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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Neubau einer SABA inklusive 2 Filterbecken, Entwässerungskanäle, Anpassungen Ölrückhaltebecken
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - Technische Leistungsfähigkeit
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau SABA).
Referenzblatt max. 2 A4 Seiten
EK 2 - Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Eintragung in den Angebotsunterlagen.
EK 3 - Erfahrung Schlüsselperson
Schlüsselperson «Bauführer»: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Referenzblatt max. 2 A4 Seiten
EK 4 - Leistungsanteil Unterakkordant
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Deklaration der beteiligten Subunternehmer mit deren Anteil in den Angebotsunterlagen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 - Qualität des Anbieters
10 %
Qualität des Anbieters (Referenzen Schlüsselpersonen):
Unterteilt in:
ZK 2 - Qualität des Angebots
20 %
Qualität / Plausibilität der Angebotsunterlagen
Unterteilt in:
ZK 3 - Preis
70 %Preiskriterium
Preis
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Keine.
Keine.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA - Filiale WinterthurGrüzefeldstrasse 418404 WinterthurQuelle: simap-Angaben
Referenzblatt max. 2 A4 Seiten
Eintragung in den Angebotsunterlagen.
Referenzblatt max. 2 A4 Seiten
Deklaration der beteiligten Subunternehmer mit deren Anteil in den Angebotsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.