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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Geändert laut simap: Einreichungsfrist, Bezug der Unterlagen, Angebotsöffnung, Fragerunden
Neue Termine:
Frageneingang: am 09.10.2026
Fragenbeantwortung: am 16.10.2026
Offerteingang: am 18.11.2026
Offertöffnung: am 23.11.2026
zusätzlich 2 neue Beilagen:
- Berichtigung_23.09.2026
- 2025 06 02 150016 Scr 138-400-002 Bauphasenprinzipschema-0_9-k
Im N02-Abschnitt «Überführung Arsenalstrasse (Kriens, LU) bis Anschluss Hergiswil (NW)» werden die BSA-Anlagen zustandsbedingt und zur Herstellung der Normkonformität erneuert / ausgebaut. Gleichzeitig sollen in zwei Bau-Losen bauliche Massnahmen ausgeführt werden.
Das vorliegende Bau-Los 2 umfasst:
_ Trassee:
_ _ (Deck-)Belagsersatz über den gesamten Projektperimeter
_ _ Neue Markierung
_ _ Ersatz Fahrzeugrückhaltesysteme
_ _ Ersatz Schachtoberbauten
_ _ Hydrophobierung Leitmauer
_ Tunnel Schlund:
_ _ Instandsetzung Tunnelwände
_ _ Neubau 7 Fluchttüren
_ _ Ersatz Schachtoberbauten
_ _ Erhöhung Antirezirkulationswand Schlund Süd
_ Tunnel Spier:
_ _ Instandsetzung Tunnelwände
_ _ Neubau 10 Fluchttüren
_ _ Ersatz Schachtoberbauten
_ _ Erhöhung Antirezirkulationswand Spier Nord
_ _ Neubau Antirezirkulationswand Spier Süd
_ Brücke Kreisel Schlund:
_ _ Querverschub und Setzungsausgleich Schlepplattenbrücken
_ _ Instandsetzung Fingerfahrbahnübergang Rampe 501
_ _ Ersatz/Neubau Signalportal und Lichtsignalanlage
_ _ Verstärkung Lager Rampe 240
_ _ Hydrophobierung Pfeiler
_ _ Deckbelagersatz
_ Weitere Kunstbauten:
_ _ Ersatz/Neubau Signalportal
_ _ Instandsetzung Lärmschutzwände
_ _ Ersatz Lärmschutzkassetten an Portaldecken
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 16.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 09.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK 1 - EK 5
EK1
Beschreibung: Technische Leistungsfähigkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
3 Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich:
_ Referenz 1: Instandsetzung Nationalstrassen-Tunnel in Nachtarbeit und unter Verkehr
_ Referenz 2: Instandsetzung Trassee (Belag) in Nachtarbeit und unter Verkehr
_ Referenz 3: Instandsetzung Kunstbauten (Brücke) unter Verkehr
EK2
Beschreibung: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EK3
Beschreibung: Referenz Schlüsselperson Baustellenchef
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
EK4
Beschreibung: Nachweis der Verfügbarkeit Baustellenchef
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Baustellenchef 30% Verfügbarkeit während AVOR sowie Bauphasen mit ‘Lead Bau’
EK5
Beschreibung: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer
Nachweis:
☒ ja
☐ nein
Beschreibung Nachweis:
Maximal 50% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.
gemäss Beschreibung
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK 1 PREIS
40 %Preiskriterium
Bereinigte Angebotssumme (normaler Preis, Verlässlichkeit des Preises)
ZK 2 Qualität/Plausibilität des Angebots
20 %
Technischer Bericht, inkl.:
_ Organigramm der Baustellenorganisation mit Schlüsselpersonen
_ Unterlagen/Angaben zu Baustelleneinrichtungen und Logistik
_ Technische Angaben zur Realisierung der Tunnelinstandsetzung, Kunstbauten- und Trassee/Umwelt-Arbeiten
_ Risikoanalyse
ZK 3 Qualität des Anbieters (Erfahrung der Schlüsselpersonen)
20 %
_ 15% Erfahrung Baustellenchef (Tunnel-Instandsetzung, Instandsetzung Trassee (Belag) oder Kunstbauten)
_ 5% Bauführer / Chef-Polier (Tunnel-Instandsetzung, Instandsetzung Trassee (Belag) oder Kunstbauten)
ZK 4 Qualität und Plausibilität des Bauprogramms
20 %
_ Bauprogramm (inkl. Bauphasen sowie Schnittstellen zu BSA)
_ Bauabläufe gemäss Bauphasen inkl. Baulärm-Aspekte (als Grundlage für Bauprogramm)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den(vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „0“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Deckblatt Angebot für Bauaufträge (Ziff. 2)“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
5. Die Projektsprache ist Deutsch. Daher wird bei allen Schlüsselpersonen mindestens Niveau C1 (nach GER) vorausgesetzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Interviews durchzuführen oder Zertifikate zu verlangen.
6. Der Zeitpunkt des Baubeginns wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt.
7. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
Keine
Keine
Kriterium 1
Bedingungen definieren: Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft
Per Post oder Abgabe vor Ort
Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 ZofingenBrühlstrasse 34800 ZofingenQuelle: simap-Angaben
Besonderer Einreichungsweg
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oderstaatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebotewerden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. «Bedarfsstelle»).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Quelle: simap-Angaben
gemäss Beschreibung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.