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Beschreibung des zu offerierenden Objekts
Der knickgelenkte 40 km/h Mobilbagger mit Pratzen soll als Allroundmaschine im kommunalen Bereich fungieren. Es werden folgende Gewässerpflegearbeiten, mit den Ansprüchen erforderlichem, verlängerten/wechselbaren Mähausleger ausgeführt: Mulch-, Heckenschnitt-, Stockfräs- und Mähkorbarbeiten an Böschungen, sowie Unterhalt öffentlicher Infrastruktur ausgeführt, für das Rheinunternehmen, Werkhof CH – 9443 Widnau.
bis 17.00 Uhr
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
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Per Post oder Abgabe vor Ort
RheinunternehmenClaudio SennRheinbaustrasse 29443 WidnauQuelle: simap-Angaben
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Frist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 143 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [SR 272] i.V.m. Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.