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Die Schweizer Botschaft in Ungarn befindet sich in der Stefánia-Strasse auf der Pest-Seite von Budapest.
Das zweistöckige Gebäude mit einer Geschossfläche von ungefähr 2000 m² wurde 1907 gebaut. 1938 mietete die Schweizerische Eidgenossenschaft das Gebäude, später erwarb sie es. Das Gebäude wird heute als erhaltenswert eingestuft.
Nach jahrzehntelanger Nutzung muss die Botschaft einer umfassenden Sanierung und Modernisierung unterzogen werden, um den aktuellen Bauvorschriften und Gebäudestandards zu entsprechen. Ziel des Projekts ist nicht nur die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes, sondern auch die Optimierung der Betriebsabläufe und die Verstärkung der Sicherheitsmassnahmen bei gleichzeitiger Erhaltung des architektonischen Werts des Gebäudes.
Für allfällige Rückfragen bezüglich der vorliegenden Ausschreibung besteht die Möglichkeit, diese anonym im Frageforum der Ausschreibung (www.simap.ch) bis zum obenstehenden Termin zu stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Andere Formen des Kontakts zwischen dem Auftraggeber oder den vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und den Anbietern sind während der Beschaffungsphase nicht zulässig.
Gemäss Ziffer 6 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen.
Eine Begehung findet am 5. Oktober 2026 am Nachmittag und am 6. Oktober 2026 am Morgen statt.
Eine Teilnahme an der Begehung ist nicht obligatorisch.
Am Nachmittag des 5. Oktober 2026 und am Morgen des 6. Oktober 2026 finden Gebäudeführungen statt, die max. 30 Minuten dauern. Treffpunkt ist vor der Schweizerischen Botschaft in der Stefánia út 107 in Budapest.
Pro Anbieter können maximal drei Personen an der Führung teilnehmen.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Zu allen Teilnehmenden müssen spätestens bis zum 1. Oktober 2026 um 12:00 Uhr die folgenden Angaben per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch gesendet werden:
Firmenname, Vorname und Nachname
Die Startzeiten der Führungen werden am 1. Oktober 2026 nachmittags bekanntgegeben. Je nach der Anzahl Anmeldungen behält sich der Organisator vor, die Teilnehmenden in Gruppen aufzuteilen, die das Gebäude nacheinander besichtigen werden. Das Fotografieren innerhalb des Gebäudes ist untersagt. Nach der Begehung wird auf Anfrage eine Auswahl an Fotos der besichtigten Räume bereitgestellt.
Ohne Anmeldung ist die Teilnahme an der Führung nicht möglich.
Während der Führung werden keine Fragen beantwortet. Allfällige Fragen müssen nach der Führung schriftlich und anonym über die simap-Plattform eingereicht werden. Die Antworten werden auf www.simap.ch veröffentlicht (siehe auch Abschnitt 1.3 im Dokument «A provisions procurement procedure»).
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1.1 Referenzen Anbieter
Referenz des Anbieters über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt, insbesondere hinsichtlich:
Für die Angaben ist das Formular 3 im Dokument «C tender and supporting documentation» zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 im Dokument «C tender and supporting documentation» angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen. Die Anbieter haben sicherzustellen, dass die genannten Referenzpersonen (oder eine stellvertretende Person mit hinreichenden Kenntnissen zum Referenzprojekt) unter den angegebenen Telefonnummern zu gängigen Bürozeiten kontaktiert werden können.
EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Anbieter verfügt über die in Ungarn erforderlichen Bewilligungen für die Planung und Umsetzung des Projekts.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation» zu erbringen.
EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseingabe weitere Nachweise zu verlangen:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 1
30 %max. 150 PunktePreiskriterium
Preis - Honorarangebot
ZK 2.1
20 %max. 100 Punkte
Referenzauskunft zum Architekten
ZK 2.2
20 %max. 100 Punkte
Referenzauskunft zum Haustechnikplaner
ZK 3
30 %max. 150 Punkte
Auftragsanalyse / Nachhaltigkeit
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern mehrerer Bietergemeinschaften sind zugelassen, ausser bei den federführenden Architekten und den Haustechnikplanern.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, so muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welcher die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt.
Das Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation» muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt werden.
Der Anbieter führt alle Beteiligten der Bietergemeinschaft mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf und gibt die Aufteilung der Leistungen und Honorare unter den Mitgliedern an, dies als Anhang zu Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation».
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen, ausser bei den Haustechnikplanern.
Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen, und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Das Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation» muss für jeden Subunternehmer ausgefüllt werden.
Der Anbieter führt alle Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf und gibt die Aufteilung der Leistungen und Honorare unter den Subunternehmern an, dies als Anhang zu Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation».
Keine.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen.
Die Ausschreibung für das Generalplanerteam deckt die Leistungen der Phasen 3, 4, und 5 nach den SIA-Ordnungen 102, 103, 105 und 108 oder gleichwertiger Phasen nach ungarischen Verordnungen ab. Der Leistungsumfang ist im beigelegten Projektpflichtenheft (Dokument B, Abschnitte 2.3 und 2.4, Beilagen 4 und 5) angegeben.
Der federführende Architekt holt die Angebote der auf Seite 1 dieses Dokuments aufgeführten mitbietenden Spezialplaner ein und reicht das Angebot ein:
Alle Preisangaben sind in Ungarischen Forint (HUF) oder Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer auszuweisen. Da es sich um ein Projekt im Ausland handelt, unterliegen die Leistungen nicht der Mehrwertsteuer (anwendbarer Satz von 0,0 %). Zu Vergleichszwecken werden Angebote in HUF am Ende der Frist zur Angebotseingabe zu den auf «Devisenkurse (Verkauf)*» veröffentlichten Wechselkursen in CHF umgerechnet.
Übliche Nebenkosten des Anbieters, wie Kosten für Fotokopien, Telefon, Porto, Versicherungen, IT-Infrastruktur usw. sowie für Inlandreisen, sind in den Honoraren eingerechnet (gemäss Ziffer 4.3 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen).
Reprokosten für bestimmte vom Kunden verlangte Dokumente (Broschüren, Zwischen- oder Abschlussberichte usw.) werden dem Anbieter auf der Grundlage von Quittungen zurückerstattet.
Kosten für Auslandreisen werden gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft separat erstattet (gemäss Ziffer 4.3 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen). Sie dürfen nicht im Angebotspreis enthalten sein.
*Link: https://www.rates.bazg.admin.ch/home
Gemäss den allgemeine Geschäftsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2025.
1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: gemäss Ziffer 4.1/4.2 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen. Die Angaben zur Vergütung sind auf dem Formular 7 im Dokument «C tender and supporting documentation» und dem Formular 7.1 im Dokument «D fee chart» zu machen.
4. Nebenkosten: gemäss Ziffer 4.3 des vorgesehenen Planervertrages der KBOB.
5. Preisänderungen infolge Teuerung: gemäss Ziffer 4.4 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen.
6. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.
Kontakt
8. Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber oder beigezogenen Dritten (insbesondere den Verfahrensleitern und Planern) geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an das BBL, Dienst öffentliche Ausschreibungen.
Das BBL hat die folgenden Unternehmen damit beauftragt, Vorstudien und Gutachten für die geplanten Arbeiten durchzuführen:
- Rüst & Gerle Architekten, Basel, Schweiz (Zustandsanalyse und Machbarkeitsstudie)
- WA Architektur Kft., Varsányi Irén utca 38, 1027 Budapest, Ungarn (Erstellung der Vermessungspläne)
Die Zustandsanalyse ist im Anhang dieser Ausschreibung zu finden. Die Vermessungspläne stehen ab dem Projektstart zur Verfügung.
Beide Unternehmen dürfen an der Ausschreibung teilnehmen, da sie nicht an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt haben und die entsprechenden Ergebnisse den Ausschreibungsunterlagen beigelegt sind.
Keine.
Auf das vorliegende Beschaffungsverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren für Planerleistungen Anwendung.
- Gemäss Art. 12 BöB.
- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten.
- Wird eine Leistung im Ausland erbracht, so erklärt der Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1a im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Für die Angaben ist das Formular 3 im Dokument «C tender and supporting documentation» zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 im Dokument «C tender and supporting documentation» angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen. Die Anbieter haben sicherzustellen, dass die genannten Referenzpersonen (oder eine stellvertretende Person mit hinreichenden Kenntnissen zum Referenzprojekt) unter den angegebenen Telefonnummern zu gängigen Bürozeiten kontaktiert werden können.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 im Dokument «C tender and supporting documentation» zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseingabe weitere Nachweise zu verlangen:
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.