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Erneuerung und Erweiterung der Sanitäranlagen in den Bestandesbauten und im Neubau Mehrzweckgebäude.
Der Leistungsumfang umfasst Wasserverteilung, Enthärtungsanlagen, Sanitärapparate, Armaturen, Vorwandinstallationen und Abwasseranlagen inkl. Dachentwässerung und Abwasserhebeanlage.
Bestehende Installationen werden soweit möglich weiterverwendet und angepasst. Die Anlagen werden mit den erforderlichen Hygienespülungen, Dämmungen und Armaturen ausgeführt.
Inklusive Lieferung, Montage, Prüfung, Spülung, Inbetriebnahme und Einregulierung.
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Fragerunde, an welcher schriftlich eingereichte Fragen beantwortet werden, durchgeführt. Die Fragen sind im SIMAP bis am 08.10.2026 einzugeben. Die Antworten sind ab 22.10.2026 auf SIMAP abrufbar.
keine Begehung vorgesehen
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.