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Das Bundesamt für Justiz BJ bereitet eine nationale Bevölkerungskampagne zur Einführung der elektronischen Identität und des swiyu Ökosystems vor. Für den Zeitraum vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Dezember 2032, strebt das BJ eine langfristige Zusammenarbeit mit einer Full-Service-Kreativ- und Kommunikationsagentur an.
Ab Vertragsbeginn, voraussichtlich am 1. Juni 2027, übernimmt der Auftragnehmer die Weiterführung, operative Umsetzung sowie die schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden nationalen Kommunikationskampagne zur Einführung der e-ID und des swiyu Ökosystems. Die grundlegende Kampagnenkreation sowie die technische Grundlage der Kampagnenplattform swiyu.admin.ch wurden in den Jahren 2025–2026 durch eine Kommunikationsagentur im Rahmen eines Abrufs aus dem WTO-Agenturpool des BBL entwickelt und bilden die Basis für die weitere Umsetzung der Kampagne. Die Abgrenzung der in der Vorphase erbrachten Leistungen gegenüber dem Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist in Ziffer 3.1.1 des Pflichtenhefts dargelegt.
Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
GA01: 01.06.2027−31.12.2027
GA02: 01.06.2027−31.12.2027
OP01: 01.06.2027−31.12.2027
OP02: 01.01.2028−31.12.2032
OP03: 01.01.2028−31.12.2032
OP04: 01.01.2028−31.12.2032
OP01
Bevölkerungsinformation Einführung e-ID und swiyu Ökosystem 2027
Media-, Aktivierungs- und Social-Media-Leistungen
OP02
Bevölkerungsinformation Einführung e-ID und swiyu Ökosystem 2028
Jährliche Verlängerung der Grundleistung GA01 Einführungskommunikation
OP03
Bevölkerungsinformation Einführung e-ID und swiyu Ökosystem 2028
Jährliche Verlängerung der Grundleistung GA02 Webseite
OP04
Bevölkerungsinformation Einführung e-ID und swiyu Ökosystem 2028
Jährliche Weiterführung der in OP01 definierten Media-, Aktivierungs- und Social-Media-Leistungen
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Die in Anhang 1 aufgeführten Eignungskriterien müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenGewichtete Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Ziehen die Anbieterinnen zur Leistungserfüllung Subunternehmen bei, übernehme sie die Gesamtverantwortung. Sie führen alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbieterinnen zu erbringen.
Media ist Bestandteil dieser Ausschreibung und muss durch die antragstellende Agentur abgedeckt werden. Dies kann über eine in-house-Mediaabteilung oder über mögliche Mediaagenturen als Partner geschehen. Bei der Präsentation werden die gegebenenfalls vorgesehenen Media-Agentur(en) genannt.
Einzelverträge werden grundsätzlich zu Beginn eines Jahres für die Dauer von 12 Monaten (ausser im Jahr 2027, Start im 2. Quartal 2027) in Form einer Jahresbestellung abgeschlossen (vgl. Rahmenvertrag Ziff. 6.3 Prozess des Abrufverfahrens). Dies bedeutet, dass Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden können.
Keine.
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024)
Abrufbar unter: https://www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundes
ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 01. Januar 2026 zur Informationssicherheit ohne Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (H2), Anhang 11.
Abrufbar auf der Website des SEPOS.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Optionen (OP01–OP04) ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Scholz & Friends Schweiz AG
Neptunstrasse 96
8032 Zürich
Die grundlegende Kampagnenkreation sowie die technische Grundlage der Kampagnenplattform swiyu.admin.ch wurden in den Jahren 2025–2026 durch Scholz & Friends Schweiz AG im Rahmen eines Abrufs aus dem WTO-Agenturpool des BBL entwickelt.
Scholz & Friends Schweiz AG war weder an der Vorbereitung noch an der Ausgestaltung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beteiligt.
Keine.
Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Bezugsquelle der vertraulichen Anhänge/Beilagen
Die Anhänge 14 «Brand Book» und 15 «Glossar» sowie 19 «Grundlagen und aktueller Arbeitsstand der Kampagnenplattform e-ID» der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 13 Geheimhaltungsverpflichtung) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.