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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Die statischen Defizite der beiden baugleichen Rampen Nord und Süd beim Autobahnanschluss Au sollen beseitigt werden. Dazu werden Instandsetzungs- und Verstärkungsmassnahmen ausgeführt:
- Verstärkung / Verbreiterung des Aussenstegs
- Verstärkung des Innenstegs
- Anpassung des Lagerschemas inkl. neuer Führungslager
- Monolithische Verbindung auf der Seite Ost
- Bau einer neuen Widerlager-kammer auf der Seite West
- Bau eines neuen Zugangs zu den Widerlagerkammern über die Böschung
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 21.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 09.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1
Firmenreferenz
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, Grossflächige Betonreprofilierung an Kunstbauten (mit Spritzbeton oder Reprofilierungsmörtel), Vorspannung, Lagerersatz, Beengte Platzverhältnisse, Baustelle unter Aufrechterhaltung des Verkehrs).
Kann der Nachweis nicht mit einem einzigen Referenzobjekt erbracht werden, darf ergänzend ein zweites Referenzobjekt eingereicht werden.
EK 2
Unterakkordanten
max. 50% der Leistung darf über Subunternehmer erbracht werden
EK 3
Umsatz
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags
EK 4
Referenz Schlüsselperson
(Bauführer bzw. Baustellenchef)
Beschreibung: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, Grossflächige Betonreprofilierung an Kunstbauten (mit Spritzbeton oder Reprofilierungsmörtel), Vorspannung, Lagerersatz, Beengte Platzverhältnisse, Baustelle unter Aufrechterhaltung des Verkehrs)
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 Qualität des Anbieters
15 %
- 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für Schlüsselperson 1 (Bauführer / Baustellenchef) (8%)
- 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für Schlüsselperson 2 (Polier) (7%)
ZK 2 Qualität / Plausibilität des Angebots
15 %
Technischer Bericht mit Analyse der Aufgabenstellung aus Sicht des Anbieters. Der Technische Bericht soll insbesondere folgende Punkte behandeln:
- Baustelleneinrichtung
- QM-Konzept
- Risikoanalyse
ZK 3 Bauzeit
15 %
Länge der Bauzeit
ZK 4 Qualität und Plausibilität des Bauprogramms
15 %
Plausibilität der Bauzeit und der Bauabläufe
ZK 5 Preis
40 %Preiskriterium
Preis
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Keine.
Keine.
Kriterium 1
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA - Filiale WinterthurMP-210057 N0376 N13/32 Instandsetzung UEF, Flums, Mels, Au - Nicht öffnen - OffertunterlagenGrüzefeldstrasse 418404 WinterthurQuelle: simap-Angaben
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, Grossflächige Betonreprofilierung an Kunstbauten (mit Spritzbeton oder Reprofilierungsmörtel), Vorspannung, Lagerersatz, Beengte Platzverhältnisse, Baustelle unter Aufrechterhaltung des Verkehrs).
Kann der Nachweis nicht mit einem einzigen Referenzobjekt erbracht werden, darf ergänzend ein zweites Referenzobjekt eingereicht werden.
max. 50% der Leistung darf über Subunternehmer erbracht werden
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags
(Bauführer bzw. Baustellenchef)
Beschreibung: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Brückenbauwerk, Grossflächige Betonreprofilierung an Kunstbauten (mit Spritzbeton oder Reprofilierungsmörtel), Vorspannung, Lagerersatz, Beengte Platzverhältnisse, Baustelle unter Aufrechterhaltung des Verkehrs)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.