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Pflichttermin laut Publikation
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Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) betreiben im Gadmental die beiden Kraftwerke Fuhren und Hopflauenen. Die Energieableitung erfolgt über eine 150 kV Freileitung.
Altershalber wird die bestehende 150 kV Freileitung Fuhren–Innertkirchen (M1-M26) umfassend saniert und instand gestellt. Parallel dazu erfolgt die Sanierung der 150 kV Freileitung Hopflauenen–Innertkirchen (M16a-M26). Beide Leitungen verlaufen im Abschnitt zwischen Mast 17 und Mast 26 auf gemeinsamen Tragwerken, weshalb die Massnahmen koordiniert umgesetzt werden.
Bei sämtlichen vorgesehenen Arbeiten handelt es sich um Instandhaltungs- und Sanierungsmassnahmen mit lediglich geringfügigen technischen Änderungen. Das für die Sanierung erforderliche Leitungsbaumaterial (ausgenommen Korrosionsschutz Farbe – und Material) wird bauseits bereitgestellt.
Es findet eine obligatorische Begehung statt.
Die Anbieter haben sich bis spätestens am 9. Oktober 2026, 16:00 Uhr schriftlich bei der Projektleitung für die Begehung anzumelden
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Die kompletten Unterlagen (Pläne) können via KWO iDrop werden. Die Logindaten werden an empfangsberechtigte Unternehmer zugestellt. Die Logindaten sind per E-Mail bei der unter Ziff. 4.1 genannten Ansprechperson zu beantragen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen die Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Veröffentlichung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greif-bare Beweismittel sind beizulegen.