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Pflichttermine laut Publikation
Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Die ausgeschriebene Dienstleistung «Waldmanagement» beinhaltet die folgenden regelmässigen Tätigkeiten:
· Gefahreneinschätzungen im Wald / verantwortlich für die Durchführung des «Prozess Waldgefahren IWB Wasserproduktion». Kontrolle, Massnahmenmanagement, stetige Weiterentwicklung beim Thema Waldgefahren.
· Koordination und Überwachung der Waldbewirtschaftung
· Schnittstelle zu Fachstellen und Projekten / Eigentümervertretung und Fachverantwortung beim Thema Wald in Projekten und gegenüber internen und externen Stellen.
· Der Zuschlagsempfänger muss zwingend die Schulung «Waldgefahren» bei IWB absolvieren, Dauer ca. zwei Stunden
Perimeter: Lange Erlen, Kanton Basel-Stadt
Schriftliche Fragen sind gemäss Terminplan (Lastenheft Ziffer 3.1.7) im Frageforum auf simap.ch zu stellen. Zu spät eintreffende Fragen werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls gemäss Terminplan (Lastenheft Ziffer 3.1.7) auf simap.ch. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.
Die Fragen und Antworten sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Zur Anbieterpräsentation werden die zwei bestplatzierten Anbieter eingeladen. Vor der Anbieterpräsentation führt IWB eine provisorische Angebotsbewertung der geeigneten Anbieter durch (Zwischenbewertung). Diese Zwischenbewertung wird, mit Ausnahme der ausstehenden Bewertung der Anbieterpräsentation, über alle Zuschlagskriterien durchgeführt.
Die Schlüsselperson 1 (vgl. Decision Advisor Ziffer 2.16 Schlüsselpersonen) muss an der Anbieterpräsentation anwesend sein.
Es wird erwartet das alle Anbieter sich die vorgesehenen Zeitfenster gem. Terminplan Lastenheft Ziffer 3.1.7 dafür reservieren. Die finalen Einladungen erfolgen voraussichtlich in KW 45.
Die Anbieterpräsentation findet bei IWB vor Ort in Basel physisch statt.
Folgende Anbieter werden nicht zur Anbieterpräsentation eingeladen:
• Anbieter, bei welchen zum Zeitpunkt der Zwischenbewertung feststeht, dass sie auch bei höchstmöglich für die Anbieterpräsentation erreichbarer Punktzahl rechnerisch keine Chance auf einen Zuschlag haben;
• Anbieter, welche zum Zeitpunkt der Zwischenbewertung nach vernünftigem Ermessen keine Chance auf einen Zuschlag haben.
Bei Bedarf (z. B. Rückzug eines Angebots, Nichterscheinen an der Anbieterpräsentation) kann IWB eine neue provisorische Angebotsbewertung durchführen und weitere Anbieter zur Anbieterpräsentation einladen.
Zur Anbieterpräsentation werden die zwei bestplatzierten Anbieter eingeladen. Vor der Anbieterpräsentation führt IWB eine provisorische Angebotsbewertung der geeigneten Anbieter durch (Zwischenbewertung). Diese Zwischenbewertung wird, mit Ausnahme der ausstehenden Bewertung der Anbieterpräsentation, über alle Zuschlagskriterien durchgeführt.
Die Schlüsselperson 1 (vgl. Decision Advisor Ziffer 2.16 Schlüsselpersonen) muss an der Anbieterpräsentation anwesend sein.
Es wird erwartet das alle Anbieter sich die vorgesehenen Zeitfenster gem. Terminplan Lastenheft Ziffer 3.1.7 dafür reservieren. Die finalen Einladungen erfolgen voraussichtlich in KW 45.
Die Anbieterpräsentation findet bei IWB vor Ort in Basel physisch statt.
Folgende Anbieter werden nicht zur Anbieterpräsentation eingeladen:
• Anbieter, bei welchen zum Zeitpunkt der Zwischenbewertung feststeht, dass sie auch bei höchstmöglich für die Anbieterpräsentation erreichbarer Punktzahl rechnerisch keine Chance auf einen Zuschlag haben;
• Anbieter, welche zum Zeitpunkt der Zwischenbewertung nach vernünftigem Ermessen keine Chance auf einen Zuschlag haben.
Bei Bedarf (z. B. Rückzug eines Angebots, Nichterscheinen an der Anbieterpräsentation) kann IWB eine neue provisorische Angebotsbewertung durchführen und weitere Anbieter zur Anbieterpräsentation einladen.
Der Anbieter bestätigt mit der Einreichung des Angebots, dass die gemachten Angaben aktuell, gültig sowie wahrheitsgetreu sind. Das Angebot bleibt während 6 Monaten verbindlich, gerechnet ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ablauf Einreichefrist). Die Gültigkeit des Angebots verlängert sich um die Dauer eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens sowie 60 Tage über dessen rechtskräftigen Abschluss hinaus. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
01.01.2027 - 31.12.2029
Am 13.10.2026 um 14.00 Uhr und am 14.10.2026 um 10.00 Uhr finden die obligatorischen Begehungen statt, welche ca. 1 Stunde dauern werden. Versammlungsort ist beim Pumpwerk Lange Erlen (vgl. Anhang C1 Treffpunkt). Die Teilnahme an einer dieser Begehungen ist für alle Anbietenden obligatorisch. Anbietende, deren fachkundige Vertreter der obligatorischen Begehung fernbleiben, werden nicht zum Vergabeverfahren zugelassen. Die Anmeldung muss über die Projekt-E-Mail-Adresse submissionen@iwb.ch bis spätestens am Tag der Begehung erfolgen. Bei der Anmeldung sind die Namen der teilnehmenden Vertreter inkl. Handynummer und E-Mail-Adresse zu nennen.
Am 13.10.2026 um 14.00 Uhr und am 14.10.2026 um 10.00 Uhr finden die obligatorischen Begehungen statt, welche ca. 1 Stunde dauern werden. Versammlungsort ist beim Pumpwerk Lange Erlen (vgl. Anhang C1 Treffpunkt). Die Teilnahme an einer dieser Begehungen ist für alle Anbietenden obligatorisch. Anbietende, deren fachkundige Vertreter der obligatorischen Begehung fernbleiben, werden nicht zum Vergabeverfahren zugelassen. Die Anmeldung muss über die Projekt-E-Mail-Adresse submissionen@iwb.ch bis spätestens am Tag der Begehung erfolgen. Bei der Anmeldung sind die Namen der teilnehmenden Vertreter inkl. Handynummer und E-Mail-Adresse zu nennen.
Obligatorische Begehungen
Am 13.10.2026 um 14.00 Uhr und am 14.10.2026 um 10.00 Uhr finden die obligatorischen Begehungen statt, welche ca. 1 Stunde dauern werden. Versammlungsort ist beim Pumpwerk Lange Erlen (vgl. Anhang C1 Treffpunkt). Die Teilnahme an einer dieser Begehungen ist für alle Anbietenden obligatorisch. Anbietende, deren fachkundige Vertreter der obligatorischen Begehung fernbleiben, werden nicht zum Vergabeverfahren zugelassen. Die Anmeldung muss über die Projekt-E-Mail-Adresse submissionen@iwb.ch bis spätestens am Tag der Begehung erfolgen. Bei der Anmeldung sind die Namen der teilnehmenden Vertreter inkl. Handynummer und E-Mail-Adresse zu nennen.
Die Angebote müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Lastenheft Ziffer 3.1.7) in elektronischer Form im Ausschreibungstool Decision Advisor hochgeladen sein.
Das Nicht-Einhalten der Einreichungsfrist oder das Einreichen eines unvollständigen Angebots (z.B. fehlende Unterzeichnung) führt in der Regel zu einem Ausschluss des entsprechenden Angebots ohne weitere Prüfung (Art. 37 resp. Art. 38 IVöB). Angebote die nur in Papierform eingereicht werden, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Zusätzlich behält sich die Vergabestelle vor, den Vertrag einmal um 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 Referenz Anbieter
Der Anbieter weist nach, über einen vergleichbaren Referenzauftrag der anbietenden Firma resp. Bieterge-meinschaft zu verfügen, welcher folgende Anforderungen erfüllt:
• Leistung erbracht in den letzten 5 Jahren, nach dem 01.01.2021
• Leistungsart: in Ausführung oder abgeschlossenes Waldmanagement (dokumentierte Waldzustandskontrollen, Koordination von
Forstbetrieben, Waldnutzungsplanung, Übernahme von internen und externen Kommunikationsaufgaben, Erfahrung im
Stakeholdermanagement).
• Leistungsumfang pro Auftrag/Kunde/Jahr: mind. CHF 30 000.00 exkl. MwSt.
Referenzaufträge von Subunternehmen werden nicht akzeptiert.
Es dürfen Referenzaufträge von früheren Arbeitgebern genannt werden.
Als Nachweis ist das Referenzformular Anbieter (Anhang 3) vollständig auszufüllen und im Decision Advisor hochzuladen.
Die detaillierten Vorgaben der Kriterien finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
ZK 1 Angebotspreis
30 %max. 3000 PunktePreiskriterium
Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Preise) der Angebote beurteilt IWB das von den Anbietern vollständig ausgefüllte Preisblatt gemäss Anhang A2. Ein unvollständig ausgefülltes oder geändertes Preisblatt kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Preise sind jeweils in Schweizer Franken (exklusive Mehrwertsteuer) anzugeben.
Das Angebot mit dem tiefsten Gesamttotal für den Leistungsgegenstand erhält die Maximalpunktzahl. Angebote, deren Gesamtkosten um den Faktor 1.5 oder höher sind, erhalten 0 Punkte. Für dazwischenliegende Angebote werden die Punkte linear abgestuft vergeben.
Es können max. 3000 Punkte erreicht werden bei diesem Kriterium.
ZK 2 Auftragsanalyse & Nachhaltigkeit
40 %max. 4000 Punkte
Der Anbieter verfasst eine Auftragsanalyse. Die detaillierten Vorgaben der Kriterien finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
ZK 3 Anbieterpräsentation
30 %max. 3000 Punkte
Zur Anbieterpräsentation werden die zwei bestplatzierten Anbieter eingeladen. Die detaillierten Vorgaben der Kriterien finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Die detaillierten Vorgaben der Kriterien finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Bei Bietergemeinschaften handelt es sich um einfache Gesellschaften gemäss Art. 530 OR ff. Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, so haben die erfolgreichen Bieter gemäss ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemässen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Sie müssen jedoch den federführenden Anbieter bestimmen.
Der Beizug von Subunternehmern ist nach vorgängiger Zustimmung von IWB zulässig. Die zum Beizug vorgesehenen Subunternehmen und die gesamte Subunternehmerkette sind so weit als möglich in der Selbstdeklaration vollständig anzugeben. Der Anbieter stellt sicher, dass die Subunternehmen sowie die weiteren Unternehmen in der Subunternehmerkette die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (z.B. die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen) ebenfalls vollständig einhält. Bei einem Wechsel des Subunternehmens gelten dieselben Anforderungen.
IWB beabsichtigt, mit dem Zuschlagsempfänger einen Vertrag über 2 Jahre fix abzuschliessen.
Die Erfüllung der allgemeinen Teilnahmebedingungen ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung, weshalb die entsprechenden Nachweise spätestens vor dem Zuschlag vorliegen müssen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen:
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Akzeptanz Vertrag
- Bestätigung resp. Nachweise Wirtschaftliche Anforderungen
- Bestätigung MwSt. Registrierung
- Bestätigung E-Invoicing
- Einhaltung IWB Lieferantenkodex
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Registrierung im Lieferantenportal
- Bestätigung "Frei von Sanktionen"
- Nachweis Organigramm Subunternehmen
- Bestätigung Kontrollen Subunternehmer
- Seco Listen
- Sprachanforderungen
- Bestätigung der Verhaltensordnung auf IWB Arealen
- Bestätigung der Vorschriften und Hinweise für Ihre Sicherheit
- Angaben zu den Schlüsselperson 1 & 2
- Angaben zu der Berufserfahrung des Schlüsselpersonals
Die detaillierten Vorgaben der Kriterien finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Besonderer Einreichungsweg
Die Angebote sind vollständig und rechtsgültig unterzeichnet mit allen im Ausschreibungstool Decision Advisor verlangten Nachweisen und Dokumenten in ausschliesslich elektronischer Form einzureichen. Die Einreichung von Nachweisen oder Dokumenten in Papierform ist nicht zulässig.
Als rechtsgültige Unterzeichnung gilt entweder ein Scan der handschriftlich zu unterzeichnenden Dokumente oder eine mittels elektronischer Signatur (einfach, fortgeschritten oder qualifiziert) unterzeichnete PDF-Version dieser Dokumente.
Für die Erstellung des Angebots sind die von IWB zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen zu verwenden. Diese sind vollständig ausgefüllt im Ausschreibungstool Decision Advisor hochzuladen.
Quelle: simap-Angaben
Die Sprache der Ausschreibung, des Angebots und der späteren Auftragsabwicklung ist ausschliesslich Deutsch.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Eingeforderte, amtliche Dokumente dürfen in der jeweiligen Landessprache abgegeben werden.
Als Nachweis ist das Referenzformular Anbieter (Anhang 3) vollständig auszufüllen und im Decision Advisor hochzuladen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Eröffnung auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, dessen Begründung sowie eine genaue Bezeichnung der Beweismittel enthalten. Die angefochtene Verfügung und, soweit möglich, die genannten Beweismittel sind beizulegen.