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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Ersatz der bestehenden Spitalbetten des Kantonsspitals Baselland in Liestal, durch neue, hochwertige, funktionale und ergonomische Betten, welche den heutigen Anforderungen des Spitalbetriebes und den Komfort der Patienten entsprechen.
Das Offertöffnungsprotokoll kann auf Verlangen nach dem Submissionsentscheid eingesehen werden.
Die Gültigkeit des Angebotes verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens sowie 30 Tage über dessen rechtskräftigen Abschluss hinaus.
Optionen sind in den Dokumenten beschrieben
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Das Kantonsspital Baselland akzeptiert keine Geschäftsbedingungen der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsbedingungen aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kantonsspitals Baselland
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Per Post oder Abgabe vor Ort
Kantonsspital BasellandBeschaffungGemeindeholzweg4101 BruderholzQuelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, ab Datum der Publikation auf simap.ch gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdefrist ist in vierfacher Ausführung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.