle Beweise:
- Qualität und Klarheit der Dokumente
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0 Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1 Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5 Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist : 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte.
Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch den Subunternehmer 50%.
Die Teilnahme von Subunternehmern an mehreren Angeboten ist zulässig.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine umfassende Liste der Subunternehmer muss zwingend beigelegt werden.
Beschreibung der Verlängerung: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Eine Vertragsverlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Gemäss Ziffer 5 der Vertragsurkunde.
Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Einheitspreise der Baustelleneinrichtungen: Die Angebote müssen derart erstellt werden, dass die Kosten den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis zugeordnet sind. Der Transfer von in den Einheitspreisen enthaltenen Kosten ist untersagt, insbesondere zwischen Positionen des Leistungsverzeichnisses und den Baustelleninstallationen. Angebote die unerlaubten Kostenelemente enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Anbieter muss alle Positionen des Leistungsverzeichnisses ausfüllen; er gibt null (0) an für alle Positionen, bei denen er ausdrücklich darauf verzichtet, einen Betrag anzugeben und später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Angaben wie "Keine" oder "Null" oder das Fehlen der Angabe einer Zahl werden als gleichwertig mit null (0) angesehen. Alle Positionen mit einem Wert von null (0) oder weniger als null (0) (falls in den besonderen Bedingungen zugelassen) müssen im technischen Bericht des Anbieters glaubhaft begründet werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Angebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Als untergeordnete Arbeiten werden Arbeiten von weniger als 10'000 CHF (vgl. SIA 118, Artikel 87, Absatz 4) bezeichnet. Diese werden systematische in Regie ausgeführt. Es werden keine zusätzlichen Angebote akzeptiert. Zusätzliche Arbeiten, die den Betrag von 10'000 CHF übersteigen, werden gemäss den Bestimmungen der SIA 118/2013 (insbesondere Artikel 44 und 87) qualifiziert und können in Regie oder in einer Zusatzofferte behandelt werden.
Gemäß dem geplanten Vertragsentwurf und den Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung.
Ausschlüsse
Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Angebote der Firma Marcel Gurtner Automation, Udelbodenstrasse 9, 6014 Luzern, CHE-169.723.675 oder Angebote, an welchen sich die Marcel Gurtner Automation in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Keine
Keine
Kriterium 1
Die Anbieter werden gebeten, die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, um die Beweiselemente zu ordnen.
1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
2. Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Ausschluss, Vorbefassung
Die folgenden Büros, sowie alle Unternehmen, die eine enge rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu ihnen haben, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.
- BHU/OBL: Groupement CSD-Risse II (CSD Ingénieurs SA in Lausanne und Risse Engineering SA in Villars-sur-Glâne)
- Projektverfasser/öBL: Groupement GVH-BG (GVH St-Blaise in St-Blaise, GVH Tramelan in Tramelan und WSP Ingénieurs Conseils SA in Biel)
4. Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB)
5. Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unter-zieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
6. Einhaltung des Arbeitsrechts
Die Vergabebehörde vergibt öffentliche Aufträge in der Schweiz nur an Bieter, die garantieren, dass die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit zwischen Männern und Frau-en eingehalten werden.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, filiale Estavayer-le-LacN09.48 160035 – Ant. VsC-V-Lot 4-Revêtements ID 10979– Ne pas ouvrir, documents d’appel d’offresRoute de la Gare 931470 Estavayer-le-LacQuelle: simap-Angaben
Besonderer Einreichungsweg
Spezifische Formvorschriften (optional)-Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse der Beschaffungsstelle, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.
Quelle: simap-Angaben
Nicht angegeben: Die Publikation enthält dazu nichtsNicht aus den verfügbaren Publikationsdaten ersichtlich.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.