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Ein Wettbewerb ist ein eigenes Verfahren mit eigener Frist.
Gesucht wird ein Projekt, also eine Planungsleistung.
Im «Südquartier» in Rapperswil soll das neue Berufs- und Weiterbildungszentrum (BWZR) entstehen, um für rund 1'600 Lernende einen lebendigen Treffpunkt des Lernens zu schaffen. Dafür ist auf 8'682 m² Raumprogrammfläche ein vielfältiges Angebot an differenzierten Lern- und Begegnungsräumen vorgesehen. Eine weitere Stärkung des Bildungsstandorts wird durch die Unterbringung der Berufs- und Laufbahnberatung (BLB) unter dem gleichen Dach angestrebt. Gesucht werden Projektvorschläge für einen identitätsstiftenden Neubau, dessen Gebäudestruktur auch zukünftigen Anforderungen der Berufsbildung gerecht wird. Das St.Galler Stimmvolk stimmte am 8. März 2026 einem entsprechenden Kredit zu.
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.