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Die Ausschreibung umfasst die Stromlieferung für die Jahre 2029 - 2031 für die Standorte der ETHZ, Empa und Eawag in Zürich, Basel, Dübendorf und St. Gallen mit den unten aufgelisteten Messstellen. Der Energiebezug beträgt rund 130 GWh/Jahr (davon 117 GWh für die ETH, 10 GWh für die Empa und 3 GWh für die Eawag). Die Prognosen werden jeweils entsprechend angepasst und mit dem Lieferanten abgeglichen. Die Mengen werden zusammen in einem Los ausgeschrieben.
Die Ausschreibung umfasst die Stromlieferung für die Jahre 2029 - 2031 für die Standorte der ETHZ, Empa und Eawag in Zürich, Basel, Dübendorf und St. Gallen mit den unten aufgelisteten Messstellen. Der Energiebezug beträgt rund 130 GWh/Jahr (davon 117 GWh für die ETH, 10 GWh für die Empa und 3 GWh für die Eawag).
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.