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Wahrnehmung der Bauherrenunterstützungsfunktion für die Fachbereiche T/U, K und T/G für die Phase Erhaltungskonzept.
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen.
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 16.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im «Forum» beantwortet. Nach dem 09.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Es findet keine Begehung statt.
Vorbereitungsarbeiten für das Massnahmenkonzept
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK1
REFERENZPROJEKT DES ANBIETERS
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht und vergleichbarem Umfang. Dieser Nachweis darf nicht von einem etwaigen Subunternehmer erbracht werden. Falls bei diesem Projekt nicht alle Anforderungen erfüllt werden können, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.
EK2
NACHWEIS DER WIRTSCHAFTLICHEN/FINANZIELLEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EK3
REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSON 1 Projektleitung
1 Referenzprojekt der Schlüsselperson 1 «Projektleitung» über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht und vergleichbarem Umfang. Dieser Nachweis darf nicht von einem etwaigen Subunternehmer erbracht werden. Falls bei diesem Projekt nicht alle Anforderungen erfüllt werden können, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.
EK4
NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSON 1 Projektleitung
Nachweis, dass die Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
EK5
NACHWEIS BEZÜGLICH SUBUNTERNEHMER
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS
20 %
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht, Koordination komplexer Planerorganisationen, Termin- Kosten und Qualitätsmanagement, Baukostenmanagement (BKM) und vergleichbarem Umfang.
Bewertet werden Angaben über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Projekte, die Art der Beschaffungen, die Koordinationstätigkeiten, das Termin-, Kosten- und Qualitätsmanagement sowie das Baukostenmanagement.
Zur kumulativen Abdeckung aller Anforderungen kann maximal ein zweites Referenzprojekt eingereicht werden.
ZK2 QUALITÄT DER SCHLÜSSELPERSONEN
40 %
unterteilt in:
ZK2.1 Schlüsselperson 1 Projektleitung; Gewichtung 25 %
ZK2.2 Schlüsselperson 2 Stv. Projektleitung; Gewichtung 15%
Für die beiden Schlüsselpersonen: je 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht, Koordination komplexer Planerorganisationen, Termin- Kosten und Qualitätsmanagement, Sitzungs- und Berichtswesen, Baukostenmanagement (BKM) und vergleichbarem Umfang.
Für jede Schlüsselperson ist ein CV mit Angaben zu Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung sowie ausgewählten projektspezifischen Referenzprojekten den Angebotsunterlagen beizulegen (je CV max. 2 DIN-A4-Seiten). Die Schlüsselpersonen werden anhand des eingereichten Referenzprojekts sowie ihres CV’s bewertet. Berücksichtigt werden dabei die Ausbildung, die projektspezifische Berufserfahrung sowie die Tätigkeiten im eingereichten Referenzprojekt und in weiteren ausgewählten Referenzprojekten in den oben aufgeführten Bereichen.
ZK3 QUALITÄT DES ANGEBOTS
20 %
unterteilt in:
ZK3.1 Aufgabenanalyse; Gewichtung 10 %
Bewertet werden das Verständnis der Aufgabenstellung als Bauherrenvertretung resp. der Erläuterung wichtiger Aufgaben im Projekt unter Berücksichtigung der Projektorganisation und möglicher Ablaufprozesse sowie die Nachvollziehbarkeit und Zweckmässigkeit des vorgeschlagenen Vorgehens zur Projektsteuerung und -koordination und die für das Projekt vorgesehene Organisation des Anbieters.
ZK3.2 Risikoanalyse; Gewichtung 10 %
Bewertet werden der Inhalt eines ersten groben Qualitätsmanagementkonzeptes sowie die Vollständigkeit und Plausibilität der identifizierten projektrelevanten Risiken sowie die Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen Steuerungsmassnahmen.
ZK4 PREIS
20 %Preiskriterium
Bereinigte Angebotssumme.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Keine.
45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php.
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Enginious AG und Bachofner & Partner AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Für das vorliegende Projekt werden parallel in weiteren offenen Vergabeverfahren mehrere Projektverfasser-Mandate (PV) vergeben. Die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen voraussichtlich im Dezember 2026.
Angebote derselben Anbieterin für die Ausschreibung des vorliegenden BHU-Mandats sowie auf eines oder mehrere PV-Mandate sind zulässig. Einer Anbieterin können jedoch entweder das vorliegende BHU-Mandat oder ein bzw. mehrere PV-Mandate zugeschlagen werden. Die Zuschlagsempfängerin des vorliegenden BHU-Mandats wird von der Teilnahme an den Vergabeverfahren für die PV-Mandate ausgeschlossen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen dem vorliegenden BHU-Mandat und den PV-Mandaten besteht nicht.
6. Die optionalen Leistungen für die Phase MK beschränken sich auf die «Fachliche Begleitung des Projekts» bei Bedarf zur Sicherstellung des Wissenstransfers. Für die Wahrnehmung der ordentlichen BHU-Aufgaben in der Phase MK wird ein separates BHU-Mandat durch Dritte beschafft. Die Auftragnehmerin des vorliegenden BHU-Mandats (BHU EK) ist damit nicht von einer Teilnahme an den Vergabeverfahren für die Mandate der Phase MK ausgeschlossen und kann für diese Mandate Angebote einreichen.
Keine vorbefassten und zum Verfahren zugelassene Anbieter.
Keine.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3Brühlstrasse 34800 ZofingenQuelle: simap-Angaben
Besonderer Einreichungsweg
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 Uhr– 12:00 Uhr und 13:00 Uhr– 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr )) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. «Bedarfsstelle»).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Quelle: simap-Angaben
Die Grundlage «A2 Osttangente Basel Gesamtinstandsetzung, Auslegeordnung Verkehrsführung und Auswirkungen vom 19.02.2026» ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Diese kann beim ASTRA Zofingen zu den üblichen Bürozeiten, vor Ablauf der Fragerunde eingesehen werden - wir bitten um Voranmeldung.
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht und vergleichbarem Umfang. Dieser Nachweis darf nicht von einem etwaigen Subunternehmer erbracht werden. Falls bei diesem Projekt nicht alle Anforderungen erfüllt werden können, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.
Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
1 Referenzprojekt der Schlüsselperson 1 «Projektleitung» über abgeschlossene Arbeiten als Bauherrenunterstützung in der ASTRA-Phase Erhaltungskonzept oder einer vergleichbaren Phase eines Hochleistungsstrassenprojekts; mit vergleichbarer Komplexität in den Bereichen Projektsteuerung und Gesamtkoordination von Infrastrukturprojekten, Beschaffung von Planungs- bzw. Dienstleistungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht und vergleichbarem Umfang. Dieser Nachweis darf nicht von einem etwaigen Subunternehmer erbracht werden. Falls bei diesem Projekt nicht alle Anforderungen erfüllt werden können, kann der Nachweis mit max. 2 Teilreferenzen erbracht werden.
Nachweis, dass die Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.