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Geändert laut simap: Einreichungsweg, Termine, Einreichungsfrist
Im Anhang 1 Anforderungskatalog wurde die Gewichtung der Zuschlagskriterien angepasst. Die Anpassungen sind gelb markiert.
Die Frist für die Einreichung des Angebots wurde angepasst.
Der ISPM 15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Holzverpackungsmaterial, der vom Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) herausgegeben wurde (Anhang 04 - Regulation of wood packaging material in international trade). Das IPPC wurde von 185 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2025), die Schweiz ratifizierte es 1996. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bilden, gemäss Artikel 102 der Verordnung vom 31. Oktober 2018 über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV; SR 91 6.20), gemeinsam den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).
Die Aufgabe des EPSD ist es, die Einschleppung und die Ausbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen in die Schweiz sowie die Ausfuhr und Verschleppung von Schadorganismen aus der Schweiz zu verhindern.
Die Pflanzengesundheitsverordnung regelt unter anderem
a) Den Umgang mit besonders gefährlichen Schadorganismen sowie mit Waren, die potenzielle Träger besonders gefährlicher Schadorganismen sind und
b) Die Überwachung und Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen.
In der vorliegenden Ausschreibung geht es um die Kontrollen von Warenimporten mit Verpackungsholz sowie die Führung des Backoffices.
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
01.01.2027 – 31.12.2028 für den Grundauftrag
01.01.2029 – 31.12.2030 für die optionale Verlängerung
01.01.2031 – 31.12.2032 für die optionale Verlängerung
01.01.2033 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung
01.01.2029 – 31.12.2030 für die optionale Verlängerung I
01.01.2031 – 31.12.2032 für die optionale Verlängerung II
01.01.2033 – 31.12.2034 für die optionale Verlängerung III
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Die in Anhang 1 aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf und ist alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Keine.
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Nebenkosten, Spesen, Sozialabgaben usw.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundes
ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 01. Januar 2026 zur Informationssicherheit ohne Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (H2), vgl. Anhang 15.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Firma SKSH AG ist vorbefasst und muss die Offerte bis am 21.09.2026 einreichen.
Keine.
Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.